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Session: 21.04.2021

Mit Medienmitteilung vom 8. März 2021 hat die Regierung mitgeteilt, dass der Beschluss gefasst wurde, einen laufenden Investorenwettbewerb betreffend das Areal Loëstrasse sowie den Verkaufsprozess für die neben dem Staatsgebäude liegende Villa Brügger einstweilen zu sistieren. Über das weitere Vorgehen bezüglich dieser Immobilien wird die Regierung befinden, wenn die entsprechenden politischen Entscheide vorliegen. Dieser kurzfristig erfolgte Entscheid hat grosse Konsequenzen. Zum einen wird ein abgeschlossener Projektwettbewerb gestoppt, zum anderen wird der Wille des Parlamentes und des Volkes aus dem Jahr 2012 nicht umgesetzt. Das kurzfristige Stoppen eines Investorenwettbewerbs, nachdem hohe Aufwendungen seitens der Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch des Kantons selbst notwendig waren, führt zu vielen offenen Fragen. Aber auch die Abkehr von der Abstimmungsbotschaft zu «sinergia 1» sowie der Botschaft Heft Nr. 5 2011-2012 – zum gleichem Projekt – lässt viele offene Fragen und grosse Rechtsunsicherheit zurück. Durch den errechneten Erlös gemäss Botschaft an den Grossen Rat betragen die Nettoinvestition in «sinergia 1» 49 Millionen Franken. Durch die nun gefällten Entscheide der Regierung würden diese Nettoinvestitionen um ca. 14,8 Millionen Franken erhöht. Aber auch Versprechungen an die Stadt Chur (siehe Botschaft Seite 4 – «Durch die bessere Nutzung dieser Wohn- und Büroräume wird die Churer Innenstadt merklich aufgewertet») werden nicht eingehalten.

Die Unterzeichnenden sind sich bewusst, dass auch Strategien überdenkt und angepasst werden dürfen. Es kann aufgrund der aktuellen Ausgangslage z. B. durchaus sinnvoll sein, die Villa Brügger im Eigentum des Kantons zu behalten. Ein Vollstopp, wie dieser hier durchgeführt wurde, scheint fragwürdig, allenfalls sogar juristisch problematisch.

Aufgrund dieser Ausgangslage ist es zwingend notwendig, dass der von der Regierung versprochene Immobilienbericht zeitnah erscheint und spätestens wie angekündigt im Oktober 2021 im Parlament diskutiert wird. Der Bericht soll dabei als «Bericht mit konkretem Beschlussentwurf» vorgelegt werden, damit das Parlament die notwendige Detailberatung durchführen kann.

Die Unterzeichnenden fordern deshalb die Regierung auf:

  1. Den Immobilienbericht des Kantons Graubünden als Bericht mit konkretem Beschlussentwurf vorzulegen.
  2. Im Immobilienbericht entsprechend Varianten aufzuzeigen, wie die entsprechenden Beschlüsse des Grossen Rates sowie des Volkes aus dem Jahr 2012 eingehalten werden können.
  3. Eine Variante aufzuzeigen, wie die «Villa Brügger» im Besitz des Kantons bleibt, die übrigen Liegenschaften gemäss Botschaft Heft Nr. 5 2011-2012 dennoch dem Markt zugeführt werden.
  4. Aufzuzeigen, welche Auswirkungen eine allfällige Anpassung der Beschlüsse aus dem Jahr 2012 hat und welche finanziellen Auswirkungen dies mit sich bringt.

Davos, 21. April 2021

Koch, Hohl, Giacomelli, Aebli, Berweger, Brandenburger, Casty, Censi, Della Cà, Dürler, Ellemunter, Engler, Favre Accola, Felix, Gort, Grass, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hefti, Hug, Kunz (Chur), Kunz (Fläsch), Loi, Michael (Donat), Mittner, Natter, Rüegg, Salis, Schutz, Stiffler, Thür-Suter, von Ballmoos, Waidacher, Weber, Weidmann, Wellig, Adank-Arioli, Heini, Renkel

Antwort der Regierung

Anlässlich der Oktobersession 2020 orientierte die Regierung den Grossen Rat im Rahmen der Fragestunde über die weiteren nach dem Bezug von "sinergia 1" beabsichtigten Schritte am Standort Chur (Fragen Holzinger-Loretz betreffend Immobilienstrategie des Kantons Graubünden, GRP 2/2020/2021, S. 435). Sie erklärte dabei gegenüber dem Parlament, die ihm bereits in früheren Botschaften (vgl. Heft Nr. 6/2009-2010 und Heft Nr. 5/2011-2012) unterbreitete kantonale Immobilienstrategie bis zur vollständigen Umsetzung plangemäss weiterzuverfolgen und die zweite Etappe von "sinergia" realisieren zu wollen. Der Stand der Immobilienstrategie und das weitere Vorgehen würden dem Grossen Rat im folgenden Jahr in Form eines Berichts dargelegt.

In der Fragestunde der Dezembersession 2020 führte die Regierung zur Frage Michael betreffend Einfluss der Immobilienstrategie auf die Justizreform (GRP 3/2020/2021, S. 681) aus, dass nach Genehmigung und Vollendung der zweiten Etappe von "sinergia" sowie einem rund zweijährigen Umbau des freiwerdenden Staatsgebäudes bei einem optimalen Projektverlauf das neue Gerichtsgebäude einem Obergericht ab dem Jahr 2030 zur Verfügung stände. Sofern von dieser strategischen Planung abgewichen werden sollte, müssten unter Beachtung des verfassungsmässigen Selbstverwaltungsrechts der kantonalen Gerichte anderweitige Lösungen gefunden werden.

Die Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) reichte hierauf in der Dezembersession 2020 einen vom Parlament mittlerweile überwiesenen Auftrag an die Regierung ein, die Zusammenlegung der oberen kantonalen Gerichte an einem gemeinsamen Gerichtssitz und unabhängig von der kantonalen Immobilienstrategie zu priorisieren und Optionen aufzuzeigen, wie das Staatsgebäude pünktlich zur Verfügung gestellt werden könne (GRP 3/2020/2021, S. 570).
Die Regierung anerkannte in ihrer Antwort den Wunsch des Grossen Rates nach einer möglichst priorisierten Bereitstellung des Staatsgebäudes zugunsten der Justiz und stellte im für die Oktobersession 2021 angekündigten Immobilienbericht Variantenvorschläge in Aussicht, welche in Abweichung der bisherigen Immobilienstrategie einen vorzeitigen Auszug des Tiefbauamtes (TBA) vorsehen. Ein Bezug des Staatsgebäudes durch ein Obergericht sei aufgrund verschiedener Abhängigkeiten jedoch auch in diesem Fall frühestens ab Mitte 2025 möglich.

Als Folge dieses politischen Entscheides wurde von der Regierung zur Wahrung sämtlicher Handlungsoptionen des Kantons der Verkaufsprozess für die unmittelbar neben dem Staatsgebäude gelegene Villa Brügger gestoppt und der Investorenwettbewerb für das kantonseigene Areal Loë, welches aktuell noch von der kantonalen Verwaltung genutzt werden kann, vorerst sistiert.

Zu den Punkten 1, 2, 3 und 4: Mit Beschluss vom 14. Januar 2020 (Prot. Nr. 17/2020) hatte die Regierung das Hochbauamt mit der Erarbeitung einer Botschaft zum aktuellen Stand und Ausblick auf die weitere Umsetzung der Immobilienstrategie des Kantons beauftragt. Der dem Grossen Rat aufgrund der Vorgaben der Grossratsgesetzgebung zur Kenntnisnahme unterbreitete Bericht wird dem Parlament unter anderem einen Überblick über die ursprünglichen Absichten und tatsächlichen Veränderungen des Immobilienportfolios am Standort Chur sowie dessen Wertentwicklung verschaffen. Zudem werden darin Handlungsoptionen für einen Ersatzstandort des TBA und deren Auswirkungen auf das Immobilienportfolio als Folge des vorgezogenen Bezugs des Staatsgebäudes durch ein Obergericht aufgezeigt. Der Grosse Rat kann demnach bereits in der Oktobersession 2021 nebst anderen Themen auch die sich den Unterzeichnenden stellenden Fragen in Kenntnis des aktuellen Standes der Immobilienstrategie des Kantons beraten und bei Bedarf in einer eigenen Erklärung Stellung nehmen.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag betreffend die Punkte 1 bis 4 wie folgt abzuändern: Die Regierung wird aufgefordert, im angekündigten Immobilienbericht einen Überblick über die ursprünglichen Absichten und tatsächlichen Veränderungen des Immobilienportfolios am Standort Chur und dessen Wertentwicklung zu geben sowie die Handlungsoptionen und Auswirkungen auf das Immobilienportfolio als Folge des vorgezogenen Bezugs des Staatsgebäudes durch ein Obergericht aufzuzeigen.

25. Juni 2021