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Session: 18.02.2021

Währendem der erste Lockdown im Kanton Graubünden grösstenteils keinen tiefgreifenden wirtschaftlichen Schaden hinterlassen hat, hat der zweite Lockdown die Wirtschaft im Kanton hart getroffen. Wegen der grossen volkswirtschaftlichen Bedeutung des Wintertourismus ist der durch die Corona-Pandemie und den Lockdown verursachte Schaden im Kanton Graubünden grösser als in anderen Kantonen. Gemäss Berechnungen des Wirtschaftsforums Graubünden dürften den Unternehmen im Kanton für die Jahre 2020 und 2021 zusammen rund eine Milliarde Franken zur Deckung der Betriebskosten und Investitionen fehlen. Die für die Wirtschaft existenziell notwendige Kurzarbeitsentschädigung und der Corona-Erwerbsersatz sind darin bereits miteingerechnet.

Es ist offensichtlich, dass einige Branchen stark betroffen sind und möglichst rasch staatliche Hilfen erfordern. Insbesondere Unternehmen, die behördlich geschlossen oder teilgeschlossen sind, benötigen Ausfallentschädigungen in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen. Mit den vorliegenden Härtefallhilfen sind diese kurzfristigen Unterstützungsmassnahmen aufgegleist.

Bei Betrieben mit hohen Fixkosten ist nicht nur der Umsatzrückgang über 40 % existenzgefährdend, sondern auch ein Umsatzrückgang darunter, insbesondere, wenn die erwirtschafteten Mittel über mehrere Jahre stark unterdurchschnittlich sind. Solche Betriebe sind zurzeit in Graubünden vor allem in touristischen Wertschöpfungsketten auszumachen. Sind zentrale Betriebe solcher Wertschöpfungsketten existenziell gefährdet, können die volkswirtschaftlichen Folgen mitunter sehr gross sein, wenn gleichzeitig viele Betriebe Sanierungs- und Restrukturierungsmassnahmen vornehmen müssen oder die Betriebe sogar liquidiert werden müssen.

Aufgrund dieser Ausführungen beauftragen wir die Regierung:

  1. Ein Programm, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sowie den entsprechenden finanziellen Rahmen zu erarbeiten für zukunftsgerichtete finanzielle Förderung für Unternehmen, welche keine Härtefallhilfen erhalten haben, jedoch einen grossen finanziellen Schaden durch die Corona-Pandemie oder ihre mittelfristigen Folgen erlitten haben, falls die Unternehmen
  • durch ihre Investitionstätigkeit oder ihre Bedeutung in der Wertschöpfungskette oder durch ihr wirtschaftliches Potenzial für die regionale oder kantonale Wirtschaft bedeutsam sind;
  • sofern diese profitabel oder überlebensfähig sind;
  • sofern die Eigentümer zusätzliches Eigenkapital einbringen oder Fremdkapitalgeber auf ihre Forderungen verzichten;
  • und sofern diese den wirtschaftlichen Schaden aufgrund der Corona-Pandemie nachweisen können.

  2.  Folgende Eckwerte bei der Erarbeitung des Programms zu berücksichtigen:

  • Das Programm muss für alle Betriebe im Kanton, welche die Kriterien erfüllen, offen sein, unabhängig ihrer Grösse oder Branchenzugehörigkeit.
  • Die Transparenz bei den Vergaben muss gegeben sein.
  • Es sollen sowohl Darlehen als auch nicht rückzahlbare Beiträge gewährt werden.
  • Die Entschädigungen sollen unter Berücksichtigung des volkswirtschaftlichen Nutzens berechnet werden.
  • Der Bund soll ersucht werden, für einen Teil dieser Entschädigungen aufzukommen.
  • Die Wirtschafts- und Branchenverbände sind bei der Erarbeitung des Programms einzubeziehen.
  • Die Massnahmen sind zeitlich klar begrenzt

Davos, 18. Februar 2021

Koch, Hohl, Bettinaglio, Caviezel (Chur), Clalüna, Della Cà, Dürler, Ellemunter, Favre Accola, Felix, Flütsch, Gartmann-Albin, Gort, Hefti, Horrer, Jochum, Kasper, Loi, Niggli (Samedan), Perl, Rüegg, Salis, Schutz, von Ballmoos, Weber, Renkel, Spadarotto

Antwort der Regierung

Die Corona-Pandemie trifft die Bündner Wirtschaft, insbesondere Unternehmen in der touristischen Wertschöpfungskette, erheblich. Die mittelfristigen Folgen sind aber noch nicht abschliessend erkennbar. Bund und Kantone stellen Unterstützungsmassnahmen in erheblichem Ausmass (Kurzarbeitsentschädigung, Erwerbsersatzentschädigung, Härtefallmassnahmen etc.) zur Verfügung. Allein für die Härtefallentschädigungen im 2021 hat die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats (GPK) auf Anträge der Regierung Mittel von brutto 200 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter fünf Millionen Franken übernimmt der Bund einen Anteil von 70 Prozent und für Unternehmen mit Jahresumsätzen über fünf Millionen übernimmt der Bund sämtliche Beiträge.

Mit den erwähnten Massnahmen verfolgen Bund und Kanton das unmittelbare Ziel, Unternehmen durch die Krise zu begleiten und Arbeitsplätze zu erhalten. Die mittelfristige Herausforderung für Unternehmen liegt darüber hinaus in der Aufrechterhaltung ihrer Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit. Betriebe mit hohen Fixkostenanteilen sind besonders stark gefordert. Dazu gehören u.a. für die touristische Wertschöpfungskette bedeutende Unternehmen in den Destinationen, wie Bergbahnen oder Beherbergungsbetriebe.

Die Regierung macht sich intensiv Gedanken über mittelfristige Massnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton nach der Covid-19-Pandemie bzw. für die Zeit nach dem Sommer 2021. Die im Auftrag formulierten Kriterien erscheinen der Regierung zum jetzigen Zeitpunkt jedoch zu einengend. Vielmehr sollen im Rahmen einer Gesamtsicht spezifische, mittelfristig wirkende Massnahmen geprüft werden. Dabei gilt es auch Abklärungen hinsichtlich gesetzliche Grundlagen und Mittelbedarf zu treffen. Es hat sich während der Corona-Pandemie gezeigt, dass die Lage sich ständig neu entwickelt und darstellt – deshalb braucht es eine grosse Flexibilität.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern:

Die Regierung wird beauftragt, ein kantonales Impulsprogramm zu prüfen. Allfällige kantonale Massnahmen bedürfen einer engen Abstimmung mit jenen des Bundes.

3. Mai 2021