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Session: 08.12.2021

Es ist unbestritten, dass in Graubünden bei den Löhnen der Kindergartenlehrpersonen (KGLP) Handlungsbedarf besteht. Diese sind – wie schon oft festgestellt – die tiefsten der Schweiz und haben seit längerem negative Auswirkungen auf die Rekrutierung der Kindergartenlehrpersonen im Kanton.

Um weiterhin genügend Kindergartenlehrpersonen für alle Schulen in unserem dreisprachigen Kanton, vor allem auch in den romanischsprachigen Schulen, zu haben, ist es unerlässlich, die Anstellungs- und Lohnbedingungen im Kanton zu verbessern und sie dem Rest der Schweiz anzupassen. Es erscheint wenig sinnvoll, in Graubünden eine PH zu haben, die eine sehr gute Ausbildung bietet, wenn dann viele austretende, angehende KGLP (nach Lehrplan 21 «Lehrpersonen des Zyklus 1», genau wie die Primarlehrer/Primarlehrerinnen der 1. + 2. Klasse) in andere Kantone abwandern.

Graubünden ist schweizweit der Kanton mit dem niedrigsten Lohnniveau für KGLP und dies noch signifikant tiefer als der Zweitletzte.

Die anstehende Schulgesetzrevision im Kanton Graubünden bietet die Gelegenheit, die Anstellungsbedingungen endlich auf ein faires Niveau zu heben und damit dem überholten Berufsbild wie auch der diesbezüglich immer kleiner werdenden Standortattraktivität entgegenzuwirken. Hauptsächlich geht es dabei um folgende Punkte: Anpassung der Löhne an diejenigen der Primarlehrpersonen; um das Kindergartenobligatorium, d. h. der Lehrplan 21 beginnt im 1. Kindergartenjahr; um eine angemessene Entschädigung für die Klassenleitungsfunktion; sowie um gleiche Anstellungsbedingungen mit Anzahl Lektionen statt Stunden.

Im Lichte der gemachten Ausführungen bitten die Unterzeichnenden die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Mit welcher Begründung wird der niedrigere Lohn bei den KGLP mit derselben Ausbildung (Bachelor of Arts in Pre-Primary Education mit Titel Lehrperson Primar, Zyklus 1), bei gleichem Lehrauftrag und Tätigkeitsfeld, dem gleichen Arbeitsaufwand und den gleichen Aufgaben gerechtfertigt? Ist mit der Teilrevision des Schulgesetzes eine Anpassung vorgesehen?
  2. Die Schule ist obligatorisch und nur in Graubünden, als schweizweit einziger Kanton, der Kindergarten nicht? Faktisch besuchen bereits 98 Prozent der SuS zwei Jahre den Kindergarten. Die restlichen 2 Prozent überspringen oder besuchen während drei Jahren den Kindergarten. Ein Obligatorium ändert nichts an der bereits gelebten Praxis. Das Recht auf eine lückenlose und gute Bildung sollte für alle Kinder gelten.
  3. Sieht die Regierung auch den Anpassungsbedarf bei der Klassenleitungsfunktion, wenn diese bei den KGLP nicht gleichwertig wie bei den anderen LP des Zyklus 1 entschädigt wird, auch wenn die Leistungen identisch sind? Einige Gemeinden haben das erkannt und entschädigen entsprechend, nun sollte dies auch vom Kanton honoriert und gesetzlich verankert werden.
  4. Wie erklärt man sich die ungleichen Arbeitszeiten, konkret die Abrechnung in Stunden bei KGLP und in Lektionen bei den Primarlehrern/Primarlehrerinnen? Umgerechnet sind es bei den KGLP aktuell drei Lektionen/Woche mehr.

Chur, 8. Dezember 2021

Conrad-Roner, Ellemunter, Märchy-Caduff, Baselgia-Brunner, Berweger, Bettinaglio, Bondolfi, Buchli-Mannhart, Cahenzli-Philipp, Caluori, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Clalüna, Crameri, Danuser, Degiacomi, Deplazes (Rabius), Florin-Caluori, Föhn, Gartmann-Albin, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Horrer, Kienz, Lamprecht, Michael (Donat), Müller (Felsberg), Müller (Susch), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Perl, Preisig, Rettich, Rutishauser, Schwärzel, Stiffler, Thomann-Frank, Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Brändli Capaul, Costa, Fasani-Horath, Fetz, Pajic, Tomaschett (Chur)

Antwort der Regierung

Gemäss Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz; BR 421.000) fördert der Kindergarten die schöpferischen Kräfte des Kindes und dessen körperliche, geistige, soziale und emotionale Entwicklung. Zudem bereichert der Kindergarten die kindliche Erlebnis- und Erfahrungswelt und pflegt das sprachliche Ausdrucksvermögen.

Diese Beschreibung auf Gesetzesstufe macht deutlich, welche Wichtigkeit dem Kindergarten beigemessen wird. Aus Sicht der Regierung ist es unbestritten, dass für die Berufsausübung im Kindergarten nebst einer intrinsischen auch eine angemessene extrinsische Motivation gegeben sein muss. Sie teilt die Auffassung, dass die Anstellungs- und Lohnbedingungen auf Stufe Kindergarten im Kanton Graubünden im Sinne einer Verbesserung der Anstellungsbedingungen zu prüfen sind.

Während der vergangenen sechs Jahre wurde der Lehrplan 21 Graubünden (LP21 GR) erfolgreich eingeführt. Mit der Einführung des neuen Lehrplans haben auch die Zyklen Einzug in den Schulalltag gehalten. Die Kindergartenstufe erfährt somit eine noch grössere Nähe zur Primarstufe. Die Einbettung des Kindergartens in den LP21 GR bedingt aus der Systemperspektive auch neue Ausbildungslehrgänge. Diese werden seitens der Pädagogischen Hochschule Graubünden ab dem Herbstsemester 2022 entsprechend angeboten und tragen dem neuen Modell der Zyklen ebenfalls Rechnung.

Zu Frage 1: Die benötigte Bachelorausbildung auf Stufe Kindergarten, die Einführung des LP21 GR sowie ein vergleichbares Tätigkeitsfeld mit der Primarlehrperson, gepaart mit der Tatsache, dass im Kanton Graubünden die Löhne der Kindergarten­lehrpersonen schweizweit die tiefsten sind, veranlasst die Regierung im Rahmen der bevorstehenden Teilrevision des Schulgesetzes die Lohnsituation für Lehrpersonen der Kindergartenstufe zu prüfen.

Zu Frage 2: Es ist vorgesehen, das Thema "Kindergartenobligatorium" im Rahmen der bevorstehenden Teilrevision des Schulgesetzes zu prüfen.

Zu Frage 3: Es ist vorgesehen, anlässlich der geplanten Schulgesetzrevision die Ausdehnung der Entlastungslektion für Klassenlehrpersonen von der Primar- und Sekundarstufe I neu auch auf die Kindergartenstufe zu prüfen.

Zu Frage 4: Gestützt auf den zyklusgebundenen LP21 GR sowie auf die Bachelorausbildung auf Stufe Primar und der damit einhergehenden grösseren strukturellen Nähe der beiden Schulstufen Kindergarten und Primar ist es für die Regierung angezeigt, die Einführung von Lektionen (statt bisher Stunden) auf der Kindergartenstufe zu prüfen. Dies nicht nur infolge systemischer, sondern auch aufgrund organisatorischer Aspekte.

Abschliessend lässt sich festhalten, dass die Regierung den Handlungsbedarf in allen vorgebrachten Punkten der Fragen eins bis vier bereits erkannt hat. Sämtliche vorgebrachten Anliegen der Unterzeichnenden werden im Rahmen der laufenden Teilrevision zum Schulgesetz behandelt und entsprechende Umsetzungsvorschläge im Vernehmlassungsverfahren präsentiert.

3. Februar 2022