Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Umsetzung der empfohlenen Handlungsempfehlungen weit vorangeschritten ist. Diverse Empfehlungen wurden auch bereits umgesetzt. Die selbstkritische Aufarbeitung der Handlungsempfehlungen ist für die Regierung von zentraler Bedeutung. Entsprechende Umsetzungskontrollen wurden installiert.
Zu Frage 1:
Um alle Mitarbeitenden des Kantons Graubünden für die Ausstandsregeln in Verfahren zu sensibilisieren und zu schulen, wurde in der Zuständigkeit des Personalamts ein umfassender Verhaltenscodex entworfen, welcher der Regierung im Entwurf vorliegt. Das Thema des Ausstandes soll danach zudem in die Schulungen für alle neuen kantonalen Mitarbeitenden sowie für alle neuen Vorgesetzten aufgenommen werden. Das kantonale Sozialamt hat die Empfehlung zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden hinsichtlich Ausstand ebenfalls aufgenommen. Es wurden Richtlinien zum Umgang mit Interessenskonflikten erarbeitet und im Qualitätsmanagementsystem aufgenommen. Weiter wird das Thema Nebenamt, freiwilliges Engagement in Organisationen regelmässig thematisiert und hinsichtlich möglicher Interessenskonflikte reflektiert. Mit standardisierten Unterlagen wird das Vorgehen dokumentiert. Bei der Kantonspolizei ist die Ausbildung der Ausstandsregeln bereits Thema in der Grundschulung der Polizistinnen und Polizisten. Zudem wurde bei der Kantonspolizei die Dokumentationspflicht präzisiert. Inzwischen wird zur Vollständigkeit auch nachvollziehbar ausgeführt, weshalb die Polizei in einem Fall Handlungen allenfalls eben nicht ausführt. Die Dokumentation des polizeilichen Handelns wird durch das Rapportierungssystem ABI bzw. das neue myABI sichergestellt. Schweizweit arbeiten 19 Polizeikorps mit diesem Rapportierungssystem. Die Dokumentationstechnik und der Dokumentationszweck werden laufend thematisiert, geschult und kontrolliert. Die Handhabung der Dokumentation und deren Kontrolle bleiben zentrale Ausbildungsaufträge. Zudem hat die Kantonspolizei die Kaderrapporte der Abteilungen ausgedehnt. Diese werden auch als zusätzliche Ausbildungsgefässe für die Kader genutzt, beispielsweise zum gegenseitigen Informationsaustausch zu laufenden Fällen. Somit wurden die interne Kommunikation und der Wissenstransfer verbessert.
Bei den Amtsärzten ist bereits eine Weiterbildung zum Thema "Fürsorgerische Unterbringung" aufgegleist und in Planung. Zudem sind die Richtlinien und das Handbuch dazu in Überarbeitung. Das Gesundheitsamt ist aktuell mit der Bewältigung der Corona-Pandemie sehr gefordert. Die entsprechenden Arbeiten an der Umsetzung der Massnahme wurden daher vorübergehend zurückgestellt.
Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben die Empfehlung, dass sämtliche Vorgänge und Informationen schon vor Eröffnung eines Verfahrens dokumentiert werden, bereits umgesetzt. Sie haben hierzu eine Weisung erlassen und ihre Mitarbeitenden entsprechend geschult.
Die Optimierung der schriftlichen Kommunikation ist ein fortlaufender Prozess, welcher fortgesetzt wird.
Zu Frage 2:
Die Kantonspolizei hat in Anlehnung an die strategischen Zielvorgaben des Departements für Justiz-, Sicherheit und Gesundheit (DJSG) vor über zwei Jahren eine Überprüfung der Leistungen und Aufgaben sowie der Aufbauorganisation gestartet. Ziel dieser Überprüfung war, die Kantonspolizei zu befähigen, die aktuellen und künftigen grossen Herausforderungen mit einer angepassten, modernen und flexiblen Organisation zu meistern. In der ersten Phase wurde die Kommandostruktur insbesondere im Bereich der Stellvertretungen und der effizienten Verwaltungsführung überprüft und neu festgelegt. In einer zweiten Phase wurde die Kommandoorganisation in Bezug auf zu erbringende Leistungen, Abläufe, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten analysiert und neu ausgerichtet.
In der Ausbildung wurde die Ausbildungssteuerung verbessert und ein Ausbildungscontrolling inkl. Wirkungskontrolle eingeführt. Bei allen Führungsausbildungen der Kantonspolizei handelt es sich um die Einsatzführung zur Ereignisbewältigung und um die Personalführung im Alltag. Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Führungsformen und Führungsaufgaben, die beide anspruchsvoll sind. Die Führungsausbildung der Polizeioffiziere inkl. Pikettoffiziere des Kommandos wurde optimiert. Dazu gehört u.a. ein mehrmonatiges Einführungsprogramm für künftige Regionenchefs / Polizeioffiziere vor Amtsantritt. Zusätzlich erfolgten Coachings auf Offiziers- und Dienstchefstufe. Für eine Qualitätssteigerung in der Führung wurden die Führungsspannen von bis zu 14 Mitarbeitenden pro Leiterin resp. Leiter auf maximal fünf bis sieben Mitarbeitende reduziert. Diese neue Kommandoorganisation (Reorganisation und Verstärkung der Kantonspolizei auf Kommandoebene) und das laufende Projekt "Weiterentwicklung Postenstruktur" tragen zusätzlich zur Optimierung der Abläufe und Einsätze bei.
Zu Frage 3:
Wie in Art. 5 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Graubünden (BR 110.100) und Art. 5 Abs. 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 101) festgehalten ist, ist das Recht Grundlage und Schranke des staatlichen Handelns. Diesem Grundsatz folgend, prüft die Regierung die Empfehlungen und leitet daraus ihre Handlungen ab. Dieses Vorgehen gilt ganz grundsätzlich.
Sollte die Frage auf den Umstand zielen, dass in den Empfehlungen aus dem PUK-Bericht der Hinweis auf die "Fehlende Rechtsgrundlage betreffend Fesselung im Kontext von Zuführungen für andere Amtsstellen" ist, laufen hierzu noch Abklärungen, da die Rechtslage nicht eindeutig ist. Die Problematik ist jedoch erkannt.
1. März 2021