Viele Bündner Dörfer liegen an Strassen, die gerade im Sommer besonders stark befahren sind. So verlaufen rund 40 Prozent der insgesamt 1362 Kilometer Kantonsstrassen im Innerortsbereich beziehungsweise innerhalb der Bauzone. Auch die stark befahrene San-Bernardino-Route führt durch den Kanton Graubünden und verursacht dort immer wieder Stauprobleme in den dortigen Dörfern, insbesondere auch dann, wenn diese Strecke als Alternative zum San Gotthard angegeben wird, weil es dort staut und stockt. Mit dem Verkehr, der täglich durch die Dörfer rollt, ist freilich auch Lärm und damit eine Belastung für die dortige Bevölkerung verbunden. Dass die regelmässige Lärmbelastung zu gesundheitlichen Folgen führen kann, ist allgemein anerkannt. Aus diesem Grund legt Art. 17 Abs. 3 und 4 der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) Fristen fest, innert deren Sanierungen und Schallschutzmassnahmen durchgeführt werden müssen: Solche müssen innert 15 Jahren nach Inkrafttreten der LSV realisiert werden; für die Durchführung von Sanierungen und Schallschutzmassnahmen wurde die Frist bei Nationalstrassen bis zum 31. März 2015 und bei Hauptstrassen bis zum 31. März 2018 verlängert. Gerade weil nicht in allen Ortschaften Umfahrungen möglich sind, sind Lärmsanierungen für die Bevölkerung sehr wichtig. Wie der Botschaft der Regierung an den Grossen Rat, Heft Nr. 10 /2019-2020, 12. Bericht zum Strassenbau und Strassenbauprogramm 2021–20, S. 644 f., entnommen werden kann, wurde die Erstsanierung der Hauptstrassen von 1990 bis 2007 durchgeführt; bei den Verbindungs- und Gemeindestrassen sollte dies bis Ende 2022 erfolgen.
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen gelangen die Unterzeichnenden mit folgenden Fragen an die Regierung:
- Konnten die Fristen für die Durchführung von Sanierungen und Schallschutzmassnahmen bei Strassen gemäss LSV eingehalten werden? Wenn nein, warum nicht?
- Bis wann konnten beziehungsweise können sämtliche Sanierungen und Schallschutzmassnahmen gemäss LSV durchgeführt werden?
- Finden auf den Strassen regelmässige Lärmschutzkontrollen statt, um die Einhaltung der Grenzwerte gemäss LSV zu garantieren?
- Sind Zweitsanierungen vorgesehen und wenn ja, mit welchen Massnahmen und in welchem Zeitraum?
- Ist die Regierung bereit, im nächsten Strassenbauprogramm detailliert darzulegen, welche Lärm- und Schallschutzmassnahmen an welchen Strassen im Kanton Graubünden durchgeführt wurden, allenfalls illustriert mit einer Karte?
Chur, 7. Dezember 2022
Crameri, Luzio, Della Cà, Beeli, Berther, Bettinaglio, Binkert, Bischof, Brandenburger, Brunold, Bürgi-Büchel, Censi, Collenberg, Derungs, Dürler, Epp, Föhn, Furger, Gansner, Grass, Jochum, Kohler, Lamprecht, Loepfe, Maissen, Menghini-Inauen, Michael (Donat), Morf, Natter, Perl, Righetti, Roffler, Sax, Schutz, Spagnolatti, Tanner, Tomaschett, Ulber, Wieland, Wilhelm, Zanetti (Sent), Zindel