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Session: 09.12.2020

Gemäss dem finanzpolitischen Richtwert Nr. 6 darf die budgetierte Gesamtlohnsumme der kantonalen Verwaltung im Jahresdurchschnitt real um höchstens 1 Prozent zunehmen. Davon ausgenommen sind Personalressourcen, soweit die Kosten durch Beiträge Dritter finanziert werden.

Unter Einhaltung dieses Richtwertes wurden zwischen 2016 und 2020 insgesamt 338.35 neue Vollzeitstellen (Full-time equivalent, FTE) von der Regierung beantragt und vom Grossen Rat bewilligt. Davon waren 247.85 dieser Vollzeitstellen vom Richtwert Nr. 6 ausgenommen. Insgesamt wurden in diesen fünf Jahren 90.5 richtwertrelevante FTE neu geschaffen.

Neue Stellenschaffungen werden und wurden oftmals mit der Umsetzung von Entwicklungsschwerpunkten begründet. Mit der Umsetzung von Entwicklungsschwerpunkten werden nach Ansicht der BDP-Fraktion auch Personalressourcen wieder frei. Diese Personalressourcen können dann für neue Aufgaben eingesetzt werden.

Mit den für die Digitalisierung eingesetzten finanziellen Mitteln können Arbeitsabläufe optimiert und rationalisiert werden. Mit der Inbetriebnahme von Sinergia hat ein Teil der Verwaltung modernste Infrastruktur erhalten, die zu einer Effizienzsteigerung führen sollte.

Mit der konsequenten Umsetzung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses sollte es der Regierung des Kantons Graubünden und den diese unterstützenden Führungspersonen möglich sein, nicht mehr erforderliche Arbeiten zu eliminieren oder über den Verzicht von Aufgaben und über die Senkung von Leistungstandards (Differenzierung zwischen „must have“ und „nice to have“) vermehrt Ressourcen zu schaffen. Der Einsatz der bestehenden Personalressourcen muss laufend überprüft werden, um sicherzustellen, dass diese am richtigen Ort eingesetzt werden.

Nach Jahren mit sehr guten Ergebnissen bedarf es vor dem Hintergrund der sich verschlechternden Budgets und Jahresrechnungen eines Kulturwechsels bei der Schaffung von neuen Stellen. Es wird wichtiger denn je, die vorhandenen Personalressourcen bedarfs-, ziel- und wirkungsorientiert einzusetzen.

Ziel des Auftrages ist es, die Schaffung zusätzlicher Stellen bis 2024 zu verhindern, ohne Lohnbudgets oder Lohnentwicklungen für bestehende Mitarbeitende zu verhindern.

Aufgrund dieser Ausführungen beauftragen wir die Regierung:

  1. Dem Grossen Rat einen Vorschlag zu unterbreiten, wie ein Stellenschaffungstopp bis Ende 2024 umgesetzt werden kann.
  2. Neue Stellen innerhalb der Verwaltung und innerhalb des anvisierten Zeithorizonts durch Stellenumwandlungen oder natürliche Fluktuationen zu kompensieren.

Davos, 9. Dezember 2020

Bettinaglio, Hohl, Lamprecht, Buchli-Mannhart, Aebli, Casty, Clalüna, Danuser, Ellemunter, Grass, Hardegger, Hefti, Michael (Donat), Müller (Susch), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Tanner, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Patzen

Antwort der Regierung

Seit dem Finanzplan für die Jahre 1990–1992 legt der Grosse Rat periodisch finanzpolitische Richtwerte für die kommende Planperiode fest. Dieses Steuerungsinstrument hat sich in mehrfacher Hinsicht bewährt. Die Richtwerte sind aufeinander abgestimmt und stellen – bei konsequenter Einhaltung der Vorgaben – sicher, dass der Kantonshaushalt im Lot bleibt und die kantonale Staatsquote langfristig nicht zunimmt. Seit 2013 werden die zulässigen Stellenschaffungen mittels betraglichen Wachstumsvorgaben begrenzt. Der finanzpolitische Richtwert Nr. 6 begrenzt das Wachstum der durch den Kanton zu finanzierenden Gesamtlohnsumme im Jahresdurchschnitt auf real 1 %. Er korrespondiert mit dem Richtwert Nr. 3, der das Wachstum der kantonalen Gesamtausgaben ebenfalls auf real 1 % begrenzt. Erreicht werden soll damit eine Stabilisierung der Staatsquote. Die gleichen Wachstumsbeschränkungen gelten deshalb auch für das Personal der kantonalen Verwaltung.

Der gesamte Personalaufwand beträgt mit rund 400 Millionen Franken knapp 16 Prozent der Gesamtaufwendungen. Dieser Anteil ist sehr tief und beträgt weniger als die Hälfte des interkantonalen Durchschnitts von über 33 Prozent. Das kantonale Personal bildet sodann keinen problematischen Kostentreiber und wird vom Grossen Rat mit klaren Kreditvorgaben limitiert.

In den Jahren 2016 bis 2020 wurden vom Grossen Rat respektive von der Regierung total rund 340 Vollzeitstellen (FTE) und damit aussergewöhnlich viele neue Stellen geschaffenen. Beinahe drei Viertel dieser Stellen dienen der Erfüllung neuer Aufgaben für den Bund, für andere Kantone, für die ehemaligen Bezirke oder für Bündner Gemeinden. Diese Stellen sind kostenneutral. Sie belasten den Kantonshaushalt deshalb nicht und sind vom Richtwert Nr. 6 ausgenommen. Davon entfallen insgesamt 243 FTE-Stellen auf die folgenden neun Dienststellen/Behörden:

  • Amt für Justizvollzug für die Besetzung der JVA Cazis Tignez mit brutto 110 FTE
  • Bildung der elf Regionalgerichte durch Überführung der Bezirksgerichte mit 54 FTE
  • Amt für Migration und Zivilrecht für den Asyl- und Flüchtlingsbereich mit 30 FTE
  • Steuerverwaltung für das Scan-Center und den Steuerbezug für Gemeinden mit 10 FTE
  • Gesundheitsamt für die Übernahme der SNZ 144 und Gesundheitsförderung mit 10 FTE
  • Sozialamt für regionale Sozialdienste in den Bereichen Sozialberatung sowie Kinder- und Jugendförderung mit 9 FTE
  • Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit für den Vollzug Arbeitslosenversicherungsgesetz und Arbeitsinspektorat 8 FTE
  • Kantonspolizei für das Schwerverkehrskontrollzentrum Mesolcina mit 6 FTE
  • Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit für Vollzugsaufgaben des Kantons Glarus mit 6 FTE.

Wie im Auftrag ausgeführt wurden in den Jahren 2016 bis 2020 insgesamt 90 richtwertrelevante FTE-Stellen geschaffen. Dies entspricht im Durchschnitt 18 Stellen pro Jahr bei einer durchschnittlichen Lohnsumme von 1,77 Millionen Franken. Diese Zunahme beträgt im Jahresdurchschnitt umgerechnet 0,6 % der gesamten Lohnsumme. Sie liegt damit deutlich unter 1 %. Im zulässigen Lohnsummenwachstum von maximal 1 % müssen nämlich auch die Mittel für die individuellen Lohnerhöhungen und Stellenumwandlungen Platz finden. Die Vorgabe ist auch im interkantonalen Vergleich überaus restriktiv. Sie lässt nur die allernötigsten Stellenschaffungen zu. Die kantonale Verwaltung durchläuft jährlich einen strengen Stellenschaffungsprozess. Ein wesentlicher Teil der zusätzlich erforderlichen Personalressourcen ist jeweils durch Stellenumwandlungen und -verschiebungen zu schaffen. Administrative Entlastungsmöglichkeiten sind konsequent zu nutzen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Prozesse. Neue Stellen werden nur geschaffen, wenn keine internen weiteren Rationalisierungen und Stellenumlagerungen mehr möglich sind.

Das richtwert- und haushaltsrelevante Stellenwachstum beträgt nur gut die Hälfte des realen Wirtschaftswachstums und der jährlichen Zunahme der kantonalen Gesamtausgaben sowie zahlreicher Leistungskennzahlen der kantonalen Verwaltung. Zu beachten ist auch, dass die meisten Stellen in den Regionen geschaffen wurden. Und der Grossteil der im Rahmen von Entwicklungsschwerpunkten geschaffenen Stellen sind nachhaltige Projekte mit langfristigem Personalbedarf. Ein vollständiger Stellenschaffungsstopp stünde in schroffem Kontrast zu den permanent steigenden Anforderungen an die Aufgabenerfüllung. Damit würde auch der finanzpolitische Richtwert Nr. 6 faktisch untergraben. Der Grosse Rat muss zudem die Möglichkeit behalten, Ausnahmen zu bewilligen. Verbleiben soll auch die Möglichkeit, zusätzliche Aufgaben vom Bund, anderen Kantonen und Gemeinden bei kostendeckender Finanzierung zu übernehmen.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

10. Februar 2021