Ausserkantonale Spitalschulen: ist eine erneute kantonale Finanzierung denkbar?
Gemäss Artikel 89 Absatz 2 der Verfassung des Kantons Graubünden sorgen der Kanton und die Gemeinden dafür, dass Kinder und Jugendliche einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Grundschulunterricht erhalten. Sie fördern durch ein angemessenes Bildungsangebot die Eingliederung von Kindern mit Behinderungen in die Gesellschaft. Das Recht auf Schulbesuch ist zudem auch in Art. 10 des Schulgesetzes festgehalten und auch die Bundesverfassung garantiert den Anspruch auf unentgeltlichen Grundschulunterricht. Weiter ist die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen untersagt.
Spitalschulen haben für Kinder mit chronischen Erkrankungen und wiederholten Hospitalisierungen einen hohen Stellenwert, um den Zugang zur Bildung zu gewährleisten und den Anschluss in den Herkunftsschulen sicherzustellen. Spitalschulen ermöglichen auch Gemeinschaft durch den Austausch mit Gleichaltrigen. Sie schaffen damit etwas Normalität im Ausnahmezustand. Gerade bei Bündner Kindern mit komplexen Erkrankungen erfolgt die Behandlung des Öftern zumindest teilweise ausserkantonal.
In der Praxis ergeben sich in der Schweiz immer wieder Schwierigkeiten bei der Finanzierung des Besuchs von Angeboten einer Spitalschule durch hospitalisierte Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz ausserhalb des Standortkantons des Spitals (vgl. NZZ am Sonntag vom 31. Oktober 2021).
Der Kanton Graubünden galt bis vor wenigen Jahren als «Musterschüler», indem die Finanzierung auf kantonaler Ebene gewährleistet und somit auch einheitlich gesichert wurde. Nach Abschaffung dieser kantonalen Regelung hat sich das Bild gemäss Fachleuten diametral verändert: Einige Gemeinden kommen ihren Zahlungsverpflichtungen systematisch nicht nach. Die Regelung auf Gemeindeebene ist insofern unbefriedigend, als dass die Planbarkeit dort nicht gegeben ist: Die Eintretenswahrscheinlichkeit ist gerade für eine kleine Gemeinde gering, liegt aber ein Fall vor, kann dies eine substanzielle Auswirkung auf die Rechnung haben.
In gewissen medizinischen Programmen, die eine Hospitalisierung bedingen und bei denen der schulische Aspekt einen integralen Bestandteil darstellt, wird gerade bei knapper Platzzahl vermehrt diskutiert, ob die Kostengutsprache für die Schulkosten zu einer Aufnahmebedingung gemacht werden soll. Kinder von entsprechenden Bündner Gemeinden würden somit auch den Zugang zu medizinischen Angeboten verlieren.
Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie schätzt die Regierung die Bedeutung von Spitalschulen ein?
- Ist der Regierung das Problem bekannt, dass Gemeinden die entsprechenden Rechnungen nicht bezahlen?
- Kann die Regierung sich vorstellen, wieder auf eine kantonale Finanzierungslösung zurückzukommen und damit die einheitliche Finanzierung aller Bündner Kinder in ausserkantonalen Spitalschulen sicherzustellen?
- Wie ist die Finanzierung der innerkantonalen Spitalschulen gewährleistet?
Chur, 21. April 2022
Ruckstuhl, Thür-Suter, Märchy-Caduff, Baselgia-Brunner, Berther, Berweger, Brunold, Buchli-Mannhart, Caluori, Cantieni, Casutt-Derungs, Caviezel (Chur), Crameri, Degiacomi, Della Vedova, Deplazes (Rabius), Derungs, Ellemunter, Epp, Föhn, Gugelmann, Hardegger, Holzinger-Loretz, Jochum, Kunfermann, Loepfe, Maissen, Müller (Felsberg), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Preisig, Rettich, Rutishauser, Schmid, Thomann-Frank, Ulber, Widmer (Felsberg), Widmer-Spreiter (Chur), Wieland, Zanetti (Landquart), Bürgi-Büchel, Costa, Gujan-Dönier, Tomaschett (Chur), van Kleef