Das Krankenpflegegesetz (KPG, BR 506.000) regelt die Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die öffentlichen akutsomatischen und psychiatrischen Spitäler (Art. 19 Abs. 1 lit. e und f). Als gemeinwirtschaftliche Leistungen gelten danach Vorhalteleistungen, Palliativpflege, Prävention, Sozialdienst, Spitalseelsorge, Epidemievorsorge, Rechtsmedizin, Betrieb eines geschützten Spitals, medizinische Vorsorge für Notlagen und Katastrophen und Pflichtleistungen gemäss Artikel 13 Absatz 2, soweit die Betriebs- und Investitionskosten nicht durch die Tarife gedeckt sind (Art. 24 Abs. 2). Der Grosse Rat legt dabei jährlich im Budget den Gesamtkredit für den Anteil des Kantons an den Beiträgen des Kantons und der Gemeinden an die öffentlichen Spitäler für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen abschliessend fest (Art. 21 Abs. 1 lit. c).
Die jährlichen Budgetkredite für Beiträge des Kantons an öffentliche Spitäler für gemeinwirtschaftliche Leistungen (Konto Nr. 3212.363412) betrugen
Rechnung 2017 CHF 21'859’974
Rechnung 2018 CHF 21’870’780
Rechnung 2019 CHF 21'877’587
Rechnung 2020 CHF 21’877’587
Rechnung 2021 CHF 27'792’846
Budget 2022 CHF 21'900’000
Budget 2023 CHF 25'285’000
FP 2024-2026 CHF 25'285'000 jährlich
Die Beiträge blieben im Wesentlichen über die Jahre mit der corona-bedingten Ausnahme des Jahres 2021 konstant. Die Erhöhung ab dem Jahr 2023 betrifft zwei zusätzliche IPS-Betten und die Infektiologie im KSGR sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrie in der PDGR (Budget 2023, Seite 220, Kommentar Nr. 2).
Anlässlich der Grossratsdebatte zur Anfrage Niggli (Samedan) betreffend langfristige Sicherstellung der dezentralen Gesundheitsversorgung in Graubünden in der Junisession dieses Jahres (Grossratsprotokoll vom 16. Juni 2022, Seite 1331) führte RR Peyer zu der Frage der gemeinwirtschaftlichen Leistungen folgendes aus: «Wichtig sind auch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen ... Wenn Sie hier den Antrag noch stellen oder einen letzten Vorstoss machen und sagen, man soll diese verdoppeln oder verdreifachen, ich unterschreibe Ihnen das noch heute … Wir steuern ein wenig über gemeinwirtschaftliche Leistungen, die ich noch so gerne aufstocken werde, wenn Sie mir das nötige Budget bewilligen.»
Die Kommission für Gesundheit und Soziales KGS ist der Auffassung, dass diese regierungsrätlichen Äusserungen ein verbreitetes Unbehagen über die Höhe der Beiträge an die gemeinwirtschaftlichen Leistungen wiedergeben. Nach ihrer Auffassung fehlt jedoch eine Grundlage für die Beantragung einer Aufstockung des Gesamtkredits im Rahmen des Budgetprozesses.
Die Kommission für Gesundheit und Soziales KGS beauftragt die Regierung,
- die Höhe der Beiträge des Kantons und der Gemeinden an die öffentlichen Spitäler für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen auf ihre Angemessenheit überprüfen zu lassen. Die Überprüfung soll auch Handlungsempfehlungen an die Regierung und an den Grossen Rat beinhalten;
- die allfälligen Handlungsempfehlungen in ihren Antrag für den Budgetkredit des Jahres 2024 für Beiträge des Kantons an öffentliche Spitäler für gemeinwirtschaftliche Leistungen (Konto Nr. 3212.363412) einfliessen zu lassen.
Chur, 7. Dezember 2022
Loepfe, Holzinger-Loretz, Degiacomi, Collenberg, Natter, Rüegg, Rutishauser, von Ballmoos, Zanetti (Sent)