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Session: 20.10.2021

Im Juni 2020 hat der Grosse Rat des Kantons Graubünden den «Auftrag Hohl betreffend bessere Integration der Zweitwohnungsbesitzer in Graubünden» einstimmig im Sinne der Regierung überwiesen.

Ziel des Auftrages war insbesondere, Zweitheimische besser an Graubünden zu binden und Zweitheimische im Idealfall zu Einheimischen zu machen und durch beide Ziele mehr Wertschöpfung in Graubünden zu erzielen.

Zu den ohnehin im Auftrag erwähnten, bestehenden, spannenden Rahmenbedingungen in Graubünden und den aus der COVID-Pandemie entstehenden, erheblich grösseren Chancen (mehr Freiraum, Arbeiten im Home-Office etc.) hat der Grosse Rat in der aktuellen Legislatur mehrere steuerliche Anreize für Zweitheimische geschaffen, in Graubünden Wohnsitz zu nehmen:

  • Im Rahmen der kantonalen Umsetzung der STAF wurde eine im interkantonalen Vergleich attraktive Form der Besteuerung von Dividenden beschlossen;
  • die Erbschafts- und Schenkungssteuern wurden im Rahmen der Revision der kantonalen Erbanfallsteuer attraktiver als bisher ausgestaltet;
  • die Besteuerung von Kapitalauszahlungen aus Vorsorgegeldern wurde ebenfalls auf ein im Schweizer Vergleich attraktives Niveau gesenkt.

Auch wenn die Auswirkungen der diversen Steuergesetzrevisionen weder in Bezug auf die kurz-, geschweige denn auf die mittel- oder längerfristigen Entwicklungen beurteilt werden können, und auch wenn die Umsetzung des Auftrags Hohl durch die Pandemie verzögert wurde, so sind im Austausch mit Zweitheimischen und Gemeinden sicher schon Tendenzen zu erkennen.

Die Unterzeichnenden stellen daher folgende Fragen:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des «Auftrag Hohl betreffend bessere Integration der Zweitwohnungsbesitzer in Graubünden» und was ist auf der Zeitachse geplant?
  2. Wurden die neu geschaffenen steuerlichen Wettbewerbsvorteile den Zweitheimischen speziell kommuniziert und wie wurden diese aufgenommen?
  3. Gibt es seit der Überweisung des Auftrags Hohl neue Tendenzen in Bezug auf die Zweitheimischen, allenfalls auch forciert durch die Pandemie?

Chur, 20. Oktober 2021

Hohl, Engler, Berweger, Claus, Felix, Flütsch, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jochum, Kasper, Kuoni, Loi, Michael (Castasegna), Mittner, Natter, Nicolay, Niggli (Samedan), Papa, Pfäffli, Rüegg, Stiffler, Thomann-Frank, Weidmann, Wellig, Wieland, Bonderer, Lunghi

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Der Dialog zwischen Zweitwohnenden und der Regierung wurde in periodischen Treffen institutionalisiert. Im September 2020 traf sich eine Delegation der Regierung mit Vertretenden der «IG ZweitheimischeGR». Regierungsrat Christian Rathgeb hat sich überdies 2020 mit einer schriftlichen Grussbotschaft an die coronabedingt ausgefallene Jahresversammlung der «IG ZweitheimischeGR» gewandt. An der diesjährigen Jahresversammlung vom 22. November 2021 nahm er teil, hielt ein Referat und tauschte sich mit den Anwesenden aus. Weiter wurde die letzte Gemeindetagung vom 14. September 2021 dazu genutzt, Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter für Anliegen von Zweitwohnenden zu sensibilisieren und diese zur Verstärkung des Dialogs zu animieren. In der Antwort der Regierung zum «Auftrag Hohl betreffend bessere Integration der Zweitwohnungsbesitzer in Graubünden» ist zudem festgehalten, dass der Kanton – bei Vorliegen eines ausgewiesenen Bedarfs seitens der Gemeinden – eine Grundlage erarbeitet, um gegenseitige Bedürfnisse zu klären und konkrete Massnahmen vorzuschlagen. Die Gemeinden haben bisher keinen Bedarf an den Kanton herangetragen beziehungsweise Abklärungen oder Unterstützung verlangt.

Zu Frage 2: Im Zusammenhang mit den Jahresversammlungen der «IG ZweitheimischeGR» (vgl. Antwort zu Frage 1) informierte Regierungsrat Christian Rathgeb 2020 und 2021 über die Neuerungen im Steuerbereich. Die Steuerverwaltung hat auf die Neuerungen auf der Startseite ihrer Webseite prominent hingewiesen. Über einen Link gelangt man zur Erläuterung der wichtigsten Änderungen, die per 1. Januar 2021 in Kraft getreten sind. Wie die Neuerungen durch die Zweitwohnenden aufgenommen wurden, entzieht sich der Kenntnis der Regierung. Eine Wohnsitzverlegung ist ein längerer Prozess, bei welchem die steuerliche Belastung erfahrungsgemäss eines von mehreren Kriterien darstellt.

Zu Frage 3: Es gibt verschiedene Anzeichen, dass die Corona-Pandemie auch im Zweitwohnungsbereich Auswirkungen hat. Es kann eine sehr hohe Nachfrage nach Zweitwohnungen beobachtet werden. Zudem konnte eine überdurchschnittlich hohe Belegung von Zweitwohnungen festgestellt werden. Es entstehen – stark beschleunigt durch die Corona-Pandemie – neue Arbeits- sowie Lebensformen (mobiles Arbeiten, Workation, Home-Office), die als Chance für Kanton und Gemeinden bezeichnet werden können.

8. Dezember 2021