Der Kanton Graubünden weist im Corona-Jahr 2021 ein operatives Plus von CHF 139,4 Millionen aus. Durch den Ertragsüberschuss wächst das frei verfügbare Eigenkapital auf CHF 628 Millionen. Berücksichtigt man das zweckgebundene Eigenkapital (Spezial- und Vorfinanzierungen), beträgt das Eigenkapital über CHF 1,2 Milliarden.
Trotz anstehender Herausforderungen ist die finanzielle Ausgangslage des Kantons sehr gut, um mit Blick auf Art. 93 Abs. 2 der Kantonsverfassung («Der Finanzhaushalt soll unter Berücksichtigung der Wirtschaftsentwicklung mittelfristig ausgeglichen sein») nicht zu sagen: zu gut.
Während für juristische Personen in Anbetracht der anstehenden OECD-Mindestbesteuerung aktuell noch zu viele Fragen der nationalen Politik unbeantwortet sind, muss und kann in Anbetracht des Fachkräftemangels, der Förderung der Attraktivität von Vereinbarkeit von Familie und Beruf und in Anbetracht der vermehrten und steigenden Überalterung der Bündner Bevölkerung eine Entlastung von Familien, von Doppelverdienern und von (potenziellen) Fachkräften unmittelbar gehandelt werden. Neben diversen Massnahmen, welche beim Kanton bereits pendent sind (beispielsweise Totalrevision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden), handelt es sich auch bei der Ausgestaltung der Besteuerung der natürlichen Personen um eine Kernaufgabe des Grossen Rats in Bezug auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen.
Daher sollten die steuerlichen Rahmenbedingungen für Familien und (potenzielle) Fachkräfte jetzt überprüft und dem Grossen Rat zur Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgelegt werden.
Im Vordergrund stehen beispielsweise die Überprüfung der Abzüge für Kinder, für die Kosten der Drittbetreuung von Kindern aber auch der Abzug für Zweiverdiener. Zudem könnte allenfalls die Ausgestaltung der steuerlichen Progression im Hinblick auf Doppelverdiener aus dem Mittelstand kritisch hinterfragt werden. In Bezug auf die Fachkräfte müsste insbesondere die Quellenbesteuerung in die Überlegungen einbezogen werden, wovon vor allem Arbeitgeber aus den Bereichen des Bauhaupt- und des Baunebengewerbes oder dem Tourismus profitieren könnten. Selbstverständlich sind die Auftraggeber auch für weitere oder alternative Vorschläge offen.
Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung entsprechend, dem Grossen Rat eine konkrete Vorlage zur steuerlichen Entlastung für Familien und (potenzielle) Fachkräfte zu unterbreiten, mit dem Ziel, die Attraktivität für die entsprechenden Zielgruppen im schweizweiten und internationalen Vergleich zu verbessern.
Chur, 3. September 2022
Hohl, Bettinaglio, Koch, Adank, Altmann, Bergamin, Berweger, Binkert, Brandenburger, Brunold, Bundi, Butzerin, Cahenzli (Trin Mulin), Caluori, Candrian, Casutt, Censi, Claus, Collenberg, Crameri (Surava), Danuser (Cazis), Della Cà, Derungs, Dürler, Epp, Favre Accola, Föhn, Furger, Gansner, Gort, Grass, Hartmann, Hefti, Heini, Holzinger-Loretz, Hug, Jochum, Kasper, Kienz, Kocher, Kohler, Krättli, Kuoni, Lamprecht, Lehner, Loepfe, Loi, Luzio, Maissen, Mani, Menghini-Inauen, Messmer-Blumer, Metzger, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Mittner, Morf, Natter, Pfäffli, Rageth, Rauch, Righetti, Rodigari, Roffler, Rüegg, Said Bucher, Salis, Sax, Schneider, Schutz, Sgier, Stiffler, Stocker, Tanner, Thür-Suter, Tomaschett, Widmer, Wieland, Zanetti (Sent), Zanetti (Landquart)