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Session: 03.09.2022

Am 29. August 2013 habe ich der Regierung eine Anfrage betreffend Chancen für eine Realisierung des Tödi-Tunnels gestellt. Dieser soll der Surselva neue Impulse geben und helfen, die Herausforderungen einer Bergregion erfolgreich zu meistern. Der Tunnel taucht als eine Variante in der Studie «Zu(g)kunft Graubünden» auf. Die Zugsverbindung zwischen Linthal und Trun könnte die Surselva in 75 Minuten mit der Metropole Zürich verbinden. Bisher enden die Gleise in Linthal.

Die Bündner Regierung hat damals geantwortet, dass das Tödi-Projekt mit der Glarner Regierung bisher noch nicht besprochen wurde. Sie sei aber bereit, dieses Vorhaben auch gegenüber der Glarner Regierung demnächst zu thematisieren, um deren Einschätzung über allfällige, gemeinsam zu tätigende Abklärungen mit Bezug auf die Vor- und Nachteile eines solchen Vorhabens in Erfahrung zu bringen.

Am 17. März 2022 hat der Glarner Ständerat Mathias Zopfi die Interpellation 22.3245 mit dem Titel «Töditunnel. Wann ist dieser zusätzliche Zugang zum Schmalspurnetz realistisch?» im Ständerat eingereicht. Der Bundesrat führt in seiner Antwort aus, dass die Beurteilung einer Ergänzung des Schmalspurnetzes über den Töditunnel bisher nicht geprüft wurde, da seitens der involvierten Kantone kein Bedarf für eine Verbindung angemeldet wurde.

Die Unterzeichnenden bitten die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Was hat die Regierung seit meiner Anfrage vom August 2013 betreffend Tunnel Tödi-Linie konkret unternommen?
  2. Ändert die Antwort des Bundesrates vom 18. Mai 2022 auf die Interpellation 22.3245 etwas an der bisherigen Verkehrspolitik der Regierung?
  3. Wird die Regierung gemäss Artikel 48d des Eisenbahngesetzes den Bedarf für eine Studie betreffend Realisierung des Töditunnels im Hinblick auf einen nächsten Ausbauschritt beim Bund anmelden?

Chur, 3. September 2022

Tomaschett, Luzio, Sgier, Berther, Bettinaglio, Brandenburger, Brunold, Casutt, Collenberg, Crameri (Surava), Degiacomi, Della Cà, Dietrich, Epp, Hohl, Kohler, Loepfe, Maissen, Michael (Donat), Righetti, Sax, Schutz, Spagnolatti, Zanetti (Landquart)

Antwort der Regierung

Die Finanzierung von Bahninfrastrukturen liegt in der Verantwortung des Bundes. Die Kantone können in der Regel alle zehn Jahre über die ihnen zugewiesene Planungsregion (für den Kanton Graubünden die Planungsregion Ost) neue Angebotskonzepte eingeben, welche vom Bundesamt für Verkehr (BAV) bewertet werden.

Zu Frage 1: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) gibt Kriterien für eine Eingabe im Ausbauschritt des strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (AS STEP) vor. Mittels Bundesbeschluss werden dann die entsprechenden Projekte für den nächsten AS STEP freigegeben. Im Nachgang an die Beantwortung der Anfrage Tomaschett betreffend Tunnel Tödi-Linie aus dem Jahr 2013 im Grossen Rat hat der Kanton Graubünden im Einvernehmen mit dem Kanton Glarus die Projektidee zwar pendent gehalten, jedoch nicht prioritär weiterverfolgt. Diesem Entscheid zugrunde lagen die Bewertungskriterien des Bundes, nach dessen Vorgaben die Projektidee "Töditunnel" als wenig erfolgsversprechend zu beurteilen war, zumal anderen Projekten der Planungsregion höhere Priorisierung zukam. Darum fand die Projektidee "Töditunnel" keinen Eingang in die Eingabenliste der Planungsregion.

Zu Fragen 2 und 3: Es gibt keine Anzeichen, dass sich die Bewertungskriterien des BAV derart geändert haben und dies noch tun werden, als dass die Eingabe des vorliegenden Projekts bessere Chancen hätte und somit anders beurteilt würde als im Rahmen der Evaluation zu AS STEP 2035. Somit sind die Bedingungen für die Ausarbeitung einer Studie gemäss Artikel 48d des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) nicht erfüllt. Zudem ist anzumerken, dass für den Kanton Graubünden andere Eisenbahninfrastrukturprojekte einen höheren volkswirtschaftlichen Nutzen für Bevölkerung, Tourismus und Wirtschaft bringen und somit gegenüber dem Projekt "Töditunnel" prioritär behandelt werden müssen.

26. Oktober 2022