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Session: 21.04.2022

In den letzten Jahren hat sich die Peronalschieflage bei Fachpersonen Betreuung kantonal verschärft. Mittlerweile ist die Situation derart gravierend, dass Kinderkrippen beziehungsweise Kindertagesstätten kaum mehr genügend fachlich ausgebildete Betreuungspersonen finden, um den Betrieb ohne Einschränkungen aufrechtzuerhalten. Auch in anderen Kantonen ist die Situation höchst problematisch und führt mittlerweile sogar dazu, dass KiTa-Plätze gestrichen werden müssen. Ein Hauptproblem dabei ist, dass die Arbeitsbedingungen für Fachpersonen im Kinderbetreuungsbereich überholt sind. Neben niedrigen Löhnen und unzureichenden Weiterbildungsmöglichkeiten ist auch das Image des Berufs nicht mehr zeitgemäss.

Negativen Konsequenzen wie der Nicht-Aufnahme von Kindern, der Einstellung von minderqualifiziertem Personal oder sogar der Schliessung von ganzen Gruppen ist entschieden entgegenzuwirken. Deshalb möchten die Unterzeichnenden von der Regierung wissen:

  1. Wird beabsichtigt, eine Auslegeordnung der aktuellen Personalsituation im Bereich der Kinderbetreuung zu erheben, und sind bereits konkrete Verbesserungsmassnahmen geplant?
  2. Wird die Situation, insbesondere mit gezieltem Blick auf das Personal und deren Rahmenbedingungen, in die Botschaft zur kommenden Gesetzesrevision zum kantonalen Personalgesetz einfliessen?
  3. Mit welchen konkreten Massnahmen kann der Kanton dazu beitragen, die Situation im Kinderbetreuungsbereich zu verbessern?

Chur, 21. April 2022

Rettich, Ruckstuhl, Kasper, Atanes, Baselgia-Brunner, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Cantieni, Caviezel (Chur), Crameri, Degiacomi, Derungs, Epp, Gartmann-Albin, Gugelmann, Hardegger, Hartmann-Conrad, Hofmann, Holzinger-Loretz, Märchy-Caduff, Müller (Felsberg), Noi-Togni, Perl, Preisig, Rutishauser, Thomann-Frank, Tomaschett-Berther (Trun), von Ballmoos, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wilhelm, Bürgi-Büchel, Costa, Tomaschett (Chur), van Kleef

Antwort der Regierung

Die Mitarbeitenden sind der zentrale Faktor, damit Kleinkinder in Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung einen Ort vorfinden, an dem sie sich geborgen fühlen und in einem förderlichen und anregenden Umfeld gut betreut werden. Die Pflegekinderverordnung des Bundes definiert die Eckwerte zum Schutz von Kindern in Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung. Daraus leitet sich die Verpflichtung des Kantons zur Wahrnehmung einer Bewilligungs- und Aufsichtstätigkeit ab.

Im Rahmen der Aufsicht und Bewilligung der Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung liegt auf dem Personal ein Hauptfokus. Die Anzahl der betreuten Kinder definiert den Personalbedarf. Dies wird sowohl bei der Bewilligung von neuen Angeboten, wie auch bei den alle zwei Jahre stattfindenden Aufsichtsbesuchen überprüft. Bei personellen Engpässen unter dem Jahr sind die Kitas zu proaktivem Handeln sowie der Kontaktaufnahme mit der Aufsichtsbehörde verpflichtet.

Die aktuellsten Entwicklungen haben gezeigt, dass die Anbietenden von familienergänzenden Betreuungsangeboten Personal finden konnten. Teilweise konnten auch innert kurzer Zeit Vakanzen zügig besetzt werden. Zudem eröffnen im Mai 2022 drei neue Standorte, verteilt über den ganzen Kanton. Alle drei Standorte konnten das notwendige Personal rekrutieren. Auch die für 2022 angekündeten Platzzahlerweiterungen an unterschiedlichen Standorten, verbunden mit den dazugehörigen Personalaufstockungen, zeugen davon, dass die Anbietenden von familienergänzenden Betreuungsangeboten aktuell das Personal finden.

Der Fachkräftemangel stellt eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Es liegen keine Informationen vor, dass die Problemstellung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung besonders akut ist. Wie in anderen Branchen auch, kann es regional zu Engpässen kommen. Die Regierung begrüsst, wenn die Anbietenden von familienergänzenden Betreuungsangeboten die Möglichkeiten nutzen, Lernende auszubilden. Die Lernenden werden deshalb beim Personalschlüssel für die Bewilligung berücksichtigt. Damit soll die Bedeutung für die Betriebe gestärkt und das Engagement der Ausbildung anerkannt werden. Es muss aber auch das Interesse der Branche sein, genügend Ausbildungsplätze anzubieten.

Zu Frage 1: Die Regierung verfolgt bei der Revision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung einen ganzheitlichen Ansatz und berücksichtigt somit auch die betriebliche Situation. Im Rahmen der Bewilligung und Aufsicht verfolgt der Kanton die personelle Situation bereits regelmässig. Weitere Auslegeordnungen sind deshalb nicht vorgesehen.

Zu Frage 2: Die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung sind privatrechtliche Organisationen. Dementsprechend sind die Arbeitsverhältnisse von Mitarbeitenden in Kinderkrippen privatrechtlicher Natur. Das Personalgesetz ist öffentlich-rechtlich und regelt Arbeitsverhältnisse von Angestellten der kantonalen Verwaltung oder der selbständigen kantonalen Anstalten. Eine Regelung über das Personalgesetz entfaltet für die Anbietenden von familienergänzenden Betreuungsangeboten deshalb keine Wirkung.

Zu Frage 3: Der Kanton hat eine Revision der Gesetzgebung angestossen, um für die Zukunft im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung fit zu sein. In der Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung konnten die Erwartungen zur Finanzierung, aber auch der Qualität oder dem Personal explizit eingebracht werden. Die vorgebrachten Anliegen werden in der Ausgestaltung der Botschaft der Regierung berücksichtigt und dem Grossen Rat unterbreitet. Es obliegt dem Grossen Rat, auf die Ausgestaltung der Vorlage abschliessend einzuwirken. 

15. Juni 2022