Der Kanton Graubünden ist angesichts seiner wirtschaftlichen Struktur durch die bundesrätlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie überdurchschnittlich betroffen. Mit der voranschreitenden Durchimpfung der Bevölkerung und den Erfahrungen aus anderen Pandemien wird auch diese Pandemie irgendwann vorüber sein. Ein wirtschaftlicher Schaden wird aber bleiben, indem Unternehmen kaum Investitionskraft haben oder die Nachfrage aufgrund einer Rezession zurückgeht. Auch das für Graubünden so bedeutsame Kulturleben wird bis dahin stark geschwächt sein. Gleichzeitig könnte die Pandemie infolge Verhaltensänderungen (Homeoffice, Reisen, Nutzen und Grenzen der Digitalisierung) und Erkenntnissen hinsichtlich Krisenbewältigung und Widerstandsfähigkeit in verschiedenen Bereichen einen Strukturwandel anschieben. Diese Gunst der Stunde gilt es zu nutzen. Es ist wichtig, schon jetzt über die Akutphase hinaus in die Zukunft zu schauen.
Der Kanton Graubünden verfügt bereits über eine Palette an zukunftsgerichteten Förderinstrumenten im Bereich Innovation, Wirtschafts- und Regionalentwicklung sowie Kultur (NRP, Veranstaltungen, Beherbergung, Kulturförderung, Bergbahnen, systemrelevante Infrastrukturen etc.). Diese Instrumente sind meist mit maximalen Beitragssätzen oder -summen, minimalen Projektgrössen oder Eigenmittelanforderungen verknüpft. In wirtschaftlich normalen Zeiten mögen diese Kriterien sinnvoll sein, um die Förderung zielgerichtet einzusetzen.
Eine zeitlich begrenzte Lockerung dieser Kriterien könnte in der Phase der Rezession helfen, dass Unternehmen trotz schwacher Reserven in die Zukunft investieren, neue Geschäftsmodelle, innovative Produkte und Angebote entwickeln, Organisationen wieder Grossveranstaltungen auf die Beine stellen oder neue Kulturformate entstehen. Es wäre ein Impulsprogramm, das auf bekannten Förderinstrumenten und Abläufen beruht und keiner aufwendigen Erarbeitung bedarf, für die im Moment ohnehin niemand Zeit hat. Ein grosser Teil dieser Kriterien ist in Verordnungen oder Richtlinien auf Departementsebene geregelt, die relativ rasch geändert werden können. Nebst den bereits etablierten Zielsetzungen der Wirtschaftsförderung soll die zusätzliche Förderung mit dem Kriterium verknüpft werden, dass die Projekte zur nachhaltigen ökologischen Erneuerung beitragen, welche die Ziele des Übereinkommens von Paris betreffend Klimawandel verfolgen.
Die Unterzeichnenden beauftragen deshalb die Regierung
- Zeitnah für eine begrenzte Zeit von zwei bis drei Jahren die Förderkriterien der für den Zweck der wirtschaftlichen und kulturellen Erholung sinnvollen Förderinstrumente und die im Handlungsspielraum der Regierung oder des Departements liegen grosszügiger auszugestalten, mit dem Ziel, Initiativen und Projekten rascher zur Umsetzung zu verhelfen.
- Gemeinsam mit dem Bund eine zeitlich begrenzte Ausweitung der Förderkriterien bei Investitionsprojekten (à fonds perdu, Darlehen, Bürgschaften) zu veranlassen, damit investitionswillige Unternehmen nicht durch Corona gebremst werden und ohne Aufschub durch Investitionen in den Regionen stabilisierend wirken und so Perspektiven, Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Werte sichern/erhalten bzw. schaffen.
Davos, 18. Februar 2021
Maissen, Engler, Casty, Berther, Bettinaglio, Brunold, Buchli-Mannhart, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Clalüna, Crameri, Deplazes (Rabius), Derungs, Ellemunter, Epp, Felix, Florin-Caluori, Föhn, Geisseler, Hardegger, Horrer, Kohler, Kunfermann, Lamprecht, Loepfe, Müller (Felsberg), Papa, Perl, Preisig, Rettich, Ruckstuhl, Sax, Schmid, Schneider, Tanner, Ulber, Widmer (Felsberg), Wilhelm, Zanetti (Landquart), Altmann, Bürgi-Büchel, Collenberg, Decurtins-Jermann, Pajic