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Session: 15.02.2023

Die «Anfrage Derungs betreffend Wohnbauförderung für die junge Generation und den Mittelstand» wurde in der Februarsession 2021 behandelt. Die Regierung verwies damals in der Antwort auf das Instrument der sogenannten Wohnsanierungen (WS) gemäss dem Gesetz über den sozialen Wohnungsbau und die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet (BR 950.250). Gemäss der Regierung kann mit dieser Wohnbauförderung die bäuerliche und die nichtbäuerliche Bevölkerung in bescheidenen finanziellen Verhältnissen im Berggebiet des Kantons unterstützt werden. Damals hiess es, die Nachfrage nach dieser Förderung sei nach wie vor hoch und das Instrument mit à fonds perdu Beiträgen habe sich bewährt. Die Beiträge seien ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität des kantonalen Berggebietes als Wohnstandort für Junge und Familien und zur dezentralen Besiedlung. Die Regierung kam damals jedoch zum Schluss, dass ein weiterer Ausbau der WS nicht zielführend sei.

Die kantonalen Beiträge haben positive regionalwirtschaftliche Auswirkungen. Dem durchschnittlichen kantonalen Unterstützungsbeitrag von 55 000 Schweizer Franken stehen in der Regel ausgelöste Investitionen in der Grössenordnung eines Einfamilienhauses gegenüber, also Baukosten ab rund 700 000 Franken aufwärts oder mehr als dem Zehnfachen des kantonalen Beitrages, und dies zwischen 20- und 25-mal pro Jahr. Von diesen Investitionen profitiert grösstenteils das lokale Gewerbe. Dies trägt dazu bei, gute und wertvolle Arbeitsplätze in den Regionen zu erhalten.

In den Bergregionen ist das Angebot an Mietwohnungen oft sehr beschränkt, weil institutionelle Anleger nicht in den Mietwohnungsbau investieren. In vielen Regionen hat die Zweitwohnungsinitiative dazu beigetragen, dass der Neubau von Mietwohnungen durch Private zum Erliegen gekommen ist. Daher ist die einzige Alternative oft Wohneigentum. Somit sind Familien in vielen Fällen gezwungen, in eine nahe Zentrumsortschaft zu ziehen, wenn sie durch die kantonalen Unterstützungsbeiträge nicht ihr selbst bewohntes Eigentum erstellen oder erwerben können. Die gleiche Problematik treffen auch junge Menschen an, welche zwar über genügend Einkommen, aber zu wenig Eigenkapital für das Eigenheim verfügen.

Die raumplanerischen Weichenstellungen der letzten Jahre und die Auswirkungen der Corona Pandemie stellen das Berggebiet vor grosse Herausforderungen in der Bereitstellung von Wohnraum für die lokale Bevölkerung und für die Mitarbeiter des lokalen Gewerbes. Eine höhere Nachfrage vom Erstwohnungs- und vom Zweitwohnungsmarkt trifft auf ein durch die Zweitwohnungsinitiative und RPG1 reduziertes Angebot. Die Folge ist ein Wohnungsmangel. Zudem erschweren die gestiegenen Baukosten den Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.

Vor diesem Hintergrund beauftragen die Unterzeichnenden die Regierung, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, welche im Rahmen der WS die Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie die Finanzmittel im Allgemeinen für die Beiträge an die Sanierung und den Erwerb von Wohneigentum erhöhen.

Chur, 15. Februar 2023

Derungs, Collenberg, Roffler, Beeli, Berther, Binkert, Brunold, Bundi, Butzerin, Crameri, Degiacomi, Epp, Furger, Gansner, Haltiner, Heim, Heini, Kohler, Lamprecht, Loepfe, Loi, Maissen, Mani, Messmer-Blumer, Righetti, Sax, Schneider, Sgier, Spagnolatti, Städler, Tanner, Tomaschett, Ulber, Zanetti (Sent)

Antwort der Regierung

In der Dezembersession 2022 wurde die Anfrage Roffler betreffend Wohnbauförderung im Berggebiet eingereicht. Es wurden im Zusammenhang mit den Verbesserungen der Wohnverhältnisse im Berggebiet (WS) gemäss dem Gesetz über den sozialen Wohnungsbau und die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet (BR 950.250) die Fragen gestellt, welche Mittel und Massnahmen der Kanton zur Verfügung für die Wohnbauförderung im Berggebiet habe und ob die Regierung bereit sei, eine aktive Rolle bei der Wohnbauförderung im Berggebiet einzunehmen, um die dezentrale Besiedlung zu unterstützen.

Die Regierung hat in ihrer Antwort vom 8. Februar 2023 diesbezüglich ausgeführt, dass der Kanton auf diesem Gebiet bereits aktiv sei. Mit der WS stünden jährlich 1,3 Millionen Franken (der Grosse Rat könnte gemäss Gesetz Finanzmittel bis max. 1,8 Millionen Franken festlegen) an Beiträgen für den Neubau, die Sanierung oder den Erwerb von Wohneigentum in der Bergzone des Kantons zur Verfügung. Damit könnten rund 20 Vorhaben jährlich gefördert werden (im Schnitt entspricht dies einem Beitrag von rund 65 000 Franken an Investitionskosten von rund 700 000 Franken). Bis vor rund zwei drei Jahren hätten noch mehr Vorhaben gefördert werden können, wenn mehr Mittel zur Verfügung gestanden hätten. In der letzten Zeit hätten die Mittel ausgereicht. Die Gesuche hätten sich vor allem deshalb reduziert, weil die Baukosten in die Höhe geklettert seien und so die Finanzierbarkeit erschwert worden sei. Die Anzahl Gesuche und damit auch die Anzahl geförderter Vorhaben könnten jedoch erhöht werden, wenn – neben der Bereitstellung von mehr Finanzmitteln und Personalressourcen – die Einkommens- und Vermögensgrenzen nach oben angepasst würden. Sowohl für die Anhebung der Finanzmittelbegrenzung als auch für die Erhöhung der Einkommens- und Vermögensgrenzen bedürfte es einer Gesetzesrevision durch den Grossen Rat.

Der vorliegende Auftrag zielt genau in diese Richtung: er verlangt von der Regierung, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, welche im Rahmen der WS die Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie die Finanzmittel im Allgemeinen für die Beiträge an die Sanierung und den Erwerb von Wohneigentum erhöhen.

Die Regierung ist bereit, dem Grossen Rat eine Revision des Gesetzes über den sozialen Wohnungsbau und die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet (BR 950.250) sowie der grossrätlichen Vollziehungsverordnung dazu (BR 950.260) vorzulegen mit dem Ziel, die Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie die Finanzmittel zu erhöhen und somit den Kreis der potenziell Beitragsberechtigen zu erweitern, womit mit mehr Gesuchen und letztlich Förderentscheiden gerechnet werden kann. Dies wird dazu beitragen, den Neubau, den Erwerb und die Sanierung von Wohnbauten im Berggebiet zugunsten der einkommensschwächeren Bevölkerung zu stärken. Zu erwähnen ist, dass eine Umsetzung auch mehr personeller Ressourcen bedarf.

Entsprechend beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den vorliegenden Auftrag zu überweisen.

5. April 2023