Die peripheren Gebiete im Kanton Graubünden sind seit Jahren mit einem Rückgang an Bevölkerung, Arbeitsplätzen und Dienstleistungen (Post, Banken, Wegfall von Gemeindekanzleien durch Fusionen) konfrontiert, um nur einige Herausforderungen zu nennen. Dabei haben die ländlich geprägten Gebiete durchaus ihren Reiz. Gerade die aktuelle COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass ein Arbeiten von zu Hause aus nicht nur möglich, sondern vom Bundesrat seit dem 18. Januar 2021 überall dort verordnet wurde, wo dies aufgrund der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Diese Erfahrungen haben gezeigt, dass ein standortunabhängiges Arbeiten möglich und auch attraktiv ist. Gleichzeitig hat der Kanton Graubünden auf den 1. Januar 2021 die Besteuerung von Kapitalleistungen deutlich gesenkt, womit wir neu einen Spitzenplatz einnehmen. Und bereits vor der COVID-19-Pandemie zeigte sich, dass das Berggebiet und insbesondere auch das periphere Gebiet für die Freizeitgestaltung immer interessanter wird. Dieses Umfeld gilt es gerade für das Berggebiet zu nutzen, indem gezielt darauf hingearbeitet wird, dass Menschen ihren Wohnsitz und Unternehmen ihren Sitz nach Graubünden verlegen.
Dass es aktuell attraktiv ist, im Kanton Graubünden zu arbeiten und Wohnsitz zu nehmen, hat auch direkte Auswirkungen auf die derzeit anstehende Umsetzung des RPG 1, wonach Bauzonen so festzulegen sind, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen und überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren sind. Während der Kanton in den ersten Berechnungen der Bevölkerungsprognosen von deutlich positiveren Entwicklungen für die Betrachtungsdauer 2030 und 2040 ausgegangen ist, wurden diese Prognosen neuerdings nach unten korrigiert. Gemeinden mit einer positiven Bevölkerungsentwicklung bis im Jahr 2030 weisen nach neueren Berechnungen plötzlich eine negative Prognose auf. Dies bedeutet, dass solche Gemeinden ihre Bauzonenreserven deutlich mehr reduzieren müssen als nach den ursprünglichen Prognosen. Nach der neuen Wegleitung zur Ermittlung des Bauzonenbedarfs dürfen sogenannte C-Gemeinden mit einer negativen Bevölkerungsentwicklung einen Bauplatz pro 100 Einwohner aufweisen und kleine Gemeinden maximal vier Bauplätze. Diese geringe Anzahl an Bauplätzen kann bereits innerhalb eines Jahres ausgeschöpft sein und trägt der dynamischen Nachfrage nach Bauland keine Rechnung. Bei der Berechnung der Baulandreserven wurden die aktuellen Entwicklungen der COVID-19-Pandemie nicht berücksichtigt.
Damit die einleitend beschriebene Negativspirale für das Berggebiet nicht verstärkt wird, sondern für die peripheren Gebiete im Kanton Graubünden vielmehr eine positive Entwicklung angestrebt werden kann und so auch wieder Perspektiven für die Menschen und Unternehmen in diesen Gebieten aufgezeigt werden können, beauftragen die Unterzeichnenden die Regierung, einen Aktionsplan für das Berggebiet zu erarbeiten:
Der Aktionsplan hat Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Wohnsitznahme Graubünden und in unseren peripheren Regionen zu enthalten. Weiter ist zu prüfen, ob und wo Sondernutzungsräume mit besonders ansiedlungsfreundlichen Rahmenbedingungen für Menschen und Unternehmungen geschaffen werden können und welche kantonalen Stellen direkt in den Regionen dezentral angesiedelt werden können. Die Bevölkerungsprognosen für die Gemeinden im Kanton Graubünden sind entsprechend den neuen Entwicklungen und vor dem Hintergrund des Aktionsplans Berggebiet nach oben anzupassen.
Davos, 16. Juni 2021
Crameri, Hug, Kienz, Alig, Berther, Berweger, Bettinaglio, Bondolfi, Brandenburger, Brunold, Buchli-Mannhart, Caluori, Casutt-Derungs, Censi, Clalüna, Danuser, Deplazes (Rabius), Derungs, Dürler, Ellemunter, Epp, Fasani, Favre Accola, Felix, Föhn, Gort, Grass, Hardegger, Hefti, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jochum, Kasper, Koch, Kohler, Kunfermann, Lamprecht, Loepfe, Maissen, Märchy-Caduff, Michael (Castasegna), Michael (Donat), Müller (Susch), Natter, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Paterlini, Ruckstuhl, Sax, Schmid, Schneider, Schutz, Thomann-Frank, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, Weber, Weidmann, Wellig, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Landquart), Bürgi-Büchel, Patzen