Die Regierung hat mit dem Regierungsbeschluss RB 289/2020 beschlossen, die Hauptleistungserbringer im Gesundheitswesen während der COVID-19-Pandemie zu unterstützen, indem sie einerseits Mindereinnahmen abgelten und andererseits Mehrkosten übernehmen will. Dieser Regierungsbeschluss beruht auf Notrecht und ist deshalb nach einem Jahr per Ende Februar 2021 ausgelaufen. Die Regierung wird beauftragt, geeignete Massnahmen für eine Nachfolgelösung ab März 2021 zu ergreifen, die bis zum Ende der COVID-19-Pandemie gültig ist.
Eine Umfrage des Bündner Spital- und Heimverbandes BSH bei den Akutspitälern im Kanton Graubünden hat ergeben, dass die Hauptleistungserbringer nach wie vor durch die COVID-19-Pandemie an Mindereinnahmen und Mehrkosten leiden.
Fast alle Akutspitäler im Kanton Graubünden haben im Geschäftsjahr 2020 einen negativen EBIT erwirtschaftet, erstmals auch das Kantonsspital Graubünden. Dank der kantonalen Beiträge sind die Defizite noch einigermassen moderat ausgefallen. Ohne kantonale Beiträge wäre die Lage aber katastrophal und existenzgefährdend für die Spitallandschaft in Graubünden.
Eine weitere Umfrage bei den gleichen Akutspitälern zum Geschäftsverlauf im ersten Quartal 2021 hat gezeigt, dass insbesondere die stationäre Auslastung deutlich unter der des Jahres 2020 und sehr deutlich unter der des Jahres 2019 lag. Im Durchschnitt 12 %, gesamthaft ca. 8,9 Millionen Franken. Dazu kommen Mehraufwände von ca. 1 Million Franken, also ein Total von ca. 10 Millionen Franken nur in einem Quartal. Die Einnahmeverluste aus ambulanten Behandlungen sind dabei aus Gleichbehandlungsgründen mit den Hausärzten nicht mit eingerechnet. Wenn nun auch noch der Regierungsbeschluss betreffend Anerkennung von Mindereinnahmen/Mehrkosten COVID-19 per Ende Februar 2021 ausläuft, wird die Situation für die Akutspitäler definitiv existenzgefährdend.
Verschärft wird die Situation durch den Fachkräftemangel, Lohnangleichungsforderungen des Pflegepersonals, offensichtliche Unterdeckung bei der Erbringung diverser gemeinwirtschaftlicher Leistungen (GWL), Festsetzungsstau bei Tarifentscheiden sowie in hohem Ausmass ungedeckten Kosten bei Aus- und Weiterbildung.
Aus den erwähnten Gründen beantragen die Unterzeichnenden:
- Kurzfristig eine Rechtsgrundlage als Nachfolgelösung für die Anerkennung von Mindereinnahmen/Mehrkosten aus der COVID-19-Pandemie ab März 2021 zu erarbeiten.
- Mittelfristig eine Gesamtbetrachtung der Spitalfinanzierung im Kanton Graubünden vorzunehmen.
Davos, 21. April 2021
Caviezel (Davos Clavadel), Cahenzli-Philipp,Loepfe, Alig, Berther, Berweger, Brandenburger, Brunold, Buchli-Mannhart, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Censi, Crameri, Della Vedova, Deplazes (Rabius), Derungs, Ellemunter, Engler, Epp, Favre Accola, Felix, Flütsch (Splügen), Föhn, Giacomelli, Gort, Grass, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hofmann, Holzinger-Loretz, Hug, Jenny, Jochum, Kienz, Koch, Kunfermann, Kunz (Fläsch), Maissen, Märchy-Caduff, Marti, Michael (Donat), Mittner, Müller (Susch), Natter, Niggli-Mathis (Grüsch), Perl, Pfäffli, Preisig, Rettich, Rüegg, Rutishauser, Salis, Sax,Schutz, Schwärzel, Stiffler, Thomann-Frank, Thür-Suter, Tomaschett (Chur), Ulber, Valär, von Ballmoos, Waidacher, Weidmann, Wellig, Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Zanetti (Landquart), Adank-Arioli, Costa, Decurtins-Jermann, Heini, Pajic, Spadarotto, van Kleef