Navigation

Inhaltsbereich

Session: 30.11.1999
Laut Presseberichten ist kürzlich auch unser Kanton erfreulicherweise der MINERGIE-Vereinigung beigetreten.
MINERGIE-Technik steht für Formen der effizienten Energieanwendung mit klaren Vorteilen für NutzerInnen. Die MINERGIE-Technik strebt ein nachhaltig tiefes Verbrauchsniveau für umweltbelastende, nicht erneuerbare Energien an. Für den wichtigsten Anwendungsbereich, den Wohnungsbau, wurde ein Standard für das MINERGIE -Haus geschaffen. Dieser bietet Bauherren, Fachleuten und InvestorInnen eine Orientierungshilfe.
Ich möchte daher die Regierung fragen ob
- die Mitgliedschaft in der MINERGIE-Vereinigung für unseren Kanton Konsequenzen nach sich zieht, und wenn ja, welche;
- die MINERGIE-Standards für Um- und Neubauten nach dem Beispiel des Kantons Wallis mit der anstehenden Revision des kantonalen Energiegesetzes auch in Graubünden eingeführt werden.

Chur, 30.November 2000

Namen: Looser

Session: 30.11.1999
Vorstoss: dt SchriftlicheAnfrage

Antwort der Regierung

Mit Bezug auf die 1. Frage kann folgendes festgehalten werden:
Beim „MINERGIE-Standard“ handelt es sich um ein vereinheitlichtes Qualitätslabel, welches darüber Auskunft gibt, ob ein Gebäude als Ganzes bestimmte energetische Anforderungen erfüllt. Mit dem Beitritt zum „Verein MINERGIE“ hat sich der Kanton hinter die mit der MINERGIE-Botschaft verfolgten Zielsetzungen gestellt. Die Mitgliedschaft beim „Verein MINERGIE“ zieht für den Kanton keine zwingenden Konsequenzen nach sich. Die Erfüllung der MINERGIE-Standards beruht auf freiwilliger Basis und soll einen Anreiz zur Einhaltung der entsprechenden Rahmenbedingungen darstellen. Das Amt für Energie wird seine Informationstätigkeit auch in diesem Bereich entsprechend intensivieren.
Was die 2. Frage anbetrifft, ist zu bemerken, dass die Statuierung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Einführung der MINERGIE-Standards in Graubünden im Rahmen der anstehenden Revision des kantonalen Energiegesetzes nicht vorgesehen ist. Durch die unterschiedlichen klimatischen Verhältnisse in beiden Kantonen, die davon herrührenden verschiedenartigen Bauweisen sowie die durch die Topographie bedingten Beschattungen lassen sich die vom MINERGIE-Verein vorgegebenen Standardwerte oft nur schwer oder in vielen Fällen überhaupt nicht einhalten und machen eine einheitlich gültige Regelung unmöglich. Im Übrigen gibt es auch andere gängige Bauweisen (z.B. passive Solarnutzung), welche ähnliche oder gar bessere Werte als die Standardvorgaben erreichen.
Im Kanton Wallis gelten die MINERGIE-Standards ausschliesslich für kantonseigene und vom Kanton subventionierte, der Öffentlichkeit dienende Neu- und bedeutende Umbauten. Diese befinden sich fast ausschliesslich in klimatisch bevorzugten Regionen (Rohnetal).