Mit Medienmitteilung vom 8. März 2021 hat die Regierung mitgeteilt, dass der Beschluss gefasst wurde, einen laufenden Investorenwettbewerb betreffend das Areal Loëstrasse sowie den Verkaufsprozess für die neben dem Staatsgebäude liegende Villa Brügger einstweilen zu sistieren. Über das weitere Vorgehen bezüglich dieser Immobilien wird die Regierung befinden, wenn die entsprechenden politischen Entscheide vorliegen. Dieser kurzfristig erfolgte Entscheid hat grosse Konsequenzen. Zum einen wird ein abgeschlossener Projektwettbewerb gestoppt, zum anderen wird der Wille des Parlamentes und des Volkes aus dem Jahr 2012 nicht umgesetzt. Das kurzfristige Stoppen eines Investorenwettbewerbs, nachdem hohe Aufwendungen seitens der Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch des Kantons selbst notwendig waren, führt zu vielen offenen Fragen. Aber auch die Abkehr von der Abstimmungsbotschaft zu «sinergia 1» sowie der Botschaft Heft Nr. 5 2011-2012 – zum gleichem Projekt – lässt viele offene Fragen und grosse Rechtsunsicherheit zurück. Durch den errechneten Erlös gemäss Botschaft an den Grossen Rat betragen die Nettoinvestition in «sinergia 1» 49 Millionen Franken. Durch die nun gefällten Entscheide der Regierung würden diese Nettoinvestitionen um ca. 14,8 Millionen Franken erhöht. Aber auch Versprechungen an die Stadt Chur (siehe Botschaft Seite 4 – «Durch die bessere Nutzung dieser Wohn- und Büroräume wird die Churer Innenstadt merklich aufgewertet») werden nicht eingehalten.
Die Unterzeichnenden sind sich bewusst, dass auch Strategien überdenkt und angepasst werden dürfen. Es kann aufgrund der aktuellen Ausgangslage z. B. durchaus sinnvoll sein, die Villa Brügger im Eigentum des Kantons zu behalten. Ein Vollstopp, wie dieser hier durchgeführt wurde, scheint fragwürdig, allenfalls sogar juristisch problematisch.
Aufgrund dieser Ausgangslage ist es zwingend notwendig, dass der von der Regierung versprochene Immobilienbericht zeitnah erscheint und spätestens wie angekündigt im Oktober 2021 im Parlament diskutiert wird. Der Bericht soll dabei als «Bericht mit konkretem Beschlussentwurf» vorgelegt werden, damit das Parlament die notwendige Detailberatung durchführen kann.
Die Unterzeichnenden fordern deshalb die Regierung auf:
- Den Immobilienbericht des Kantons Graubünden als Bericht mit konkretem Beschlussentwurf vorzulegen.
- Im Immobilienbericht entsprechend Varianten aufzuzeigen, wie die entsprechenden Beschlüsse des Grossen Rates sowie des Volkes aus dem Jahr 2012 eingehalten werden können.
- Eine Variante aufzuzeigen, wie die «Villa Brügger» im Besitz des Kantons bleibt, die übrigen Liegenschaften gemäss Botschaft Heft Nr. 5 2011-2012 dennoch dem Markt zugeführt werden.
- Aufzuzeigen, welche Auswirkungen eine allfällige Anpassung der Beschlüsse aus dem Jahr 2012 hat und welche finanziellen Auswirkungen dies mit sich bringt.
Davos, 21. April 2021
Koch, Hohl, Giacomelli, Aebli, Berweger, Brandenburger, Casty, Censi, Della Cà, Dürler, Ellemunter, Engler, Favre Accola, Felix, Gort, Grass, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hefti, Hug, Kunz (Chur), Kunz (Fläsch), Loi, Michael (Donat), Mittner, Natter, Rüegg, Salis, Schutz, Stiffler, Thür-Suter, von Ballmoos, Waidacher, Weber, Weidmann, Wellig, Adank-Arioli, Heini, Renkel