Während dieser Legislatur hat das Parlament das neue Raumplanungsgesetz verabschiedet. Nun müssen die Gemeinden ihre Raumpläne an die neue Gesetzgebung anpassen oder sogar ganz revidieren.
Die Basis für die Revision der Pläne ist einerseits durch die Gesetzgebung gegeben und anderseits durch die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung definiert. Der Boden steht nur beschränkt zur Verfügung und sehr viele Faktoren haben einen Einfluss auf die Nutzbarkeit. Naturschutz, Wald, Agrarland, Fruchtfolgeflächen, Gefahren, Gewässerraum sind nur einige der beeinflussenden Grössen, welche bei der Revision der Raumplanung zu beachten sind.
Leider spielen dabei wirtschaftliche Faktoren kaum mehr eine Rolle.
Gemeinden, die nicht mehr wachsen, müssen auszonen. Gemeinden, die wachsen, dürfen Bauland einzonen. Die Gemeinden erarbeiten ihre Planung mit der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung gemäss Gemeindedatenblatt Stand März 2018 (Datenbasis 2016). Wie verschiedentlich bei der Erarbeitung der regionalen Richtpläne Siedlung festgestellt werden kann, wird dafür eine neue Datenbasis mit Stand 2019 verwendet, welche ein noch kleineres Wachstum erlaubt. Diese Basis macht die Situation insbesondere für Gemeinden, die auszonen müssen, noch schwieriger, wenn nicht gar gefährlich. Das Bauland wird knapper und damit teurer.
Wir stellen bereits heute fest, dass in vielen Gemeinden grosse Probleme vorhanden sind, genügend erschwingliche Wohnungen für die eigene Bevölkerung oder genügend Wohnraum für die Saisonniers zu haben. Gemäss dem Bundesamt für Statistik beträgt der Anteil der leerstehenden Wohnungen am Gesamtwohnungsbestand in den Regionen Albula, Prättigau/Davos, Engiadina Bassa und Maloja im Jahr 2021 zwischen 0.41 Prozent und 1.05 Prozent. Bei Leerwohnungsbeständen von weniger als 2 Prozent spricht man von Wohnungsnot. Ohne verfügbare und zahlbare Wohnungen ist ein Bevölkerungswachstum nicht möglich. Auch im Bereich des Fachkräftemangels ist die Wohnungsnot eine weitere Hürde, um neue Arbeitskräfte in die Randregionen zu bekommen.
Unsere Handels- und Gewerbeunternehmungen, fast ausschliesslich KMU’s, möchten sich weiterentwickeln, ihre Prozesse verbessern. Vielfach ist dies nur mit einem Neubau oder Ausbau der bestehenden Gebäude möglich. Wenn das Bauland für unsere kleinen Industrie- und Gewerbeunternehmungen zu knapp und teuer wird, wird dies zu einer zusätzlichen Hürde werden.
Die Regierung hat mehrmals bestätigt, dass sie eine Weiterentwicklung der peripheren Gebiete will, dass sie sich für starke, unabhängige Gemeinden einsetzen will.
Gute Voraussetzungen bei der Raumplanung können eine solche Entwicklung stützen; zu restriktive Rahmenbedingungen werden die Entwicklung unserer Randregionen aber stark bremsen. Dadurch werden noch mehr junge Menschen diese Regionen verlassen, diese werden mit der Zeit aussterben, die Vielfalt des Kantons wird abnehmen und die wachsenden Gemeinden werden mit strukturellen Wachstumsproblemen konfrontiert.
Die FDP-Fraktion beauftragt hiermit die Regierung:
- Die Regierung soll aufzeigen, wo im Rahmen der übergeordneten Gesetzgebung Freiraum im Zusammenhang mit der Raumplanung besteht.
- Die Regierung soll überprüfen, ob die kantonale Gesetzgebung (inklusive Verordnungen) diesen Spielraum ausnützt und, falls angebracht, Änderungsvorschläge unterbreiten.
- Die Regierung soll aufzeigen, sofern unterschiedliche Interessen zu wahren sind und Interessenkonflikte bestehen (z. B. Naturschutz, Schutz des Waldes, Gewässerraum, Gefahrenzonen, Heimatschutz, usw.), wie solche Konflikte im Interesse der Gemeinden gelöst werden können beziehungsweise wie sichergestellt werden kann, dass die Interessen der Gemeinden priorisiert werden.
Chur, 8. Dezember 2021
Jochum, Natter, Berweger, Censi, Claus, Engler, Flütsch, Hartmann-Conrad, Hitz-Rusch, Hohl, Holzinger-Loretz, Jenny, Kasper, Kienz, Kunz (Chur), Loi, Marti, Michael (Castasegna), Mittner, Niggli (Samedan), Papa, Pfäffli, Rüegg, Schutz, Stiffler, Thomann-Frank, Thür-Suter, Waidacher, Weidmann, Wieland, Fetz