Bereits in der Fraktionsanfrage SVP in der Dezembersession 2021 betreffend BAB-Verfahren wurde kritisiert, dass die Behandlungsfristen im ARE zum Teil sehr lang sind. So ist zum Beispiel ein Fall in der Gemeinde Küblis in diesem Herbst seit vier Jahren hängig.
In der Antwort der Regierung wurde festgehalten, dass bei 94 Prozent der Gesuche in der häufigsten BAB-Verfahrenskategorie die Behandlungsfrist von drei Monaten gemäss Art. 49 Abs. 2 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) eingehalten werde. Wie aber ein paar Fälle in Küblis zeigen, sind jene Gesuche, welche dann nicht innerhalb der Frist behandelt werden, umso ärgerlicher. Im oben erwähnten Artikel der KRVO ist zudem festgehalten, dass die Erledigungsfrist bei BAB-Verfahren mit Einsprachen, UVP und erhöhtem Koordinationsbedarf maximal fünf Monate betragen soll.
Wie sich im Austausch mit den Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten in der Region Prättigau/Davos herausgestellt hat, ist die Gemeinde Küblis kein Sonderfall, sondern es gibt in fast allen Gemeinden ähnliche Erfahrungen. Zuletzt zeigte sich dies auch bei einem Fall in Klosters, bei welchem im Zusammenhang mit «800 Jahre Klosters» ein normales BAB-Gesuch eingereicht wurde, das trotz Vorprüfung und vollständigen Gesuchsunterlagen auch nach einem halben Jahr noch nicht bewilligt war.
Auch in weiteren Raumplanungsbereichen sehen sich die Gemeinden mit sehr langen Behandlungsfristen konfrontiert. Bei Ortplanungsrevisionen kommt es regelmässig zu grossen Verzögerungen, ebenso z. B. bei Gewässerraumausscheidungen. Sind mehrere kantonale Ämter oder Fachstellen involviert (namentlich ANU, Denkmalpflege, AWN), steigen die Bearbeitungsfristen auch bei einfachen Projekten stark an. Sollte auch noch der Einbezug einer Bundesstelle notwendig sein (z. B. für Seilbahnprojekte), kann man sich auch ohne Gerichtsprozesse gleich auf mehrjährige Verfahren gefasst machen. Wir stellen zudem fest, dass die aktuelle Überarbeitung der regionalen Richtpläne mit der gleichzeitigen Anpassung der kommunalen Planungen (KRL, Ortsplanungen) Gemeinden, Regionen, Kanton und Fachbüros sehr stark herausfordern, wenn nicht überfordern.
Die Unterzeichnenden stellen folgende Fragen:
- a) Bei wie vielen BAB-Gesuchen konnte seit 2018 die maximale Bearbeitungsdauer von fünf Monaten gemäss KRVO nicht eingehalten werden?
b) Wie viele BAB-Gesuche sind aktuell seit mehr als fünf Monaten hängig?
c) Wie werden diese Verzögerungen begründet?
d) Wie lassen sich diese Verfahren verkürzen?
- a) Welche zeitlichen Vorgaben gibt es für die Behandlung von Ortsplanungsrevisionen, Gewässerraumausscheidungen, Anpassung von Gefahrenzonen und weiteren ähnlichen Themen?
b) Werden diese allfälligen Vorgaben eingehalten?
- Wie können Verfahren mit mehreren beteiligten kantonalen Ämtern und Fachstellen gestrafft und in einem zweckmässigen zeitlichen Rahmen abgeschlossen werden?
- Hat die Regierung einen Plan, um insbesondere im ARE Pendenzen abzubauen und Fristen bei möglichst allen Gesuchen einzuhalten?
Chur, 3. September 2022
Gort, Kasper, Gansner, Adank, Berweger, Brandenburger, Butzerin, Candrian, Casutt, Cortesi, Crameri (Surava), Della Cà, Derungs, Dürler, Favre Accola, Grass, Hartmann, Hohl, Hug, Jochum, Koch, Krättli, Lehner, Luzio, Maissen, Menghini-Inauen, Metzger, Morf, Rauch, Roffler, Saratz Cazin, Schutz, Sgier, Stocker, Weber