Der Regierung ist die Tatsache bekannt, dass die Mehrheit der Dienststellen und die Standeskanzlei von Männern geleitet werden. Ebenso sind die Stäbe und die Kaderpositionen der fünf Departemente mehrheitlich von Männern besetzt. Es ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass in jüngster Vergangenheit lediglich je eine Frau als Dienststellenleiterin des Amts für Volksschule und Sport sowie als stellvertretende Kanzleidirektorin gewählt wurden.
Der von den Unterzeichnenden erhobene Vorwurf, dass die Regierung die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt habe, wird hingegen zurückgewiesen. Es werden laufend Massnahmen umgesetzt, um zeitgemässe Arbeitsbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. Dadurch erhofft sich die Regierung, dass sich mehr Frauen auch auf vakante Kader- und Führungspositionen bewerben.
Die Regierung hat aus dem Auftrag Schwärzel betreffend Teilzeitstellen auf allen Kaderstufen (Junisession 2019, PVAU 7/2019) den Entwicklungsschwerpunkt "Attraktiver Arbeitgeber" abgeleitet und ins Regierungsprogramm 2021–2024 aufgenommen. Zudem wurde basierend auf diesem Auftrag eingeführt, dass Vollzeitstellen über sämtliche Hierarchiestufen hinweg jeweils mit einem Arbeitspensum von 80–100 % ausgeschrieben werden. Sofern dies unter Berücksichtigung der betrieblichen und organisatorischen Gegebenheiten und Bedürfnissen möglich ist.
Ferner wurde der SP-Fraktionsauftrag betreffend Aktionsplan zur Gleichstellung von Frau und Mann in Graubünden (Junisession 2019, PVAU 5/2019) zustimmend beantwortet. Da die Regierung einen Aktionsplan zur Gleichstellung mit Strategie und konkreten Massnahmen für ein geeignetes Instrument hält, um unter anderem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und den Kanton als modernen und attraktiven Arbeitgeber zu positionieren, hat sie die Erarbeitung eines solchen Aktionsplans im Dezember 2020 beschlossen. Das Projekt equal21 gliedert sich in vier Phasen. In der ersten Phase wird der aktuelle Stand der Gleichstellung erhoben. In der zweiten Phase werden eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt sowie Ziele und Massnahmen für die Departemente bzw. deren Dienststellen und die Standeskanzlei erarbeitet. In der dritten Phase werden die Massnahmen umgesetzt, die in der vierten Phase evaluiert werden. Die Arbeiten am Aktionsplan werden in diesem Jahr starten und voraussichtlich per Ende 2024 abgeschlossen sein. Eines der Projektziele besteht gerade darin, eine Gleichstellung von Frauen und Männern im Kader zu erreichen. Die Regierung möchte das bereits eingeleitete Projekt equal21 umsetzen und deren Wirksamkeit auf die Gleichstellung beurteilen, bevor im Bedarfsfall weitere Massnahmen ergriffen werden. Dennoch sollen die Massnahmen des Bundes im Rahmen des Projekts geprüft und, sofern sie geeignet sind, übernommen werden.
Die Unterzeichnenden verlangen weiter, dass die Regierung dafür sorgt, dass sie selbst, die Antragsstellenden für die Stellenbesetzung und die Headhunter darin geschult werden. Sämtliche Stellenausschreibungen in der kantonalen Verwaltung werden über das Personalamt abgewickelt. Die eigentliche Rekrutierung, insbesondere die Vorstellungsgespräche, liegen in der Verantwortung der Dienststellen. Da jedoch der Leiter des Personalamts Mitglied im Steuerungsausschuss im Projekt equal21 ist und das Personalamt jährlich eine Tagung mit den Personalverantwortlichen der Dienststellen durchführt, können neue Erkenntnisse direkt in die Rekrutierungsprozesse der kantonalen Verwaltung einfliessen.
Die letzte Forderung aus diesem Auftrag ist, dass die Stabstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann die Regierung mit ihren Fachkenntnissen unterstützen soll. Von dieser Unterstützung macht die Regierung sowie die kantonale Verwaltung gerne Gebrauch. Aktuell ist die Stagl federführend bei der Ausarbeitung des Projekts equal21. Sie ist auch bei der Erarbeitung der Revision des Personalgesetzes eingebunden.
Die Regierung ist bereit, die im Auftrag angesprochenen Punkte im Rahmen der Erarbeitung des Projekts equal21 zu prüfen und abhängig von den Ergebnissen entsprechende Massnahmen festzulegen.
Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, Ziff. 2 und 3 des vorliegenden Auftrags zu überweisen, und Ziff. 1 wie folgt abzuändern:
Im Rahmen des Projekts equal 21 werden die Massnahmen des Bundes geprüft und übernommen, wenn sie geeignet sind.
10. Februar 2021