Die kürzlich erfolgte Revision des Energiegesetzes (EnG) des Bundes mit dem Titel «Dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter» beinhaltet unter anderem die Produktion von Elektrizität aus Photovoltaik (PV)-Grossanlagen. Die Revision ist per 1. Oktober 2022 in Kraft getreten und gilt bis am 31. Dezember 2025. In Bezug auf die Produktion von Elektrizität aus PV-Grossanlagen sieht das neue Recht vor, dass die Bewilligung für PV-Grossanlagen durch den Kanton erteilt wird, wobei die Zustimmung der Standortgemeinde und der Grundeigentümer vorliegen muss.
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte hat der Grosse Rat in der Februarsession 2022 die Wasserkraftstrategie 2022 bis 2050 beschlossen. Mit der kantonalen Wasserkraftstrategie verfolgt der Kanton unter anderem das Ziel, die mit der Bündner Stromproduktion aus der Wasserkraft verbundene Wertschöpfung im Kanton Graubünden zu erhöhen und damit nachhaltige Erträge zu erzielen. Es ist angezeigt, dass der Kanton Graubünden auch im Zusammenhang mit dem Ausbau der Solarenergie und insbesondere beim Bau von PV-Grossanalagen seine Interessen zu Gunsten des Bündner Gemeinwohls entschieden verfolgt. Ebenfalls sollen die potentiellen Standortgemeinden seitens des Kantons bestmöglich unterstützt werden.
In diesem Zusammenhang wird die Regierung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen ersucht:
- Wie sieht das kantonale Bewilligungsverfahren für PV-Grossanlagen aus, insbesondere in Bezug auf die Rollen der Standortgemeinden und der Grundeigentümer?
- Können Grundsätze der kantonalen Wasserkraftstrategie auch für eine kantonale Strategie bei PV-Grossanalagen angewendet werden? Wenn ja, welche?
- Wäre eine Beteiligung des Kantons, der Standortgemeinden und/oder der Grundeigentümer an PV-Grossanlagen sinnvoll und möglich, beispielsweise mit Beteiligungen analog der Wasserkraftstrategie des Kantons Graubünden 2022-2050?
Chur, 7. Dezember 2022
Brunold, Jochum, Menghini-Inauen, Adank, Beeli, Bergamin, Berther, Berweger, Bettinaglio, Biert, Binkert, Brandenburger, Bundi, Bürgi-Büchel, Candrian, Casutt, Censi, Collenberg, Cortesi, Crameri, Danuser (Cazis), Degiacomi, Della Cà, Derungs, Epp, Föhn, Furger, Gansner, Gartmann-Albin, Gort, Grass, Hartmann, Hefti, Hemmi, Holzinger-Loretz, Kasper, Kienz, Koch, Kohler, Krättli, Lamprecht, Lehner, Luzio, Maissen, Mani, Messmer-Blumer, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Morf, Oesch, Perl, Rauch, Righetti, Roffler, Rüegg, Salis, Saratz Cazin, Sax, Schutz, Sgier, Spagnolatti, Tanner, Ulber, Weber, Wieland, Wilhelm, Zanetti (Sent), Zindel