Im Oktober 2021 brachte der Grosse Rat den Aktionsplan Green Deal für Graubünden (AGD) auf den Weg, um die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto Null zu reduzieren. Bereits ab dem laufenden Dezember wurden die Förderbeiträge für Gebäudesanierungen sowie für den Ersatz von bestehenden Elektro-, Öl- und Gasheizungen erhöht. Das ist erfreulich und hilft nicht nur dem Klima, sondern auch dem Bündner Gewerbe.
Einem raschen Umbau auf erneuerbare Wärmeversorgung stehen kurzfristig allerdings teilweise regulatorische Hürden im Weg, welche rasch abbaubar sind. Das heutige BEG etwa macht die Zusicherung von Beiträgen für Neubauten und Ersatzbauten mit Vorbildcharakter davon abhängig, dass mit der Ausführung erst nach der Zusage begonnen werden darf und dass die Gültigkeitsdauer auf zwei Jahre beschränkt ist, mit der Möglichkeit, diese Frist um höchstens ein Jahr zu verlängern (Art. 28 BEG).
Zum Zeitpunkt dieser Gesetzesformulierung orientierte sich der Grosse Rat einerseits an Einzelbauten oder an Grossprojekten. Die heutige Realität, dass ganze Quartiere mit einem Verteilnetz aus erneuerbarer Energie versorgt werden könnten, war damals noch nicht absehbar. In der Zwischenzeit wissen wir: Heute und in Zukunft steht die Clusterbildung von grösseren Siedlungsgebieten für die Wärmeversorgung im Vordergrund. So können ganze Quartiere effizient erschlossen werden. Das setzt aber meist grössere Vorinvestitionen voraus, die weit über die zeitliche Beschränkung von zwei Jahren, meist erst über mehrere Jahre hin abgeschlossen sein werden.
Die zeitliche Beschränkung der Beitragsleistung auf zwei Jahre widerspricht dieser Entwicklung und damit auch den Zielen gemäss dem AGD. Es braucht rasch eine Regelung, die entweder die Fristen verlängert oder die Fristen – je nach Wärmeversorgungsprojekt – sogar offenlässt. Nur so wird es wirtschaftlich möglich sein, dass Projekte mit erneuerbarer Energie mit vorausgehend grösseren Investitionen getätigt werden und die gebäudeseitigen Einzelanschlüsse im Verlaufe von mehreren Jahren vorgenommen werden. Damit das Ziel der Treibhausgasreduktion Erfolg hat, braucht es die zeitliche Flexibilität für die Zusicherung von Förderbeiträgen.
In diesem Sinne wird die Regierung beauftragt, dem Grossen Rat umgehend eine Anpassung von Art. 28 BEG vorzulegen, um regulatorische Hürden beim Förderprogramm im Bereich von Wärmeerzeugungsanlagen abzubauen und sinnvolle Förderbeiträge zugunsten erneuerbarer Wärmeerzeugung auch bei den Clusterbildungen bereits in der ersten Etappe des Aktionsplans «Green Deal Graubünden» auszulösen.
Chur, 8. Dezember 2021
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