In Graubünden immatrikulierte Motorfahrzeuge entrichten jährlich eine Verkehrssteuer. Diese Steuereinnahmen kommen nach Abzug der Aufwendungen des Strassenverkehrsamts der Spezialfinanzierung Strassen zugute. Ausgenommen von der Steuerpflicht sind nur Fahrzeuge des Kantons, von Blaulichtorganisationen sowie von Personen mit einer Beeinträchtigung.
Nicht ausgenommen sind Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs (ÖV). Für Linienbusse wie auch die Dienstfahrzeuge von öffentlichen Transportunternehmen müssen Verkehrssteuern entrichtet werden. Der strassengebundene ÖV ist im öffentlichen Interesse und trägt zu einer deutlichen Reduktion der Fahrzeuge auf dem Strassennetz bei. Die meisten Kantone befreien aus diesem Grund Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs von der Verkehrssteuer, so z. B. die Ostschweizer Kantone St. Gallen, Thurgau oder Schaffhausen.
Die Transportunternehmen können die genannten Verkehrssteuern zwar dem Kanton als Besteller des öffentlichen Regionalverkehrs in Rechnung stellen. Dies generiert aber unnötigen Mehraufwand und führt zu einer Umverteilung von Geldern der ÖV-Förderung zur Spezialfinanzierung Strassen. Zudem bleiben die Gemeinden mit Ortsbussen oder die Tourismusorganisationen bei Ski- und Wanderbussen auf diesen Steuern sitzen, da sich der Kanton in diesen Fällen nicht an der Finanzierung beteiligt.
Die Unterzeichnenden möchten von der Regierung vor diesem Hintergrund wissen:
- Wie hoch ist der Gesamtbetrag, den Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs jährlich als Verkehrssteuer entrichten?
- Teilt die Regierung die Einschätzung, dass der strassengebundene ÖV zu einer Reduktion der Anzahl Fahrzeuge auf den Strassen führt?
- Ist es vor diesem Hintergrund sinnvoll, dass Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs Verkehrssteuern bezahlen?
- Besteht mit den bestehenden Rechtsgrundlagen eine Möglichkeit, wie in den anderen Ostschweizer Kantonen Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs von der Verkehrssteuer zu befreien?
Chur, 19. Oktober 2022
Gredig, Bergamin, Perl, Atanes, Bardill, Baselgia, Bavier, Biert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Dietrich, Gartmann-Albin, Hoch, Kaiser, Kreiliger, Maissen, Mazzetta, Müller, Nicolay, Pfäffli, Preisig, Rageth, Rettich, Rusch Nigg, Rutishauser, Said Bucher, Schneider, von Ballmoos, Walser, Widmer, Wilhelm