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Session: 15.02.2023

In letzter Zeit werden Planungsmandate für Hochbauprojekte für den Kanton Graubünden durch das Hochbauamt vermehrt als einzelne Lose für Generalplanerarbeiten ausgeschrieben anstelle von mehreren fachspezifischen Teillosen. So zuletzt bei den Neubauten Verwaltungszentrum sinergia, Polizei Verkehrsstützpunkt Süd und aktuell bei den Projekten des Ersatzneubaus Zivilschutz-Ausbildungszentrum Meiersboden und dem Neubau des Fachhochschulzentrums GR.

Generell werden vermehrt grosse Einzelaufträge an Generalplaner respektive -unternehmer vergeben, die gestückelt auch auf mehrere kleinere und mittlere Unternehmen hätten verteilt werden können, durch eine entsprechende Anpassung der Ausschreibungslose.

Den Bündner KMU entgehen aus diesem Grund interessante Aufträge aus dem Heimatkanton. Solche Aufträge gehen vielfach an Dienstleister ausserhalb des Kantons, da die kantonalen Unternehmen aufgrund der Losgrösse und der verschiedenen Fachgebiete die Submissionskriterien nicht erfüllen können.

Mit der aktuellen Vorgehensweise erhält das kleinere einheimische Gewerbe keine Möglichkeit, an solchen Ausschreibungen teilzunehmen. Dadurch entgehen ihnen nicht nur die Aufträge des Kantons, sondern auch die Chance, sich untereinander zu messen, zu verbessern und zu optimieren.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen gelangen die Unterzeichnenden mit folgenden Fragen an die Regierung:

  1. Aus welchen Gründen werden Arbeiten nicht nach einzelnen Fachgebieten, sondern als Generalmandat ausgeschrieben?
  2. Wie wird die Aufteilung der Lose festgesetzt und nach welchen Kriterien wird die Losgrösse durch den Kanton bestimmt?
  3. Wie viele Prozent der Aufträge des Hochbauamtes (inklusive Auftragsvolumen) wurden in den letzten Jahren an Planer und Unternehmen im Kanton Graubünden vergeben?
  4. Besteht im Rahmen der Gesetzgebung eine Möglichkeit, vermehrt kleinere und mittlere Unternehmen bei kantonalen Submissionen von Neu- und Umbauten zu berücksichtigen?

Chur, 15. Februar 2023

Luzio, Danuser (Chur), Tomaschett, Altmann, Bachmann, Bardill, Biert, Bisculm Jörg, Censi, Claus, Degiacomi, Della Cà, Dietrich, Furger, Gansner, Gredig, Hartmann, Hohl, Holzinger-Loretz, Jochum, Kasper, Kienz, Kreiliger, Loi, Messmer-Blumer, Michael (Castasegna), Natter, Oesch, Rettich, Righetti, Roffler, Rüegg, Saratz Cazin, Schutz, Spagnolatti, Thür-Suter, von Tscharner, Weber, Wieland

Antwort der Regierung

Die Beschaffung von Planerleistungen stellt selbst für professionelle Bauherrschaften zunehmend eine Herausforderung dar. Zur Bewältigung der jeweiligen Bauaufgabe bieten sich die Durchführung von Planungswettbewerben, Studienaufträgen oder Leistungsausschreibungen an. Bei Vorliegen spezieller Anforderungen werden Planungswettbewerbe statt in Form des klassischen Architekturwettbewerbs als Generalplaner-Wettbewerb ausgestaltet, welcher die Gesamtvergabe aller Planungsleistungen an das siegreiche Projektteam vorsieht.

Zu Frage 1: Die Beschaffung der Planungsmandate wird vom kantonalen Hochbauamt (HBA) jeweils abhängig von der konkreten Bauaufgabe und in Beachtung der beschaffungsrechtlichen Vorschriften festgelegt. Damit der teilweise hohen Komplexität heutiger Bauprojekte Rechnung getragen werden kann, ist eine möglichst frühzeitige interdisziplinäre Zusammenarbeit der Planenden zentral. Ein Generalplaner-Wettbewerb bietet dabei Gewähr, dass bereits bei der Projekterarbeitung die Spezialistinnen und Spezialisten aus sämtlichen Fachplanungsbereichen beteiligt sind. Dank dieses frühen Zusammenwirkens kann ein integrales Projekt entwickelt werden, welches für die spätere Umsetzung eine optimale Grundlage bildet. Sowohl beim Fachhochschulzentrum Graubünden (FHZGR; Projektgrösse von 178 Mio. Franken), beim Verkehrsstützpunkt (VSP) Chur (Erstellung eines pionierhaften Netto-Null-Gebäudes) als auch beim aktuellen Wettbewerb für ein Zivilschutz-Ausbildungszentrum im Meiersboden (hohe Zielsetzungen im Bereich Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit) ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Planer von allem Anfang an für die Zielerreichung entscheidend. Dafür am geeignetsten ist ein Generalplaner-Team.

Zu Frage 2: Bei jedem Bau- und Planungsvorhaben wird seitens HBA das bestmögliche Verfahren für die Vergabe der Planerleistungen evaluiert und definiert. Dabei spielen primär die Grösse, Komplexität und spezifische Zielsetzung der anstehenden Bauaufgabe eine entscheidende Rolle. Auf Basis einer Kostenschätzung und von Kennwerten werden die Lose in Bezug zu den einzelnen Auftragsgrössen festgelegt. Zudem wird darauf geachtet, dass für die Aufgabenerfüllung die Kontinuität und Verantwortung mit wenig Schnittstellen erreicht wird. Bei den drei angeführten Generalplaner-Verfahren des HBA konnten bzw. können sich die einheimischen Fachplanerinnen und Fachplaner mit (lokalen) Architekturbüros zusammenschliessen und sich als Planungsteam bewerben resp. einen gemeinsamen Projektvorschlag einreichen. So geschehen beim FHZGR und beim VSP Chur, bei denen einzelne lokale Fachplaner in den beauftragten Generalplaner-Teams mitvertreten sind. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass bei Grossvorhaben auch bei einer spartenweisen Vergabe die Planungsleistungen in der Regel öffentlich auszuschreiben sind.

Zu Frage 3: Eine Auswertung der Planungsaufträge des HBA zeigt, dass in den Jahren 2018 bis 2021 82 Prozent aller Aufträge an bündnerische Planende vergeben wurden. Von einem gesamten Auftragsvolumen von rund 23 Mio. Franken gingen somit 17 Mio. Franken an einheimische Planungsbüros, was einer Quote von 74 Prozent entspricht. Die Vergabestatistik des Jahres 2022 liegt derzeit noch nicht vor.

Zu Frage 4: Die Beschaffungen des Kantons richten sich nach den Vorgaben des Beschaffungsrechts sowie den massgeblichen Schwellenwerten. Das HBA und die weiteren kantonalen Dienststellen sind sich der volkswirtschaftlichen Bedeutung öffentlicher Aufträge gewahr und nutzen den sich aus den jüngst revidierten Vergabevorschriften ergebenden Handlungsspielraum verantwortungsvoll aus. Im Sinne einer möglichst KMU-freundlichen Beschaffungspraxis werden die Losgrössen bemessen und Bietergemeinschaften im Normalfall zugelassen. Die verstärkte Anwendung von Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien bei öffentlichen Beschaffungen trägt ebenfalls zur weiteren Stärkung der regionalen Wirtschaft bei.

26. April 2023