Aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG / SR 151.3) sowie der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV / SR 151.34) sind bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr behindertengerecht für eine «möglichst lückenfreie Transportkette» anzupassen. Die Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs, dies betrifft sowohl die Bahnhöfe und Züge als auch Bushaltestellen und die dafür erforderlichen Fahrzeuge, muss für Menschen mit Behinderung autonom und spontan nutzbar sein. Nach einer Übergangsfrist von 20 Jahren sind der Kanton Graubünden und insbesondere die Gemeinden verpflichtet, die Zugänge zu Haltestellen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs bis zum 31.12.2023 behindertengerecht bereitzustellen.
Es steht somit die Frage im Raum, wie sich die Situation bei der Umsetzung bei Bahn und Bus im Kanton und insbesondere auch in den Regionen darstellt. Weder ist der Stand der Umsetzung im Kanton allgemein bekannt, noch ist ersichtlich, wo allenfalls solche Informationen über Bahn und Bus bezogen werden können.
Wir bitten daher die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:
- Ist der Regierung der Stand der Umsetzung, insbesondere bei Bus und Zug, bekannt?
- Gibt es eine allgemeine Übersicht, welche flächen- und angebotsdeckend Auskunft über die Umsetzung gibt? Falls dem nicht so ist, ist die Regierung bereit, eine solche Übersicht erarbeiten zu lassen, damit notfalls geeignete Unterstützungsmassnahmen getroffen werden können?
- Was sieht die Regierung vor, um die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht einhalten zu können?
Chur, 16. Juni 2022
Widmer (Felsberg), Holzinger-Loretz, Sax, Atanes, Brunold, Cahenzli (Sagogn), Cahenzli-Philipp (Untervaz), Censi, Crameri, Danuser, Degiacomi, Della Cà, Derungs, Ellemunter, Epp, Felix, Flütsch, Gartmann-Albin, Kunfermann, Lamprecht, Märchy-Caduff, Müller (Felsberg), Niggli-Mathis (Grüsch), Padrun-Valentin, Pajic, Ruckstuhl, Tomaschett (Chur), Tomaschett-Berther (Trun), Ulber, Widmer-Spreiter (Chur), Zanetti (Landquart)