Art. 19 des Krankenpflegegesetzes verpflichtet die Gemeinden, zusammen mit den Trägerschaften das nach Abzug der kantonalen Beiträge verbleibende Defizit der Gesamtrechnung ihres Regionalspitals zu übernehmen. Die Aufteilung erfolgt nach einem von der Trägerschaft und den Gemeinden zu bestimmenden Schlüssel.
Die Regierung beantwortet die Fragen wie folgt:
1. Die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden (absolut und pro Einwohner) im Jahre 1997 bzw. 1998 an den Betrieb der vom Kanton unterstützten Spitäler sind der Regierung nicht bekannt. In den einzelnen Spitalregionen bestehen in Bezug auf die Aufteilung des Gemeindeanteils unterschiedliche Regelungen. Teilweise werden bei der Verteilung des Anteils der Gemeinden auch deren Finanzkraft sowie die Vorteile der Standortgemeinde berücksichtigt.
Seitens der Regierung kann nur Auskunft erteilt werden, welchen Beitrag die Gemeinden pro Einwohner in den Jahren 1997 und 1998 entrichtet haben, falls die Aufteilung des Gemeindeanteils am Defizit des Spitals rein nach Massgabe der Einwohnerzahl wahrgenommen wurde. Die Differenzen zwischen den beiden Jahren sind zumindest teilweise in der nicht periodengerechten Verbuchung der Kantons- und Gemeindebeiträge begründet.
Spitalregion |
Engeres Betriebsdefizit 1) pro Einwohner in Franken |
|
Betriebsjahr 1997 |
Betriebsjahr 1998* |
Churer Rheintal |
37,71 |
37,84 |
Oberengadin |
43,37 |
45,90 |
Engiadina bassa |
32,31 |
23,57 |
Landschaft Davos |
51,31 |
37,52 |
Surselva |
62,09 |
59,81 |
Heinzeberg/
Domleschg/Hinterrhein/Albula |
39,87 |
34,55 |
Oberhalbstein |
18,67 |
7,53 |
Prättigau |
38,41 |
32,88 |
Val Müstair |
38,98 |
60,41 |
Poschiavo |
4,28 |
18,26 |
Bergell |
26,89 |
25,00 |
Mesolcina-Calanca |
71,74 |
59,38 |
* Noch nicht revidierte Rechnungen
1) Einwohnerzahl gemäss Bevölkerungsstatistik des Amtes für Statistik per 31. Dezember 1998<br>
In der Tabelle sind mit Ausnahme der Spitalregion Mesolcina-Calanca die Beiträge bzw. Anteile der Gemeinden an den Investitionen sowie an deren Finanzierung (Kapitalzinsen) nicht berücksichtigt. Der vom Kanton und den Gemeinden dem Spital San Giovanni in Bellinzona ausgerichtete Betriebsbeitrag enthält einen Anteil für Investitionen. Dafür werden den Gemeinden keine direkten oder indirekten Investitionsbeiträge belastet.<br>
2.Das Betriebsdefizit der Spitäler wird insbesondere von folgenden Faktoren beeinflusst: Angebot an medizinischen Leistungen; individueller Leistungsauftrag; Leistungen der Krankenversicherer; Anteil an privat versicherten Patienten, UVG-Patienten, ausserkantonalen Patienten, ausländischen Patienten, ambulanten Patienten; Wirtschaftlichkeit des Spitalbetriebes.<br>
3.Die Regierung teilt die Ansicht nicht, wonach unter Gleichbehandlungsgrundsätzen anzustreben wäre, dass jede Gemeinde bzw. jeder Einwohner pro Gemeinde durchschnittlich gleich hohe Beiträge an den Betrieb der Spitäler leistet.<br>
Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ist Gleiches gleich und Ungleiches nach
Massgabe der Ungleichheit ungleich zu behandeln. Wie vorstehend aufgezeigt, sind die Verhältnisse in den einzelnen Spitalregionen unterschiedlich.
Chur, 29. November 1999