Die Autostrasse Landquart – Selfranga ist Teil des Nationalstrassennetzes. Der Gotschna-Strassentunnel wurde als Zufahrt zum Vereinatunnel durch den Bund aus Nationalstrassenmitteln erstellt. Es ist nicht einsichtig, weshalb der Autoverlad des Vereinatunnels nicht auch Teil des Nationalstrassennetzes ist (übrigens auch nicht derjenige des Lötschberg-Scheiteltunnels, hingegen bei Zufahrtsstrassen vom Norden und vom Süden!).
Der Autoverlad am Vereina ist unbestritten ein Erfolgsmodell. Der Erfolg ist so gross, dass sich in den nächsten Jahren grössere Kapazitätsausbauten aufdrängen. Zudem ist das Rollmaterial zu erneuern.
Es drängt sich deshalb eine Systemänderung auf: Der Strassenteil des Vereinatunnels ist als Teil der Nationalstrasse zu klassieren. Damit fallen die strassenseitig nötigen Ausbauten in den Kompetenzbereich des Strassenbundes (Verladeanlagen, Rollmaterial, Kapazitätsausbauten im Tunnel).
Die Kombination von Autozügen und RhB-Personenzügen führt im Vereinatunnel zu immer grösseren Problemen. Ohne weitere Kreuzungs- resp. Ausweichstellen wird die Kapazität des Vereinatunnels immer beschränkt bleiben. Der Vereinatunnel ist Strecken-Bestandteil der wichtigen Zugsläufe Landquart – Scuol und Landquart – St. Moritz.
Im Zusammenhang mit der diskutierten Bahnverbindung vom Unterengadin ins Obere Vinschgau ist ein Kapazitätsausbau der Vereinalinie ebenfalls unausweichlich. Es drängt sich deshalb eine klare Aufteilung in «Autoverlad» und «RhB-Verkehr» auf. Der Autoverlad am Vereina ist in das Nationalstrassennetzes aufzunehmen. Grundsätzlich wäre mit einer Aufnahme in das Nationalstrassennetzes auch eine Nutzung des Autoverlads Vereina mit der Autobahnvignette möglich, muss jedoch nicht.
Mit der Aufnahme des Autoverlads ins Nationalstrassennetz ist nicht gleichzeitig die Forderung verbunden, dass der Autoverlad gratis sein soll. Gemäss Art 82 Abs. 3 der Bundesverfassung kann die Bundesversammlung Ausnahmen von der Gebührenfreiheit bewilligen. Der Vereina-Autoverlad wäre zweifelsfrei eine solche Ausnahme. Die Durchfahrt durch den Vereinatunnel darf durchaus etwas kosten. Die Höhe der Kosten sind dann aber mit dem Strassenbund und nicht allein mit dem Kanton Graubünden auszuhandeln, wobei zu berücksichtigen ist, dass günstige Tarife nicht nur im Sinne der nutzniessenden Bündner Bevölkerung sind, sondern auch als aus der Sicht der Wirtschaftsförderung (Tourismus) zu betrachten sind.
Des Weiteren sei noch der Hinweis platziert, dass der Bund den Autoverlad (Betrieb, Ausbau) weiterhin der RhB übertragen kann, auch wenn der Vereinatunnel als Nationalstrasse klassiert ist, vgl. Art. 83 BV.
Wir fragen die Regierung an:
- Wie stellt sich die Regierung zur Übernahme des Autoverladeteils des Vereinatunnels in das Nationalstrassennetz? Welches sind die Vor-, welches sind die Nachteile für den Kanton Graubünden, welche für die RhB?
- Um welchen Betrag würde sich die jährliche Rechnung des Kantons und diejenige der RhB durch die Aufnahme des Vereinatunnels ins Nationalstrassennetz verändern?
- Ist die Regierung bereit, im Austausch mit den Bündner Bundesparlamentariern einen entsprechenden Vorstoss zu thematisieren und auszuarbeiten, allenfalls gemeinsam mit den Kantonen Bern und Wallis in Sachen Autoverlad Lötschberg?
Davos, 18. Februar 2021
Favre Accola, Salis, Della Cà, Brandenburger, Dürler, Gort, Hefti, Koch, Renkel