Ende 2022 wurden im Kanton Graubünden mindestens 94 Wölfe gezählt und zehn Rudel wurden im Kantonsgebiet bestätigt. Im gleichen Jahr wurden 517 Nutztiere durch Grossraubtiere gerissen, was eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr bedeutet (242). Regierungsrätin Carmelia Maissen führte in der Februarsession 2023 aus, dass die Anzahl Wölfe in Graubünden kontinuierlich ansteige und sich der Wolfsbestand weiterhin in der Phase des exponentiellen Wachstums befinde (GRP Februarsession 2023, S. 684 f.). Es ist daher davon auszugehen, dass eine weitere Zunahme von gerissenen Nutztieren zu verzeichnen sein wird, wenn nicht endlich die Revision des Jagdgesetzes und der Jagdverordnung des Bundes ihre Wirkung zeigen werden. Mit der Zunahme der Anzahl von Grossraubtieren im Kanton Graubünden sieht sich die Landwirtschaft sowie die Alpwirtschaft mit massiven Herausforderungen und einem erheblichen Mehraufwand und Ungewissheit konfrontiert. Je länger je mehr kommt auch der Tourismus unter Druck und Einheimische, Gäste, Besucherinnen und Besucher fühlen sich nicht mehr sicher. Eine Gefährdung von Menschen durch Grossraubtiere kann nicht ausgeschlossen werden und es muss überall und jederzeit mit gefährlichen Begegnungen gerechnet werden, insbesondere in Abendstunden und abseits von Wegen. Wanderwege müssen ausgezäunt oder gesperrt werden; eine Wanderung oder ein Spaziergang am Abend will gut überlegt sein. Aus dem Ausland sind verschiedene Berichte zu gefährlichen Begegnungen mit Grossraubtieren bekannt und es ist zu befürchten, dass es dazu auch bei uns kommen wird.
Es stellen sich vor diesem Hintergrund folgende Fragen:
- Wie müsste aus Sicht der Regierung die Grossraubtierproblematik angegangen werden?
- Hat die Regierung Kenntnis von Übergriffen oder Annäherungen durch Grossraubtiere an Menschen?
- Welche Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung gedenkt die Regierung umzusetzen?
- Besteht ein Schutzkonzept für die Bevölkerung oder ist eines angedacht?
- Wer trägt die Verantwortung bei einem Wolfsangriff auf Menschen und wer trägt die Verantwortung, wenn Grossraubtiere nicht als Schadensverursacher festgestellt werden können, wie etwa bei ausgebrochenen oder durchgehenden Herden?
Klosters, 15. Juni 2023
Crameri, Butzerin, Roffler, Adank, Altmann, Beeli, Berther, Bettinaglio, Binkert, Brandenburger, Brunold, Bundi, Candrian, Casutt, Cola Casaulta, Collenberg, Cortesi, Della Cà, Derungs, Dürler, Epp, Föhn, Furger, Gansner, Gort, Grass, Hartmann, Jochum, Kienz, Kocher, Kohler, Krättli, Lamprecht, Lehner, Loepfe, Loi, Luzio, Mani, Menghini-Inauen, Messmer-Blumer, Metzger, Michael Beni (Donat), Righetti, Salis, Sax, Sgier, Spagnolatti, Stocker, Tomaschett, Ulber, von Tscharner, Widmer, Wieland, Zanetti (Sent)