Der Slogan "Der Jugend gehört die Zukunft!" kann irreführen. Kindern und Jugendlichen darf nicht erst die Zukunft gehören. Bereits heute sind sie vollwertige Mitmenschen. An der Gestaltung der Gegenwart sollen sie ebenso Anteil haben wie die Erwachsenen die Zukunft mitverantworten müssen. Aktives Mitgestalten und Mitwirken ist für junge Leute wichtig. Aber gutes Mitwirken von jüngeren Menschen allein fruchtet nichts. Auch riesiger Einsatz von Erwachsenen für die junge Generation vermag allein nicht zu genügen. Erst die gemeinsamen Anstrengungen von Jung und Alt führen zum Ziel. Es ist demnach weder eine "Politik der Jugend" noch eine "Politik für die Jugend", sondern vielmehr eine "Politik mit der Jugend" zu entwickeln. Die Jugendlichen brauchen eine Plattform, damit ihre Anliegen und Bedürfnisse auch berücksichtigt werden. In der neuen Bundesverfassung in Art.11 heisst es denn auch ausdrücklich, dass Kinder und Jugendliche Anspruch auf Förderung ihrer Entwicklung haben.
Gemäss Art.317 des Zivilgesetzbuches haben die Kantone durch geeignete Vorschriften die zweckmässige Zusammenarbeit der Behörden und Stellen auf dem Gebiete des zivilrechtlichen Kindesschutzes, des Jugendstrafrechtes und der übrigen Jugendhilfe zu sichern. In Art.41 Abs.4 unseres Einführungsgesetzes zum ZGB heisst es denn auch dass die Regierung eine Verordnung über die Zusammenarbeit in der Jugendhilfe erlässt. Eine solche Verordnung hat die Regierung bisher nicht erlassen.
In unserem Kanton nehmen das Sozialamt und die Jugend- und Drogenberatungsstellen vorwiegend beratende Funktion wahr. Ein eigentliches Jugendamt oder eine allgemeine Plattform für eine gesamtheitliche Betrachtungsweise des Problemfeldes Jugendhilfe/Jugendpolitik fehlen. Zur Sicherung und Förderung der zweckmässigen Koordination und Zusammenarbeit der Behörden und Stellen auf dem Gebiete der privaten und öffentlichen Jugendhilfe soll deshalb eine Kantonale Jugendkommission eingesetzt werden.
Wir ersuchen daher die Regierung, dem Grossen Rat den Entwurf zum Erlass einer grossrätlichen Verordnung über Jugendhilfe und Koordniation durch eine Kantonale Jugendkommission zu unterbreiten.
Chur, 5. Oktober 1999
Namen: Meyer , Arquint, Jäger, Aebli, Baselgia, Bucher, Locher, Looser, Noi, Pfenninger, Scharegg, Schlatter, Trepp, Zarro, Schütz, Gort, Frigg, Pedrini
Session: 5.10.1999
Vorstoss: dt Motion