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Session: 08.12.2021

Seit wieder vermehrt Corona-Ausbrüche im Kanton Graubünden gemeldet werden, zeitlich korrelierend mit dem 30 000-Leute Gross-Anlass «Big Air» in Chur, müssen Kinder ab der 3. Klasse in den Risikozonen des Kantons Gesichtsmasken tragen.

Viele Eltern sind gegen diese Massnahme. Die Kinder sind in ihrem Wohlbefinden stark eingeschränkt. Die Kinder bekommen keine Luft, sie können nicht gut atmen, d. h. sie atmen einen viel zu hohen Prozentsatz an Kohlendioxid ein, sind in ihrer Unbefangenheit stark eingeschränkt, sie können nicht normal lesen und reden und verstehen den Lehrer nicht gut. Sie können nicht richtig spielen und Nase und Augen jucken. Wenn sie Sauerstoffmangel haben, ziehen sie die Maske unter die Nase, aber der Lehrer sagt ihnen, sie müssen die Maske wieder richtig aufsetzen. Ein Junge hat mir erzählt, dass er keine Luft mehr bekommen und daher die Maske unter die Nase gezogen hat, woraufhin ein anderes Mädchen sagte: «Jetzt bekommen wir wegen dir Corona». Es wird ihnen indirekt weisgemacht, dass das, was sie ausatmen, gefährlich sein könnte. Was sollen da Kinder denken und fühlen? Ich denke, es wird oft unterschätzt, welchem psychischen und physischen Stress unsere Kinder ausgesetzt werden, und die Folgen werden unter Umständen erst viel später sichtbar.

Es werden Maßnahmen angeordnet ohne verlässliche Studie, die zeigt, dass Kinder signifikante Träger der Krankheit sind und dass das Tragen von Masken bei Kindern einen signifikanten Nutzen hat, sich und andere zu schützen.

Es werden Maßnahmen angeordnet, ohne Analyse des Maskenstoffes auf schädliche Inhaltsstoffe, wissend das darin Titanoxid, Mikroplastik und Feinpartikel enthalten sind. Das Maskentragen wird verordnet ohne Berechnung des Atemwiderstandes in Bezug auf die kleineren Kinderlungen zu veranlassen, ohne Anbetracht der schon hohen CO2-Konzentration in den Schulzimmern und ohne die Lehrer auszubilden, damit sie eine Hypoxie ihrer Schulkinder erkennen können.

Aus rechtlicher Sicht ist Folgendes zu beachten:

Die Maskenpflicht für Kinder verstösst gegen Art. 4 Abs. 2 lit. b und c in Verbindung mit Art. 40 Abs. 3 des EpG und Art. 36 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 10 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 2 der Bundesverfassung.

Der angeführte Art. 40 EpG (als milderes Mittel der Schulschliessung) ist absolut keine geeignete Rechtsgrundlage für die flächendeckende Zwangs-Maskierung aller gesunden Kinder.

Außerdem ist klar abzulehnen, dass die Schule mit diesem Massnahmen-Plan ein System einführt, das auf einer allgemeinen Krankheitsvermutung beruht, die ein gesunder Schüler nur durch regelmässiges Tragen einer Maske und regelmässige Untersuchungen vermeiden kann.

Diese Logik entbehrt jeder rechtlichen Grundlage, verletzt die Menschenwürde (Artikel 7 der Bundesverfassung) und birgt sogar die Gefahr, dass sie langfristig traumatisierend auf die Kinder wirkt («bin ich noch gesund oder bin ich schon eine Gefahr? »). Es gibt auch verschiedene Studien (siehe u.a. Corona-Kinderstudien in Deutschland, Co-Ki.de), die klar zeigen, dass das Tragen von Masken nicht gesund für Kinder ist.

Es wirft Fragen auf, dass der Kanton das Bundesseuchengesetz und die Bundesverfassung als Rechtsgrundlage bemüht für:

  • flächendeckende Maskierungspflicht für alle Kinder ab der dritten Klasse,
  • die automatische Anordnung von Krankheitsvermutungen und Quarantäneanordnungen gegen Schüler, die sich solchen Massnahmen widersetzen und
  • den Entzug des Rechts auf Schulpflicht für die in Absatz 2 genannten Schüler.

Mit dem Wunsch einer Neubeurteilung der Maskenpflicht-Massnahme stellen wir folgende Fragen:

  1. Welche Anstrengungen wurden in der Suche nach alternativen Möglichkeiten mit Wahrung der Kindeswürde unternommen, um eine Infektionsverbreitung in den Schulen zu verringern? Bitte Resultate auflisten.
  2. Wie lauten die Studien, welche eine Infektionsverbreitung in Schulen beobachten?
  3. Welche Studien weisen auf einen signifikanten Effekt der Maske bei Schulkindern hin? (Bitte Studie mit Quelle und Namen angeben)
  4. Welche Studien beweisen, dass das Maskentragen für Kinder nicht schädlich ist? (Bitte Studie mit Name und Quellenangabe)
  5. Wie erfolgt die systematische Erfassung des CO2 in den Schulklassen und des CO2-Gehalt hinter den Masken und deren Monitoring, und wie lautet das Protokoll beim Überschreiten der Werte?
  6. Wie wird im Moment eine Stigmatisierung, Diskriminierung und psychologische Brandmarkung verhindert bei Kindern mit Maskendispens und wie wird auf die Eltern eingegangen, welche ihre Sorgepflicht wahrnehmen und ihren Kindern keine Maske aufsetzen möchten?
  7. Wie werden Lehrer und Lehrerinnen ausgebildet, damit sie die Gefahren des Maskentragens erkennen können und so ihre Schüler vor Hypoxie bewahren?

Chur, 8. Dezember 2021

Fasani-Horath

Antwort der Regierung

Zu Frage 1: Die Maskenpflicht an den Volksschulen zur Eindämmung der Infektionsverbreitung wird stets nur so lange aufrechterhalten, als es aus epidemiologischer Sicht notwendig ist. Daneben kommen andere Massnahmen zur Anwendung wie das Abstandhalten, die Hygiene und das Lüften. Letztlich hatte die Regierung aber zwei Optionen: Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts durch Einführung einer Maskenpflicht oder Fernunterricht. Im Interesse des Kindeswohls und um den Schulkindern (und deren Erziehungsberechtigten) einen normalen Tagesablauf zu ermöglichen, erwies sich der Präsenzunterricht inkl. Maskenpflicht als tauglichstes Mittel.

Zu Frage 2: SARS-CoV-2 infection and transmission in school settings during the second COVID-19 wave: a cross-sectional study, Berlin, Germany, November 2020 (nih.gov), und SARS-CoV-2 infections in children following the full re-opening of schools and the impact of national lockdown: Prospective, national observational cohort surveillance, July-December 2020, England (nih.gov).

Zu Frage 3: Effectiveness of Face Masks in Preventing Airborne Transmission of SARS-CoV-2 (nih.gov), und Efficacy of face mask in preventing respiratory virus transmission: A systematic review and meta-analysis (nih.gov).

Zu Frage 4: Facemask use by children during infectious disease outbreaks (nih.gov), und Face Masks in Young Children During the COVID-19 Pandemic: Parents' and Pediatricians' Point of View (frontiersin.org).

Zu Frage 5: Es erfolgt weder eine systematische Erfassung der CO2-Werte in allen Schulklassen noch eine Erfassung der CO2-Werte hinter den Masken. An den Schulen, welche CO2-Sensoren im Rahmen des Pilotprojekts des Kantons Graubünden verwenden, werden die CO2-Werte kontinuierlich elektronisch erhoben und bei Überschreiten der Schwellenwerte die Fenster für einige Minuten geöffnet (Stosslüften).

Zu Frage 6: Kinder und Jugendliche, welche ein gültiges ärztliches Attest für das Nichtragen einer Maske vorgewiesen haben, nahmen ganz normal am Unterricht teil. Sie hatten, wie alle anderen Kinder und Jugendlichen auch, die weiteren Vorgaben der Schutzkonzepte zu befolgen. Es liegt im professionellen Handeln jeder einzelnen Lehrperson, auf allfällige Missstände wie Stigmatisierung, Diskriminierung und psychologische Brandmarkung adäquat und deeskalierend zu reagieren. Schulen haben die Vorgaben des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz; BR 421.000) einzuhalten. Dazu gehört auch, die Gesprächsbereitschaft gegenüber den Eltern aufrechtzuerhalten.

Zu Frage 7: Lehrpersonen sind mindestens im Besitz eines Nothilfe-Zertifikats. Sie sind mitverantwortlich für den Schutz und die Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgepflichten. Sie werden ausgebildet, einen allgemeinen Überblick über den aktuellen Gesundheitszustand ihrer Schülerinnen und Schüler zu erkennen und nötigenfalls adäquat zu reagieren. Lehrpersonen waren aufgefordert, die Schulräume vermehrt und intensiv zu lüften. Sie waren zudem frei, ihren Unterricht so zu rhythmisieren, dass die Kinder zwischendurch an die frische Luft geschickt werden konnten.

24. Februar 2022