Die mit Kontrollschildern zugelassenen Fahrzeuge unterliegen der amtlichen, periodischen Nachprüfung. Die Zulassungsbehörde bietet die Halterinnen und Halter zur Nachprüfung auf. Sie kann die Nachprüfung Betrieben oder Organisationen übertragen, die für die vorschriftsgemässe Durchführung Gewähr bieten.
Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) regelt in Art. 33 die Nachprüfungen, welche auch bei Anhängern gelten.
Die Nachprüfung umfasst unter anderem auch die Bremsanlage. Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit ist die Bremsprüfung, welche auf dem Bremsprüfstand durchgeführt wird, eines der zentralsten Elemente der Nachprüfung. Dabei sollen Lieferwagen und Anhänger mit 75 Prozent des im Fahrzeugausweis eingetragenen Gesamtgewichts (Gesamtgewicht minus Leergewicht, davon 75 Prozent) vorgeführt werden. Wird das Fahrzeug nicht oder mit zu wenig Gewicht beladen, ist die Bremsprüfung nicht aussagekräftig und die Nachprüfung nicht durchführbar.
Lieferwagen werden mehrheitlich von Firmen gehalten, welche über die nötige Infrastruktur verfügen, um ihre Fahrzeuge wunschgemäss zu beladen. Private Haushalte, welche einen Anhänger besitzen, sind hingegen auf Dritthilfen angewiesen, um den Anhänger mit der nötigen Nutzlast beladen. Dabei werden von Privaten in Zeiten des Green Deals unnötige Kilometer in Kieswerke oder Baummärkte gefahren, um den Anhänger mit Schotter, Kies oder Paletten als benötigte Last beladen zu lassen. Daraus entstehen Kosten für das Be- und Entladen. Letzteres besteht meistens aus Handarbeit.
Will man sich als privater Eigentümer eines Anhängers den Weg zum im Beispiel erwähnten Kieswerk sparen, ist der Anhänger mit ein paar hundert Kilo zu beladen, was privat oftmals nicht zu bewerkstelligen ist. Wird der Anhänger nicht mit der gewünschten Nutzlast beladen, wird das Fahrzeug nicht geprüft und der Halter nach Hause geschickt.
Die Verabschiedung des Green Deals in der Oktobersession 2021 des Grossen Rats Graubünden verpflichtet Staat und Bevölkerung, Alltägliches zu hinterfragen und, wenn immer Potential besteht, Handlungen zu optimieren.
Der Regierung werden in diesem Zusammenhang nachfolgende Fragen gestellt:
- Sieht die Regierung eine Möglichkeit, bei den Fahrzeugprüfstellen des Kantons Gewichtselemente bereitzustellen, sodass der Fahrzeuginhaber diese vor der Nachkontrolle auf den Anhänger bzw. Lieferwagen laden kann?
- Wenn nein, sieht die Regierung eine andere Möglichkeit, dem Fahrzeughalter die geforderte Nutzlast für die Nachkontrolle zur Verfügung zu stellen?
- Ist die Regierung bereit zu prüfen, ob die Bremsprüfstände der Fahrzeugprüfstellen so ergänzt werden könnten, dass die Anhänger mittels Zurrgurten mit Ratschen im Bremsprüfstand in die Tiefe gezogen werden und so beim Bremstest die Last auf dem Anhänger simuliert werden könnte?
Chur, 8. Dezember 2021
Tomaschett (Breil), Favre Accola, Engler, Berther, Bondolfi, Brunold, Buchli-Mannhart, Caluori, Casty, Casutt-Derungs, Crameri, Danuser, Deplazes (Rabius), Dürler, Ellemunter, Epp, Gugelmann, Jochum, Koch, Kunfermann, Lamprecht, Maissen, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Müller (Susch), Niggli-Mathis (Grüsch), Niggli (Samedan), Papa, Sax, Schmid, Schutz, Tanner, Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Zanetti (Landquart), Brändli Capaul, Conrad-Roner, Fasani-Horath, Stocker