Seit Jahren ist die Schaffung eines Konsumraums mit Kontakt- und Anlaufstelle ein Bedürfnis der Randständigen sowie der Fachpersonen in unserem Kanton. Der Grosse Rat hat am 30. August 2019 ebenfalls mit 99 zu 0 Stimmen einen entsprechenden Auftrag an die Bündner Regierung überwiesen. Bislang wird diese Massnahme seitens des zuständigen Volkswirtschaftsdepartements jedoch nicht weiterverfolgt. Dies obschon die Etablierung eines Konsumraums als Handlungsempfehlung aus den Abklärungen des Kantons hervorging.
Die Dringlichkeit wird nicht zuletzt dadurch belegt, dass der Churer Gemeinderat am 18. November 2021 einstimmig einen parlamentarischen Auftrag an den Stadtrat überwiesen hat, welcher ihn auffordert, die Schaffung eines Konsumraums und weiterer Massnahmen zu prüfen, auch wenn diese in der Zuständigkeit des Kantons liegen. Gerade die Stadt Chur hat aufgrund ihrer Zentrumsfunktion speziell unter der Entwicklung der Drogenszene zu leiden. Handel und Konsum konzentrieren sich in der Hauptstadt, auch wenn viele Beteiligte und Betroffene aus Dörfern und Talschaften des Kantons und dem Rheintal stammen. Die Problematik hat sich in den vergangenen Jahren verschärft. Beschaffungsprostitution und vermehrt junge Schwerstabhängige sind heute bittere Realität. Dass die Stadt Chur diesem Problem nun aktiv entgegenwirkt, ist ein wichtiger Schritt. Dennoch wäre dies Aufgabe des Kantons. Der Kanton hat mit dem Umzug des Vereins Überlebenshilfe in zentralere Infrastrukturen sowie der Übernahme der Streetwork wichtige Schritte geplant und teils bereits umgesetzt, doch reichen diese nach Ansicht der Fachleute nicht aus, um das Problem rasch in den Griff zu bekommen.
Die Fachleute sind sich einig, dass Massnahmen zur Eindämmung der Drogenszene vor allem dann wirksam sind, wenn sie möglichst gut aufeinander abgestimmt sind. Dies gilt insbesondere für Kontakt- und Anlaufstelle, Streetwork und einen begleiteten Konsumraum (mit Drug Checking und Ameisendeal (Kleinhandel vor Ort)). Die Unterzeichnenden stellen der Regierung die folgenden Fragen:
- Welche Massnahmen hat der Kanton konkret geplant und wie lautet der Fahrplan der geplanten Massnahmen des Kantons?
- Wie funktioniert die Koordination der verschiedenen Massnahmen von Kanton und Stadt? Ist davon auszugehen, dass die beiden Player eng miteinander zusammenarbeiten und ihre Massnahmen miteinander koordinieren, wenn beispielsweise der Kanton die Kontakt- und Anlaufstelle sowie die Streetwork betreibt und die Stadt im Sinne einer Vorleistung einen Konsumraum in Betrieb nehmen möchte?
- Unterstützt der Kanton die Stadt Chur, wenn diese beispielsweise einen begleiteten Konsumraum mit Drug Checking plant und den sogenannten Ameisendeal darin zulassen möchte?
- Ist der Kanton den beteiligten AkteurInnen (Fachstellen und Stadt) bei der Suche nach geeigneten Liegenschaften für einen Konsumraum mit Kontakt- und Anlaufstelle behilflich?
Chur, 8. Dezember 2021
Rettich, Rutishauser, Pajic, Atanes, Baselgia-Brunner, Brandenburger, Cahenzli-Philipp, Caviezel (Chur), Degiacomi, Gartmann-Albin, Hofmann, Hohl, Holzinger-Loretz, Horrer, Marti, Niggli-Mathis (Grüsch), Perl, Preisig, Thomann-Frank, Wilhelm, Conrad-Roner, Fetz, Spadarotto, Stocker, Tomaschett (Chur)