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Session: 15.06.2023

Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) kommen in verschiedenen Lebensbereichen vor, wobei das Erscheinungsbild je nach Schweregrad und Alter unterschiedlich ausgeprägt ist. Menschen mit einer ASS teilen gewisse Gemeinsamkeiten. So zeigen Betroffene Auffälligkeiten in der Kommunikation und in der sozialen Interaktion. Sie verfügen häufig über eingeengte Interessen und bevorzugen gleichbleibende Abläufe.

Am 17. Oktober 2018 verabschiedete der Bundesrat einen Bericht zum Thema ASS. In diesem Bericht empfahl er unter anderem, die Frühintervention zu einem Handlungsschwerpunkt bei den Massnahmen für Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung zu machen. Eine möglichst frühe Diagnosestellung ist zentral und die intensive Frühintervention sollte sobald wie möglich nach der Diagnose erfolgen. Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben die Wirksamkeit der Methoden zur intensiven Frühintervention bestätigt.

In der Schweiz gibt es seit einigen Jahren Zentren, die unterschiedliche intensive Frühinterventionsprogramme anbieten. In der Studie zum Pilotversuch der IV konnten von 86 dort geförderten Kindern fast 60 Prozent nach den intensiven Frühinterventionen integrativ eine Regelschule besuchen.

In den Sonderschulkompetenzzentren ist ein starker Anstieg der Zahlen von Kindern mit ASS beim Eintritt in den Vorkindergarten/Kindergarten festzustellen. Schon heute ist es in Graubünden jedoch nicht möglich, allen Kindern die Chance eines Platzes und somit der intensiven Frühintervention zu bieten. Um diesem Zustand raschmöglichst entgegenzuwirken, benötigt es im Kanton eine Fachstelle «Autismus», welche sich nebst Fort- und Weiterbildungsangeboten von Fachpersonen genauso mit einer umfassenden Beratung, Begleitung und Unterstützung von betroffenen Menschen und deren Umfeld befasst.

Platzmangel herrscht jedoch nicht nur bei Kleinkindern, sondern auch bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit sehr schweren Formen von Autismus-Spektrum-Störung. Die heute im Kanton Graubünden bestehenden Institutionen sind weder betrieblich noch personell und infrastrukturell darauf ausgelegt, mit diesen schweren Formen umgehen zu können. Um diesem Mangel entgegen zu wirken, ist es nach Ansicht der Unterzeichnenden notwendig, ein eigenes Kompetenzzentrum mit spezialisierten Fachpersonen ASS und geeigneten räumlichen Einrichtungen zu schaffen.

In diesem Sinne beauftragen die Unterzeichnenden nun die Regierung, raschmöglichst eine Fachstelle ASS zu schaffen sowie sich mit der Planung eines Kompetenzzentrums ASS zu befassen.

Klosters, 15. Juni 2023

Gartmann-Albin, Loepfe, Holzinger-Loretz, Altmann, Atanes, Bachmann, Bardill, Baselgia, Bavier, Beeli, Berweger, Biert, Bischof, Bisculm Jörg, Bleuler-Jenny, Cahenzli-Philipp (Untervaz), Cola Casaulta, Degiacomi, Dietrich, Gredig, Hoch, Hofmann, Hohl, Jochum, Kaiser, Kappeler, Kienz, Kocher, Kreiliger, Lehner, Loi, Luzio, Mani, Mazzetta, Michael (Castasegna), Morf, Müller, Natter, Perl, Peter, Pfäffli, Preisig, Rageth, Rettich, Righetti, Roffler, Rusch Nigg, Rutishauser, Said Bucher, Thür-Suter, von Tscharner, Widmer, Wieland, Wilhelm, Zanetti (Sent)

Antwort der Regierung

Die Schweiz nähert sich bezüglich der Verbreitung von Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) langsam an die wissenschaftlich meist zitierten Prävalenzraten von 0,8 bis 1 Prozent der Gesamtbevölkerung an. Aktuelle Studien zeigen, dass 25 bis 30 Prozent der betroffenen Personen eine schwere autistische Störung in Form eines frühkindlichen Autismus aufweisen. Für Graubünden bedeutet dies 1600 bis 2000 Personen mit ASS, sowie jährlich drei bis fünf neue Fälle einer schweren autistischen Störung in Form eines frühkindlichen Autismus. Gerade Kinder und Jugendliche befinden sich in einer sensiblen Lebensphase. Sie und ihre Familien weisen in der frühen Phase der Diagnose daher einen grösseren Beratungsbedarf aus, als Menschen im Erwachsenenalter.

Der Kanton Graubünden bietet Menschen mit Behinderung (Kinder im Vorschulalter, Schülerinnen und Schüler, Jugendliche, Erwachsene) umfassende Angebote im Bereich Frühintervention, Sonderschulung, Therapie, Wohnen und Arbeitsintegration. Diese Angebote können auch von Personen in Anspruch genommen werden, die von ASS betroffen sind. Mit «autismus deutsche schweiz», einem Verein für Angehörige, Betroffene und Fachleute, besteht eine Anlaufstelle für Betroffene und ihr Umfeld, welche mit einem Leistungsauftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen ausgestattet ist. Weiter bestehen in der erweiterten Ostschweiz zwei auf ASS spezialisierte Angebote (Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie der psychiatrischen Universitätsklinik Zürich, Fachstelle Autismushilfe Ostschweiz im Kanton St. Gallen). Die Tatsache, dass es nur in den beiden bevölkerungsreichsten Kantonen der Ostschweiz eine Fachstelle bzw. ein Kompetenzzentrum für ASS gibt, deutet darauf hin, dass für eine sinnvolle Gewährleistung dieses Angebots eine bestimmte Bevölkerungsdichte vorhanden sein muss.

Der Auftrag fordert von der Regierung zusätzlich zu den bestehenden Angeboten die Schaffung einer Fachstelle Autismus und die Planung eines Kompetenzzentrums Autismus. In Bezug auf eine allfällige Fachstelle Autismus stellt die Regierung fest, dass ein derartiger Bedarf für erwachsene Personen nicht klar ausgewiesen ist. Für Personen unter 20 Jahren, insbesondere Schülerinnen und Schüler, stellt die Regierung einen Bedarf an Beratungsleistungen für Lehr- und Fachpersonen, Erziehungsberechtigte, Schulleitungen und Schulbehörden fest. Es soll geprüft werden, ob in Zusammenarbeit mit einer geeigneten Fachstelle ein entsprechendes Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche mit ASS bereitgestellt werden kann.

Den Aufbau eines Kompetenzzentrums Autismus lehnt die Regierung aus folgenden Überlegungen ab. Die Sonderschulinstitutionen verfügen über einen umfassenden Auftrag, um den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler in allen Kantonsteilen gerecht zu werden. Aus fachlicher Sicht ist der grösste Teil der Schülerinnen und Schüler mit ASS im Rahmen des bestehenden Angebots förderbar. Für Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlich hohem Förder- und Betreuungsbedarf werden wie bis anhin umsetzbare Lösungen im Einzelfall gesucht und umgesetzt, wie dies auch bei anderen Behinderungen der Fall ist. Die Regierung ist jedoch bereit, im Rahmen der bestehenden Leistungsaufträge zu überprüfen, ob konzeptionelle oder räumliche Anpassungen am Angebot für Schülerinnen und Schüler mit ASS angezeigt sind.

Im Bereich der spezifischen Betreuungsangebote für erwachsene Menschen mit einer schweren Form von ASS verfügt der Kanton Graubünden über ausreichende Angebote. Die Institutionen mit Betreuungsangebot haben in den letzten Jahren entsprechende Kompetenzen aufgebaut. Mit Blick auf die mögliche Zunahme der Anzahl erwachsener Menschen mit ASS ist der Ausbau des bestehenden Angebots in Prüfung.

Aufgrund dieser Ausführungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag wie folgt abzuändern:

Die Regierung prüft bedarfsorientiert eine Erweiterung der Angebote und Dienstleistungen zugunsten von Menschen mit ASS, sowie im Rahmen einer Bedarfsanalyse die Schaffung einer Fachstelle Autismus mit Fokus auf Kinder und Jugendliche.

31. August 2023