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Session: 09.12.2020

Am 22. Oktober 2019 hat Regierungsrat Cavigelli die Anfrage von Grossrat Salis betreffend Verbindung zwischen der Vinschgauer Bahn und der Rhätischen Bahn beantwortet. Er betonte dabei, eine Aufnahme des Projekts von der zweiten in die erste Priorität könne man prüfen, wenn die Rahmenbedingungen im Vergleich zur Zweckmässigkeitsstudie der Grischconsulta AG vom 19. März 2012 sich wesentlich verändert haben. Eine wesentliche Veränderung sah er, wenn eine Chance bestehe, dass 75 Prozent der Bahninfrastruktur letztlich vom Ausland bezahlt würde. Der Ball liege aber schon längst bei der Südtiroler Landesregierung.

Mit diesen Aussagen hat Regierungsrat Mario Cavigelli dies- und jenseits der Landesgrenze einiges bewirkt. In Graubünden bildete sich eine neue Arbeitsgruppe für die Verbindung Scuol-Mals, welcher namhafte Persönlichkeiten angehören, wie der Bahnexperte Paul Stopper, der frühere Kantonsplaner Erwin Bundi und die beiden «Bündner Touristiker des Jahres» Hans Peter Danuser und Not Carl. Auf Einladung der Südtiroler Regierung trafen sich am 9. September 2020 in Glurns (I) Regierungsvertreter der vier Alpenregionen Südtirol, Tirol, Lombardei und Graubünden und unterzeichneten eine Absichtserklärung, um die grenzüberschreitende Mobilität, insbesondere den Schienenverkehr, zu verbessern. Diese Absichtserklärung hat in unseren ausländischen Nachbarregionen umgehend auch politische Parteien auf den Plan gerufen. Der Südtiroler Landtag hatte sich schon 2015 mit der Angelegenheit beschäftigt. An einer gemeinsamen Pressekonferenz haben kürzlich die FPÖ Tirol und die Süd-Tiroler Freiheit Massnahmen zum Bau der Zugverbindung Landeck-Mals angekündigt. Die SPÖ Tirol hat andererseits am 8. Oktober 2020 dem Tiroler Landtag einen Antrag eingereicht, wonach die Regierung aufgefordert wird, «die Umsetzung einer grenzüberschreitenden Bahntrasse von Landeck nach Mals im Vinschgau im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu prüfen.»

Die Nord-Südverbindung Landeck-Mals steht in Konkurrenz zur Verbindung Engadin-Vinschgau, welche die Südtiroler Regierung bevorzugt und dafür namhafte EU-Gelder in Aussicht stellt. Es ist deshalb dringend auch ein Zeichen des Bündner Parlaments angezeigt. Namhafte Tourismusfachleute beurteilen die Bedeutung der Bahnverbindung Scuol-Mals (allenfalls unter Einbindung des Münstertals) für das Engadin und Graubünden anders als die Zweckmässigkeitsstudie von 2012. Es wird neu auf den boomenden Touring-Trend bei attraktiven Alpenbahnen hingewiesen und auf den Erfolg des Glacier Express, der seit 1982 über acht Millionen Passagiere verzeichnet. Die relativ kurze Strecke zwischen dem Engadin und dem Vinschgau würde die letzte Lücke der weltweit einzigartigen Bahnverbindung von Venedig nach St Moritz mit sieben UNESCO-Welterben entlang der Strecke schliessen. Die Verlängerung mit dem Glacier Express nach Zermatt zum Matterhorn würde zwei weitere UNESCO-Welterben erschliessen und damit eine Grand Tour der Extraklasse bieten. Es gilt daher die fast zehn Jahre alte Studie unter diesen Blickwinkeln neu zu beurteilen, um dann allenfalls 2021 oder 2022 Gespräche mit dem Bund aufzunehmen zu können, wie dies Regierungsrat Cavigelli in der Beantwortung der Anfrage Salis angetönt hatte.

Die Regierung wird deshalb beauftragt:

  1. Die Zweckmässigkeitsstudie der Grischconsulta AG bezüglich der Bahnverbindung Scuol-Mals vom 19. März 2012 im Hinblick auf die seither veränderte Ausgangslage unverzüglich neu beurteilen zu lassen, damit allfällige neue Erkenntnisse mitberücksichtigt werden können.
  2. Ein Konzept zur schnellen Zielerreichung der unterschriebenen Absichtserklärung vom 9. September 2020 vorzulegen.

Davos, 9. Dezember 2020

Favre Accola, Müller (Susch), Preisig, Berweger, Bettinaglio, Bigliel, Brandenburger, Cahenzli-Philipp, Cantieni, Caviezel (Chur), Censi, Clalüna, Crameri, Danuser, Degiacomi, Della Vedova, Deplazes (Rabius), Derungs, Felix, Flütsch, Ellemunter, Engler, Gasser, Geisseler, Grass, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hefti, Hitz-Rusch, Hohl, Holzinger-Loretz, Jochum, Kasper, Kienz, Koch, Kohler, Kunfermann, Lamprecht, Loepfe, Maissen, Michael (Donat), Mittner, Natter, Niggli (Samedan), Niggli-Mathis (Grüsch), Pfäffli, Ruckstuhl, Salis, Sax, Schmid, Schutz, Stiffler, Gort, Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Weber, Weidmann, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Fasani-Horath, Giudicetti, Patzen, Spreiter, Stieger, Tomaschett (Chur), Tschudi

Antwort der Regierung

Die Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Verkehrs im Kanton Graubünden mittels schnellen und umsteigefreien Transportketten sieht die Regierung als Daueraufgabe. Damit das Fahrgastpotenzial von den Hauptzubringerlinien aus dem In- und Ausland voll ausgeschöpft werden kann, bedarf es primär innerhalb des Kantons Graubünden einer guten ÖV-Erschliessung. Nebst dem Hauptzubringer Zürich – Chur und der Linie St. Gallen – Chur sind auch die Verbindungen ins grenznahe Ausland bedeutsam. Mit dem Projekt "Planung neuer Verkehrsverbindungen" (NVV) wurde im Sinne einer Auslegeordnung dem Ziel Rechnung getragen, einerseits schnelle Verbindungen ins Unterland und ins grenznahe Ausland zu prüfen, andererseits die Regionen innerhalb des Kantons besser und komfortabler miteinander zu verbinden (vgl. Botschaft der Regierung an den Grossen Rat, Planung neuer Verkehrsverbindungen, Heft Nr. 12/2012-2013).

Zu Punkt 1: Die neuen Verkehrsverbindungen gemäss NVV-Botschaft werden unter Berücksichtigung von geänderten Rahmenbedingungen weiterverfolgt. In Bezug auf die Bahnverbindung Scuol-Mals haben sich die Rahmenverbindungen insofern geändert, als dass im vergangenen Herbst eine Absichtserklärung in Graun zwischen Tirol, Südtirol, der Lombardei und Graubünden unterschrieben wurde. Darin vorgesehen ist eine "Technische Arbeitsgruppe", welche gemeinsame Leitlinien und Zielvorstellungen hinsichtlich der verschiedenen vorgeschlagenen neuen Verbindungen zwischen den beteiligten Ländern erarbeitet. Bezüglich einer möglichen Finanzierung seitens der Europäischen Union (EU) gibt es noch keine definitive Zusage. Dies ist dem Schreiben vom 5. Februar 2021 von Landeshauptmann Kompatscher an Regierungspräsident Dr. Cavigelli zu entnehmen. Die Finanzierung der überwiegend im Ausland gelegenen Streckenabschnitte durch das angrenzende Ausland bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung und muss im Rahmen des nächsten Ausbauschritts (AS STEP 2040/45) sichergestellt werden. Zudem sind die Linienführung bzw. die Anschlusspunkte ans RhB-Netz (Sagliains, Zernez oder Scuol) und der neu geforderten Zwischenstation in der Val Müstair vertieft auf deren Machbarkeit abzuklären. Diese Resultate sind noch ausstehend, für eine weitere Behandlung des Projekts durch den Kanton zwingend erforderlich. Die Infrastrukturausbauten erfordern überdies eine Investitionszusage seitens des Bunds (Bahninfrastrukturfonds, BIF) sowie des Auslands. Das Projekt Bahnverbindung Scuol-Mals ist im Ausbauschritt STEP 2035 nicht enthalten. Die Zusicherung zur Mitfinanzierung der neuen Infrastrukturen durch den Bund ist also frühestens im Rahmen des Ausbauschrittes STEP 2040/45 möglich. Eine entsprechende neue und vertiefte NVV-Studie ist für die Gesucheinreichung beim Bund nicht notwendig.

Zu Punkt 2: Die Regierung schenkt der ÖV-Anbindung an das grenznahe Ausland in diesem Raum hohe Beachtung und wird die nötigen Massnahmen zur Umsetzung der Absichtserklärung treffen. Da die nächsten Schritte für die Projekteingabe beim Bund standardisiert und weitestgehend vorgegeben sind, ist ein (zusätzliches) Konzept zur schnellen Zielerreichung der Absichtserklärung aus Sicht der Regierung für das Vorantreiben des Projekts nicht erforderlich. Zu klären ist vorerst unter den beteiligten Ländern, welches Projekt unter den verschiedenen in Frage kommenden neuen Verbindungen priorisiert werden soll. Die bereits initiierten Arbeiten der "Technischen Arbeitsgruppe" sind für das Projekt massgeblich und der im Anschluss folgende Finanzierungsprozess wird für den Kanton Graubünden durch den Bund im Rahmen des STEP 2040/45 vorgegeben. Dieser Zeitplan ist durch den Kanton nicht beeinflussbar und aktuell erst im Hinblick auf den Zeitpunkt für die Einreichung des Angebotskonzepts (Dezember 2022) bekannt.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag betreffend den Punkt 2 abzulehnen und betreffend den Punkt 1 wie folgt abzuändern:

Die Regierung wird unter Beachtung des Resultats der technischen Arbeitsgruppe beauftragt, zu Handen des Bundes ein Angebotskonzept betreffend die Verbindung Scuol-Mals im Dezember 2022 als Grundlage für den STEP 2040/45 einzureichen.

1. März 2021