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Session: 21.04.2021

Mit den im vergangenen Sommer/Herbst und Winter lancierten Impulsprogrammen konnte der Freizeittourismus mit attraktiven Kommunikationsmassnahmen angekurbelt werden. Viele Destinationen hatten wider Erwartungen eine gute Sommer- und Wintersaison, einige haben sogar überdurchschnittliche Resultate (Logiernächte) erzielt. Nicht erholt haben sich ganz klar die touristischen Destinationen mit eher städtetouristischer Ausrichtung, die hauptsächlich von internationalen Gästen, Kultur- und Transitgästen, Gruppen und Businessreisenden abhängig sind. Diese Destinationen leiden immer noch erheblich und weisen weiterhin bei den Hotelübernachtungen ein Minus von bis zu 70% pro Monat im Vergleich zum Vorjahr auf. Beispiele dafür (aber nicht abschliessend) sind Chur, Viamala, Moesa, aber auch Davos mit ihrem MICE-Geschäft.

Während der Freizeittourismus in eine etwas andere Wachstumsnormalität zurückfindet, unterliegen Teile des Geschäfts- und MICE-Tourismus grossen Veränderungsprozessen, beispielsweise durch die Verlegung der Meetings, Interaktionen und Begegnungen in den virtuellen Raum. Erste Schätzungen gehen beispielsweise von einer ungefähren Halbierung des vorpandemischen Volumens aus. Die Aussicht auf eine baldige Besserung für die Hotelübernachtungen ist für diese Destinationen sehr trüb, denn ihre Zielgruppen werden noch lange nicht oder nur sehr langsam zurückkehren. Auch Gäste aus Fernmärkten werden weiterhin ausbleiben. Die Corona-Pandemie wird die Tourismusbranche nachhaltig verändern.

Die eingangs erwähnten Impulsprogramme sind für diese stark leidenden Destinationen insofern bedingt günstig, weil die geltende Finanzierungssystematik bei den Promotionen der Dachorganisationen eine nicht unerhebliche Kostenbeteiligung der teilnehmenden Destinationen und Leistungsträger vorsieht. Diese Beiträge sind für die jetzt besonders betroffenen Destinationen nicht mehr finanzierbar! Profitieren tun also mit den Impulsprogrammen diejenigen, die sich bereits erholt haben oder auf gutem Weg sind.

Der Kanton blickt der Sommer- und Herbstsaison 2021 zuversichtlich entgegen. Erste Szenarien gehen von einem ähnlichen Tourismusaufkommen wie im Vorjahr aus. Eine Gefahr besteht jedoch darin, dass wenn die meisten Leute geimpft sind, eine Post-Corona-Reiseeuphorie bei den Schweizern aufkommt, welche allenfalls bereits im 2021 oder dann spätestens ab 2022 zu spüren sein wird. Schweizer Gäste werden ihre teils aufgeschobenen Reisen ins Ausland planen, sobald dies wieder möglich sein wird. Diverse Kantone bereiten daher vorsorglich eine Offensive vor, um diesem Trend möglichst entgegenzuwirken.

Zusammenfassend stellen wir fest, dass die negativen Auswirkungen der Pandemie die Destinationen mit eher städtetouristischer Ausrichtung viel stärker und nachhaltiger treffen, die Gästen aus dem Ausland, aus dem Business- und Gruppenbereich noch länger Zeit fehlen bzw. ausbleiben werden und es weiter zu befürchten ist, dass Herr und Frau Schweizer nach Corona lieber wieder vermehrt Ferien im Ausland buchen möchten.

Die Unterzeichner beauftragen daher die Regierung:

  1. Zu prüfen, wie die überproportional betroffenen Destinationen bzw. deren Leistungsträger unterstützt werden können, um die verlorenen Segmente (Business, MICE, Kongress, etc.) zurückzugewinnen bzw. zu kompensieren.
  2. Möglichst wenige zusätzliche Kantonsmittel für Impulsprogramme einzusetzen, die sich einzig und allein auf die Förderung der Nachfrage beschränken (z. B. reine Inspiration, Werbekampagnen, Kommunikation, Werbung), sondern ein Nachfrage-Stabilisierungsprogramm zu lancieren, welches das künftige Gäste- und Reiseverhalten berücksichtigt.
  3. Die Ausgestaltung des Nachfrage-Stabilisierungsprogrammes so vorzunehmen, dass insbesondere die am meisten geschädigten Destinationen künftig mit möglichst geringen Kosten an künftigen Impulsprogrammen teilhaben und profitieren können.

Davos, 21. April 2021

Rüegg, Caluori, Loi, Atanes, Berweger, Bigliel, Brunold, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Censi, Danuser, Della Cà, Dürler, Ellemunter, Engler, Fasani, Felix, Flütsch (Splügen), Föhn, Grass, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hohl, Holzinger-Loretz, Horrer, Jochum, Kienz, Koch, Kunfermann, Loepfe, Maissen, Marti, Michael (Donat), Mittner, Müller (Susch), Natter, Perl, Pfäffli, Rettich, Rutishauser, Schutz, Stiffler, Thomann-Frank, Thür-Suter, von Ballmoos, Waidacher, Weidmann, Wellig, Widmer (Felsberg), Wilhelm, Adank-Arioli, Costa, Flütsch (St. Antönien), Tomaschett (Chur), Pajic, Spadarotto

Antwort der Regierung

Die Corona-Pandemie trifft auch den Bündner Tourismus direkt. Im März 2020 musste die Wintersaison während des ersten Lockdowns abrupt beendet werden. Die Sommer- und Herbstsaison 2020 verlief, dank vieler Schweizer Gäste und einer sehr hohen Belegung der Zweitwohnungen, erfreulich positiv. In der Wintersaison 2020/2021 konnten mittels grosser Anstrengungen die Bergbahn-Anlagen offengehalten werden. Trotzdem gab es deutlich Rückgänge hinsichtlich Logiernächte und touristische Umsätze zu verzeichnen. Diverse staatliche Massnahmen (Kurzarbeitsentschädigungen, Härtefallhilfen usw.) haben den wirtschaftlichen Schaden reduziert. Die Aussichten für die Sommer- und Herbstsaison sind wiederum erfreulich, auch wenn es hinsichtlich touristischer Nachfrage weiterhin Unsicherheiten gibt.

Der Kanton hat im Frühling 2020 im Hinblick auf die Sommer- und Herbstsaison 2020 auf Antrag von Graubünden Ferien (GRF) sehr kurzfristig ausserordentliche Beiträge in der Höhe von einer Million Franken an ein Nachfragestimulierungs-Programm für den Bündner Tourismus zugesichert. Auch für die Wintersaison 2020/2021 wurden weitere 850 000 Franken für ein Sonderprogramm gesprochen. Gestützt auf das Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (Wirtschaftsentwicklungsgesetz, GWE; BR 932.100) sind Beiträge an GRF immer auch mit Partnerbeiträgen von mindestens 20 Prozent der Kosten einer Massnahmen verbunden.

Es ist unbestritten, dass insbesondere der Kongress-, Seminar- und Geschäftstourismus, aber auch Städte-, Gruppen- und Bahnreisen sowie der internationale Tourismus aus Fernmärkten besonders stark betroffen ist und eine Erholung auf ein Niveau vor der Corona-Pandemie noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Für das Jahr 2022 sind gegenwärtig keine weiteren ausserordentlichen Beiträge an GRF und ihre touristischen Partner vorgesehen, da die Tourismuskommunikation aller Akteure wieder im ordentlichen Rahmen finanziert werden soll. Auch wenn die Auswirkungen der Corona-Pandemie hinsichtlich touristischer Nachfrage weiterhin spürbar sind, stehen Destinationen und Leistungsträger vor der Herausforderung, den Krisenmodus zu verlassen und zurück in eine neue touristische Normalität zu kommen.

Zu Frage 1: Der MICE-Tourismus betrifft insbesondere die Destination Davos und grössere Hotelbetriebe in verschiedenen Destinationen (Oberengadin, Flims, Chur, Davos usw.). Der Kongress- und Geschäftstourismus wird von einzelnen Akteuren bearbeitet und zeichnet sich durch wenig Kooperationen innerhalb von Graubünden aus. Die Strategie von GRF sieht keine besonderen Aktivitäten in diesem Bereich vor.

Zu Frage 2: Die Impulsprogramme von GRF zur Nachfrage-Stimulierung berücksichtigen jeweils das aktuelle Gäste- und Reiseverhalten. Kommunikationskampagnen dienen der Inspiration für eine Reise nach Graubünden. Die Kunden buchen letztlich Angebote von Beherbergungsbetrieben, Freizeitanbietern oder Bergbahnbetreibern. Destinationsorganisationen haben jederzeit die Möglichkeit, sich an Kampagnen von GRF zu beteiligen und Synergien in der Tourismusvermarktung zu nutzen.

Zu Frage 3: Eine Beteiligung an Nachfrage-Stimulierungsprogrammen von GRF ist immer auch von einem direkten finanziellen Engagement einzelner Partner abhängig. Kantonale Beiträge für Stimulierungsmassnahmen direkt an einzelne Destinationen oder Betriebe sind nicht möglich.

Die Regierung prüft im Rahmen der laufenden Abklärungen hinsichtlich eines kantonalen Impulsprogramms verschiedene Ansatzpunkte (u.a. Investitionsfähigkeit, Innovation, Fachkräfte, Digitalisierung) zur Belebung der Bündner Wirtschaft, insbesondere auch im Tourismussektor, in der post-pandemischen Zeit.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

29. Juni 2021