In den Antworten auf die Anfragen Claus und Dietrich zeigt die Regierung auf, dass der ausgewiesene Bedarf an Plätzen in der separativen Sonderpädagogik aktuell für 14 Kinder nicht gedeckt ist. Gemäss Angaben von Schulträgerschaften gibt es mittlerweile mehrere Kinder mit Behinderungen in Graubünden, welche gar nicht mehr beschult werden können. Das Grundrecht auf Bildung und angemessene Förderung wird ihnen verwehrt. Darunter leiden die betroffenen Kinder, ihre Familien, aber auch die Klassenkameraden sowie Lehrpersonen und das ganze Schulsystem vor Ort erheblich. Berücksichtigt werden muss, dass in vielen Fällen schon einige Zeit vergeht, bis ein entsprechender Status zugesprochen werden kann. Dies auf dem Hintergrund, weil der Prozess und die Arbeit mit den Erziehungsberechtigten viel Zeit in Anspruch nimmt.
Eine ähnlich prekäre Situation besteht für Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten. Geeignete Plätze an Sonderschulen fehlen und Time out Klassen sind in den meisten Regionen nicht auf die Schnelle realisierbar. Diese Situation muss seitens des Kantons aktiv mit den Sonderschulen und den Schulträgern verbessert werden.
Die Regierung stellt nun aber in der Antwort auf die Anfrage Dietrich in Aussicht, dass auf das Schuljahr 2023/2024 hin temporär zusätzliche Plätze für Kinder mit Behinderungen geschaffen werden sollen. Austausche mit dem zuständigen Regierungsrat, den Vertretenden des Amtes für Volksschule und Sport sowie den Sonderschulinstitutionen haben gezeigt, dass erst per August 2024 zusätzliche Plätze zu erwarten sind. Auch ein Auftrag zur langfristigen Verbesserung der Situation sei bisher nicht erteilt worden.
Für eine Abgeltung von Massnahmen der Regelschule über die gemäss Schulgesetz vorgesehenen Beiträge hinaus, besteht laut Antwort der Regierung keine gesetzliche Grundlage.
Es muss konstatiert werden, dass das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement des Kantons Graubündens den rechtmässigen Zustand für die Beschulung und Förderung von Kindern mit Behinderungen nicht herzustellen vermag.
Die Regierung wird beauftragt:
- die geeigneten kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen zu ergreifen, damit jederzeit ein bedarfsgerechtes Angebot in der integrativen und separativen Sonderpädagogik für Kinder mit Behinderungen gewährleistet ist;
- sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen mit ausgewiesenem separativem Sonderschulbedarf nach Möglichkeit innerhalb eines Quartals einen entsprechenden Platz in einer Sonderschulinstitution erhalten und dass auf ein neues Schuljahr hin ein Platz garantiert ist;
- dem Grossen Rat einen Gesetzesentwurf zur Abgeltung von Massnahmen der Schulträgerschaften der Regelschule vorzulegen, wenn sie erforderlich sind, um die Wartezeit auf einen Platz in der separativen Sonderschulung zu überbrücken
Klosters, 15. Juni 2023
Degiacomi, Favre Accola, Claus, Adank, Altmann, Atanes, Bachmann, Bardill, Bärtsch, Baselgia, Bavier, Beeli, Biert, Binkert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Brandenburger, Bundi, Butzerin, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Censi, Cola Casaulta, Cortesi, Danuser (Chur), Danuser (Cazis), Della Cà, Dietrich, Dürler, Epp, Furger, Gansner, Gartmann-Albin, Gort, Grass, Gredig, Heini, Hoch, Hofmann, Hohl, Holzinger-Loretz, Hug, Jochum, Kaiser, Kappeler, Kienz, Kohler, Krättli, Kreiliger, Kuoni, Lehner, Loepfe, Maissen, Mani, Mazzetta, Menghini-Inauen, Messmer-Blumer, Metzger, Michael (Castasegna), Müller, Oesch, Perl, Peter, Preisig, Rageth, Rettich, Righetti, Rodigari, Roffler, Rusch Nigg, Rutishauser, Said Bucher, Salis, Saratz Cazin, Sgier, Spagnolatti, Stiffler, Stocker, Tanner, Thür-Suter, von Ballmoos, von Tscharner, Walser, Widmer, Wieland, Wilhelm, Zanetti (Sent)