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Session: 08.12.2021

Die Bündner Regierung hat sich im aktuellen Regierungsprogramm unter Entwicklungsschwerpunkt 1.2 die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität zum Ziel gesetzt. Damit der Kanton Graubünden genügend Mitarbeitende, insbesondere Fach- und Führungskräfte gewinnen und halten kann, sind verschiedene Massnahmen vorgesehen.

In grösseren Unternehmen ist es heute ein etablierter Standard, dass in regelmässigen Abständen die Mitarbeitenden anonym bezüglich ihrer Arbeitszufriedenheit befragt werden. Im Oktober 2021 hat das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG) alle 1142 Mitarbeitenden befragt. 83 Prozent der Mitarbeitenden haben sich an der Umfrage beteiligt. Dieser Rücklauf ist ausserordentlich hoch und liegt über dem Schnitt von vergleichbaren Umfragen in kantonalen Verwaltungen oder in der Privatwirtschaft. Die durchgeführte Umfrage zeigt, dass die kantonalen Angestellten sehr interessiert sind, Rückmeldungen für Verbesserungen zu geben. Die Ergebnisse des DJSG zeigen dann auch in gewissen Bereichen Handlungsbedarf, der nun – gemäss Aussagen des Departementvorstehers – konkret adressiert wird.

In der kantonalen Verwaltung finden leider nicht flächendeckend und regelmässig solche Personalbefragungen statt. Dies ist sehr erstaunlich, zumal regelmässige Mitarbeitendenumfragen ein einfaches, unkompliziertes Mittel sind, um Verbesserungspotenzial zu identifizieren und ein attraktives (Zusammen-)Arbeitsumfeld sicherzustellen. Im Personalmanagement gehören regelmässige Personalumfragen heutzutage zu den absoluten «Basics». Nur wenn sich eine Arbeitsorganisation dauernd verbessert, besteht langfristig die Chance, talentiertes Personal gewinnen respektive halten zu können. Solche Umfragen sind heute kostengünstig durchzuführen, es gibt eine grosse Auswahl an Anbietern am Markt.

Basierend auf den gemachten Ausführungen verlangen die Unterzeichnenden, dass zukünftig in regelmässigen Abständen professionelle Mitarbeitendenumfragen in der gesamten kantonalen Verwaltung durchgeführt werden.

Chur, 8. Dezember 2021

Caviezel (Chur), Hofmann, Horrer, Atanes, Baselgia-Brunner, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Degiacomi, Gartmann-Albin, Müller (Felsberg), Noi-Togni, Perl, Preisig, Rettich, Rutishauser, Schwärzel, Wilhelm, Pajic, Spadarotto, Tomaschett (Chur)

Antwort der Regierung

Mitarbeitendenbefragungen sind ein wichtiges Instrument, um die Sicht der Mitarbeitenden abzuholen. Sie liefern fundierte Informationen zu Bedürfnissen der Mitarbeitenden sowie zu Stärken und Verbesserungspotenzialen des Arbeitgebers. Daneben nehmen die Führungsverantwortlichen auf allen Stufen etwa aus den jährlich durchgeführten Gesprächen zur Mitarbeiterbeurteilung (MAB) Anliegen der Mitarbeitenden zum Arbeitsverhältnis auf. Gerade diese periodisch stattfindenden und dokumentierten MAB haben sich in der Vergangenheit bewährt.

Im Jahr 2021 wurden, nebst einer Umfrage beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, sämtliche Mitarbeitende anlässlich des Projekts «egual21 – Aktionsplan Gleichstellung» befragt und zwar teils mittels Onlinebefragungen, Interviews respektive Workshops. Dabei wurden die Rahmenbedingungen, die Prozesse, die Sichtweise der Führung und die Bedürfnisse der Mitarbeitenden zu den Themen Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erhoben. Die Rücklaufquote von 57 Prozent ist erfreulich und zeigt das Interesse der Mitarbeitenden, sich einzubringen. Im Weiteren sind im Jahr 2022 gezielte Befragungen in einzelnen Dienststellen geplant. Das Personalamt (PA) war und ist bei allen Erhebungen involviert. Die Ergebnisse bilden für die Führung, das PA und die Stabsstelle für Chancengleichheit eine wichtige Grundlage, um zielgerichtete Massnahmen zu entwickeln.

Befragungen wecken eine gewisse Erwartungshaltung bei den Teilnehmenden. Die Regierung erachtet es als wichtig, dass nur Befragungen zu Themen durchgeführt werden, bei denen auch Handlungsspielraum und -wille besteht und dieser vorab festgelegt wird. Die Befragungen sollen professionell vorbereitet und ausgewertet werden, so dass daraus konkrete Massnahmen abgeleitet und umgesetzt werden können. Der Erfolg soll durch Wiederholungen geprüft werden. Um die Häufigkeit von Umfragen in einem gesunden Mass zu halten, werden nach Bedarf gezielte Befragungen durch das PA koordiniert. Dadurch verspricht sich die Regierung, die Anzahl Befragungen überschaubar, den Rücklauf hoch und die Nachbearbeitung koordinierbar zu halten. 

Der Regierung ist der Nutzen von Mitarbeitendenbefragungen für die gesamte Kantonale Verwaltung in Ergänzung zu den spezifischen Befragungen oder den jährlichen Mitarbeitergesprächen bewusst. Die Meinung der Mitarbeitenden abzuholen ist äusserst wichtig. So soll das Verbesserungspotenzial möglichst ausgeschöpft werden, was wiederum die Arbeitgeberattraktivität stärkt. Dieses Instrument gezielt und nach Bedarf einzusetzen, liegt in der Führungsverantwortung und Zuständigkeit der Regierung. Die Regierung will sich insbesondere vorbehalten, den Kreis der Teilnehmenden jeweils frei zu bestimmen. Trotz der positiven Würdigung in der Sache braucht es – was auch ein interkantonaler Vergleich bezüglich dieses Instruments zeigt – entsprechende Flexibilität in der Ausgestaltung und Durchführung, welche der Auftrag in seiner Vorgabe bezüglich Teilnehmerkreis und Kadenz nicht zulässt.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag abzulehnen.

4. März 2022