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Session: 16.02.2022

Der Grosse Rat überwies in der Februarsession 2022 den «Auftrag Bondolfi betreffend Berücksichtigung der drei Sprachregionen in Arbeitsgruppen, Fachkommissionen und Gremien von kantonaler Relevanz». Der Auftrag fordert die verbindliche Vertretung von allen drei Sprachregionen in Fachkommissionen, Arbeitsgruppen oder Gremien von kantonaler Relevanz (Quote). Es ist begrüssenswert, dass der Grosse Rat diesen Auftrag überwiesen hat.

Neben den Sprachregionen sind auch Frauen (und damit faktisch die Hälfte der Steuerzahlenden) in den erwähnten Gremien, Fachkommissionen und Arbeitsgruppen untervertreten. Das ist mit Blick auf die Gleichstellung störend. Zudem zeigt die Empirie, dass gemischte Teams bessere Resultate hervorbringen, als das reine Männer- oder reine Frauenteams tun.

Weiter zeigt die bisherige Erfahrung, dass es einer rechtlich verbindlicheren Grundlage bedarf, wenn wir die ausgewogene Vertretung von Frauen in Gremien, Arbeitsgruppen oder Fachkommissionen von kantonaler Relevanz sicherstellen wollen. Die Appelle der Vergangenheit führten nicht zum gewünschten Resultat.

Die Unterzeichnenden fordern deshalb die Regierung auf, die angemessene (beispielsweise 40%) Vertretung beider Geschlechter in Arbeitsgruppen, Fachkommissionen und Gremien von kantonaler Bedeutung künftig zwingend vorzusehen und zu berücksichtigen. Gegebenenfalls ist ohne Verzug die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage zu schaffen.

Chur, 16. Februar 2022

Horrer, Müller (Felsberg), Perl, Atanes, Baselgia-Brunner, Cahenzli-Philipp, Cantieni, Caviezel (Chur), Degiacomi, Gartmann-Albin, Hofmann, Noi-Togni, Preisig, Rettich, Rutishauser, Wilhelm, Pajic, Spadarotto, Tomaschett (Chur)

Antwort der Regierung

Der Fraktionsauftrag der SP fordert, dass eine angemessene (beispielweise 40 %) Vertretung beider Geschlechter in Arbeitsgruppen, Fachkommissionen und Gremien von kantonaler Relevanz zwingend zu berücksichtigen und gegebenenfalls die hierfür erforderliche Rechtsgrundlage zu schaffen sei. Argumentiert wird, dass Frauen – trotz wiederholten Appellen – in Institutionen und Organisationen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, nach wie vor untervertreten seien, was mit Blick auf die Gleichstellung und die Empirie, wonach gemischte Teams bessere Resultate hervorbringen, störe. Der Kanton Graubünden engagiert sich seit Jahren für die Chancengleichheit von Frau und Mann. Die Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann (Stagl) bietet auf ihrer Website Sammlungen von Expertinnen-Datenbanken und -Netzwerken an. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen jedoch, dass allein auf freiwilliger Basis die angestrebte ausgeglichene Vertretung der Geschlechter nicht überall erreicht wird.

Der vorliegende Vorstoss verweist auf den vom Grossen Rat überwiesenen Auftrag Bondolfi betreffend verbindliche Vertretung der drei Sprachregionen in Gremien, die mit der Wahrnehmung kantonaler öffentlicher Aufgaben betraut sind. Hierzu wird die Sprachenverordnung des Kantons Graubünden (SpV; BR 492.110) mit einer entsprechenden Bestimmung ergänzt. Für die Gleichstellung der Geschlechter existiert kein spezialgesetzlicher Anknüpfungspunkt analog der erwähnten Sprachenverordnung. So findet beispielsweise bezüglich der Wahl ständiger Kommissionen unter anderem die Verordnung für die nebenamtlichen Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (BR 170.420) Anwendung und um ein weiteres Beispiel zu nennen, sind die Wahlen der ständigen Kommissionen des Grossen Rates in der Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO; BR 170.140) geregelt. Bei einer Umsetzung des vorliegenden Auftrags wäre zuerst im Rahmen der geltenden kantonalen Gesetzgebung zu prüfen und festzulegen, welche Arbeitsgruppen, Fachkommissionen und Gremien von kantonaler Relevanz vom Auftrag erfasst sind. Erst dann kann beurteilt werden, in welchen Rechtsgrundlagen allfällige Anpassungen vorzunehmen sind. Es ist eine klare Definition des Anwendungskreises nötig (zum Beispiel Kommissionen, Arbeitsgruppen etc., bei denen der Kanton die gesamte Zusammensetzung selbst bestimmt und keine weiteren Organe mitbestimmen). An dieser Stelle ist auch zu erwähnen, dass es für viele Kommissionen bereits heute schwierig ist, fachlich geeignete Mitglieder zu finden.

Die Regierung vertritt dennoch die Ansicht, dass dem berechtigten Anliegen nach einer angemessenen Vertretung beider Geschlechter in Arbeitsgruppen, Fachkommissionen und Gremien von kantonaler Bedeutung grundsätzlich nachzukommen ist. Eine Vorgabe erscheint angesichts der bisherigen Erfahrungen zudem angezeigt. Allerdings ist die Regierung der Ansicht, dass dem Anliegen mit einem Richtwert als Vorgabe anstatt einer verbindlichen Quote nachgekommen werden sollte. Die Stagl soll die Umsetzung der Vorgabe monitoren. Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern:

Die Regierung wird beauftragt, einen Richtwert betreffend die angemessene Vertretung beider Geschlechter für Arbeitsgruppen, Fachkommissionen und Gremien von kantonaler Relevanz festzulegen. Dazu wird sie die in Frage kommenden Kommissionen, Arbeitsgruppen und Fachkommissionen benennen, deren Zusammensetzung nach Geschlecht aufzeigen und die für die Festlegung des Richtwerts erforderlichen Anpassungen von Rechtsgrundlagen in Bezug auf diese Gremien formulieren.

28. April 2022