Hebammen dürfen sich über einen sehr schönen und verantwortungsvollen Beruf erfreuen. Sie leisten werdenden Müttern vor und nach der Niederkunft Beistand sowie tragen dazu bei, dass Neugeborene möglichst optimal versorgt werden und die Familien sich im neuen Alltag schnell wieder zurechtfinden.
Gerade frei praktizierenden Hebammen kommt in der wichtigen Phase der frühen Kindheit eine zentrale Rolle zu, weil sie in allen Regionen des Kantons vertrauensvolle Bezugsperson der Familien sind und sich abzeichnende Probleme schnell erkennen und fachliche Unterstützung weitervermitteln können.
Weil die Geburt und die Wochenbettbetreuung zeitlich nicht geplant werden können, steht die Hebamme für die Betreuung einer Frau rund 5 Wochen um den errechneten Geburtstermin in Abruf-Bereitschaft; dies unabhängig davon, ob die Geburt zu Hause, in einem Geburtshaus oder im Spital stattfinden soll. Nach der Geburt begleitet die Hebamme die Familie bis zu zwei Monate zu Hause. In dieser Zeit ist die Hebamme ebenfalls verpflichtet, immer erreichbar zu sein.
Für diesen Bereitschaftsdienst müssen in Graubünden die Familien eine Entschädigung bezahlen, welche in diversen Kantonen und Städten von der Öffentlichkeit getragen wird. Dies führt dazu, dass sich Familien mit kleineren Einkommen eine Hebamme nicht leisten können. Oft sind es genau jene Familien, welche am meisten von dieser Unterstützung profitieren könnten. Sollten nur wenige starke Gemeinden eine solche Pikettentschädigung ausrichten, dürfte das schnell zu einer ungleichen Versorgung im Kanton Graubünden führen.
Die Regierung wird beauftragt, die geeigneten Massnahmen zu treffen, damit der Zugang zu Dienstleistungen von frei praktizierenden Hebammen in allen Regionen des Kantons Graubünden sichergestellt und für alle Familien finanzierbar ist (z. B. durch eine kantonal ausgerichtete, einheitliche Pikettentschädigung für den Bereitschaftsdienst).
Klosters, 15. Juni 2023
Degiacomi, Zanetti (Landquart), Hefti, Altmann, Atanes, Bachmann, Bardill, Baselgia, Biert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Butzerin, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Casutt, Cola Casaulta, Collenberg, Dietrich, Furger, Gartmann-Albin, Gredig, Hoch, Hofmann, Kaiser, Kocher, Mazzetta, Messmer-Blumer, Müller, Perl, Peter, Preisig, Rageth, Righetti, Roffler, Rusch Nigg, Rutishauser, Said Bucher, Spagnolatti, Walser, Wilhelm