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Session: 15.06.2023

In der Südostschweiz vom 11. April 2023 wurde über den geplanten Ausbau der N28 zwischen Fideris und Küblis-Dalvazza berichtet. Aufgrund der engen Platzverhältnisse muss für den Ausbau der Nationalstrasse das Trassee der RhB in einen neuen Tunnel verlegt werden. Zusätzlich zur Nationalstrasse soll neu auch noch eine Kantonsstrasse erstellt werden. Für diese neu angelegten Strassen soll der Veloweg «geopfert», d. h. ersatzlos gestrichen und abgebrochen werden. Der Veloweg soll künftig auf der Lokalstrasse geführt werden.

Der Veloweg zwischen Fideris und Küblis-Dalvazza wurde erst 2011 gebaut. Er wurde damals von einer nationalen Jury mit einem Anerkennungspreis, dem «Prix Velo», ausgezeichnet. Die Streckenführung und der Ausbaugrad seien ein Musterbeispiel dafür, wie Lücken im bestehenden Velowegnetz geschlossen werden können. Gut zehn Jahre später soll der Veloweg nun bereits wieder abgebrochen werden und einem Ausbau der National- und Kantonsstrasse weichen. Dies steht im Widerspruch zum Anfang Jahr in Kraft getretenen nationalen Veloweggesetz. Dieses fordert von den Kantonen, bis in fünf Jahren ein durchgehendes, attraktives, homogenes und, wo möglich und angebracht, vom restlichen Verkehr getrenntes Velowegnetz zu planen und anschliessend zu realisieren. Bis Fideris und ab Küblis bestehen solche getrennten Velowege. Nun soll dieser separate Veloweg unterbrochen werden. Es widerspricht diesen Vorgaben, Velowege abzubrechen und den Veloverkehr wieder auf die Strasse zu verbannen. Zusätzlich geht Kulturland der Landwirtschaft verloren.

Der Veloweg zwischen Fideris und Küblis-Dalvazza wird aktuell intensiv von verschiedenen Nutzern beansprucht. Nebst Sport- und Touren-Velofahrern sind auch Rollskis, Inline-Skates, Familien mit Kindern und Spaziergänger darauf unterwegs. Für all diese Nutzer bedeutet eine Verlegung auf die Strasse eine massive Verschlechterung. Denn auf einer Kantonsstrasse ohne Trottoir geht niemand spazieren. In der regionalen Entwicklungsstrategie Prättigau/Davos hat das Velofahren und Biken hohe Priorität. Es stellt touristisch einen der wichtigsten Pfeiler dar, nicht zuletzt beim Ziel, den Sommertourismus zu stärken. Die Route wird nicht nur immer beliebter als Teil von Fernrouten, auch etliche Einheimische benützen diese täglich, um zur Arbeit oder zur Schule zu fahren. Damit wäre es wohl vorbei.

Es mag zwar zutreffen, dass auf der künftigen Kantonsstrasse weniger Verkehr unterwegs sein wird als auf der heutigen Nationalstrasse, aber auch der Lokalverkehr und Ausweichverkehr nimmt immer mehr zu. Zudem ist bereits heute absehbar, dass aufgrund der geplanten Vignettenpflicht längst nicht der gesamte Verkehr auf der Nationalstrasse verkehren wird. All dies widerspricht den fundamentalen Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung , des Tourismus sowie der Landwirtschaft und schadet somit auch der Wertschöpfung im Tal. Das Mittel- und Vorderprättigau haben heute schon hohe Belastungen durch den Verkehr nach Klosters/Davos und ins Engadin zu tragen. Ein Abbruch und Verzicht auf den Veloweg Fideris-Küblis-Dalvazza erhöht diese Lasten zusätzlich und reduziert die Attraktivität für Gäste und Einheimische.

Aufgrund obiger Ausführungen bitten wir die Regierung um eine Antwort auf folgende Fragen:

  1. Wie beurteilt die Regierung einen durchgehenden Veloweg durch das Prättigau bezüglich seiner Bedeutung für den Alltags- und Freizeitverkehr sowie den Tourismus?
  2. Wie könnten Anpassungen der Streckenführung der beteiligten Verkehrsträger aussehen, bei welchem der Langsam- und Fussgängerverkehr nicht vom Veloweg auf die Strasse verlegt wird?
  3. Was ist der Stand der geplanten Ausdehnung der Vignettenpflicht auf die N28? Welche Verkehrsverlagerungen – weg von der Nationalstrasse – hätte dies zur Folge?
  4. Wie plant die Regierung sicherzustellen, dass bei der Planung von Infrastrukturprojekten der Langsamverkehr angemessen berücksichtigt wird?

Klosters, 15. Juni 2023

Kocher, Roffler, Gansner, Altmann, Atanes, Bachmann, Bardill, Bavier, Beeli, Bergamin, Berweger, Biert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Bundi, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Cola Casaulta, Collenberg, Crameri, Danuser (Chur), Degiacomi, Della Cà, Derungs, Dietrich, Gartmann-Albin, Gredig, Hartmann, Hoch, Hofmann, Hohl, Holzinger-Loretz, Jochum, Kienz, Kreiliger, Loi, Luzio, Mani, Mazzetta, Michael (Castasegna), Müller, Oesch, Perl, Peter, Preisig, Rageth, Rettich, Rodigari, Rusch Nigg, Rutishauser, Saratz Cazin, Sax, Schneider, Schutz, Stiffler, von Ballmoos, Walser, Wieland, Wilhelm

Antwort der Regierung

Auf der Nationalstrasse N28 ist die Strecke zwischen dem Anschluss Jenaz und dem Anschluss Dalvazza der letzte verbliebene Abschnitt, welcher nicht ausgebaut wurde. Aufgrund der engen Kurvenradien kann die Rhätische Bahn (RhB) ihrerseits diesen Abschnitt teilweise nur mit tiefen Geschwindigkeiten befahren. Daher beabsichtigt die RhB bereits seit längerem eine Begradigung der Linienführung mit dem Ziel, die Fahrzeit zu verringern.

Mitte der Nuller-Jahre entschieden der Kanton, die RhB und das Bundesamt für Strassen (ASTRA), die erwähnten Defizite durch ein integrales Projekt zu beheben. Unter der Federführung der RhB wurde in den vergangenen zehn Jahren das entsprechende Auflageprojekt ausgearbeitet. Da die Umsetzung eines so umfassenden Vorhabens mit mehreren Bauherren und in dieser bautechnisch herausfordernden Landschaft eine längere Umsetzungszeit in Anspruch nimmt und um die notwendige Trennung des Langsamverkehrs vom motorisierten Verkehr trotzdem umzusetzen, wurde dannzumal beschlossen, bis zur Realisierung einen Radweg entlang der RhB zur Verfügung zu stellen.

Zu Frage 1: Die Regierung ist sich der Bedeutung einer durchgängigen, attraktiven Veloverbindung durch das Prättigau, bestmöglich getrennt vom motorisierten Verkehr, bewusst. Angesichts der steigenden Bedeutung des Velos als Verkehrsmittel ist es der Regierung ein Anliegen, das Velonetz auch im Prättigau zu verbessern.

Zu Frage 2: Um alle derzeit im erwähnten Projekt vorgesehenen Verkehrsträger realisieren zu können, muss aus Platzgründen der bestehende Radweg verlegt werden. Eine Verlegung auf den geplanten Wuhrweg zwischen N28 und der Landwasser ist im Projekt vorgesehen. Dieser wird aber im Gewässerbereich zu liegen kommen, wo der Einbau von versiegelten Oberflächen (z.B. Belag) nicht gestattet ist.

Zu Frage 3: Die Prättigauerstrasse zwischen Landquart und Klosters wurde im Jahr 2002 durch die Schweizerische Bundesversammlung als N28 ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Zwischenzeitlich wurde durch das ASTRA eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, mit welcher die für eine Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Vignettenpflicht für Nationalstrassen erster und zweiter Klasse (Bundesgesetz über die Abgaben für die Benützung von Nationalstrassen, Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG; SR 741.71) notwendigen Massnahmen — vorwiegend Signalisationsmassnahmen — auf der N28 definiert wurden.

Die spezifischen Auswirkungen einer Vignettenpflicht sowie die allfällig notwendigen Massnahmen an das untergeordnete Netz werden derzeit durch das TBA in Zusammenarbeit mit dem ASTRA geprüft. Eine Beurteilung der Auswirkungen der Vignettenpflicht, insbesondere der voraussichtlichen Verkehrsverlagerungen, kann erst nach Abschluss dieser Abklärungen erfolgen.

Zu Frage 4: Der Kanton übernimmt die Planung des kantonalen Velonetzes Alltagsverkehr federführend in Zusammenarbeit und Absprache mit den betroffenen Gemeinden (vgl. Regierungsbeschluss vom 26. Oktober 2021 [Prot. Nr. 930/2021] zum Auftrag Cahenzli-Philipp). Als Instrument dient dabei der verbindliche Sachplan Velo, welcher seit 2016 in der Strassenverordnung des Kantons Graubünden (StrV; BR 807.110) vorgeschrieben wird. Die Regierung hat bereits mit Beschluss vom 2. Juli 2019 (Prot. Nr. 502/2019) den Sachplan Velo erlassen und damit vorausschauend die planerischen Grundlagen zur Förderung eines zusammenhängenden Netzes von Veloverbindungen geschaffen. Zudem dient der Sachplan als Grundlage für den kantonalen Richtplan und konkretisiert dessen Vorgaben im Bereich der kantonalen Veloinfrastruktur.

25. August 2023