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Session: 01.12.1999
Im Rahmen der Gen-Lex, die eidgenössischen Räte voraussichtlich ab März 2000 beraten, soll die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen geregelt werden. Auf Grund schwer wiegender Sicherheitsbedenken hat das BUWAL für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ein zehnjähriges Moratorium vorgeschlagen.

Die Interpellanten sind der Ansicht, dass das Moratorium nötig ist um auf der Grundlage langjähriger Untersuchungen zu fundierten Daten in Bezug auf die möglichen Risiken zu gelangen. Auch der Schweizerische Bauernverband teilt diese Bedenken in den zentralen Punkten. Wir sind überzeugt, dass in der Schweiz nur eine naturnahe und gentechfreie Landwirtschaft die einzige Möglichkeit ist, ihre Position in den zunehmend globalen Märkten zu halten und das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten zu behalten. Gerade der Kanton Graubünden ist diesbezüglich mit dem grössten Anteil Bio- und IP-Betrieben im Vergleich zu den anderen Kantonen, wegweisend.

Auf dem Weg zum parlamentarischen Entscheid findet im Bundesrat eine Vorberatung der Gen-Lex und des vom BUWAL beantragten zehnjährigen Moratoriums statt. Die Stellungnahme vom Bundesrat wird für den weiteren Verlauf der Verhandlungen entscheidend sein. Der Standpunkt vom Bundesrat Couchepin als Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements in dessen Kompetenz die Gen-Lex fällt, wird in dieser Vorberatung von grosser Wichtigkeit sein. Bundesrat Couchepin zweifelt momentan an der Notwendigkeit des Moratoriums.

Es ist darum von allergrösster Wichtigkeit, dass alle Institutionen, die das Moratorium unterstützen, Stellung beziehen.

In diesem Zusammenhang stellen wir der Regierung folgende Fragen:
    1. Teilt die Regierung die Meinung der Interpellanten, dass bei der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen grösste Vorsicht geboten ist und damit auch das zehnjährige Moratorium sinnvoll ist?
    2. Wenn ja, ist die Regierung bereit, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für das vorgeschlagene Moratorium bei Bundesrat Couchepin einzusetzen?

Chur, 30. November 1999

Namen: Patt, Thöny, Wenger, Aebli, Baselgia, Battaglia, Beck (Langwies), Biancotti, Brosi, Brüesch, Bucher, Dalbert, Giovannini, Gross, Hardegger, Jäger, Knobel, Koch, Lardi, Lemm, Locher, Loepfe, Looser, Meyer, Morgenegg, Pfenninger, Portner, Risch, Rossi, Salis, Scharegg, Schaufelberger, Schlatter, Stecher, Trepp, Valsecchi, Schütz, Castelli, Christoffel, Toschini, Lunghi, Parpan

Session: 1.12.1999
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung


Die Regierung hat sich in ihrer Vernehmlassung vom 31. März 1998 grundsätzlich positiv zur Gen-Lex-Vorlage geäussert. Sie hat unter anderem darauf hingewiesen, die Gentechnologie eröffne wohl Chancen, wie z.B. in der Bekämpfung von Krankheiten, berge aber auch schwer abschätzbare Risiken für Mensch und Umwelt. Negative Auswirkungen würden erst mit Verzögerung auftreten und zudem sei es unmöglich, einmal in die Umwelt ausgebrachte Organismen wieder zurückzuholen. Weil diese Probleme im erläuternden Bericht zum Vorentwurf nur kurz angeschnitten wurden, verlangte die Regierung, dass den unwägbaren Risiken und ethischen Bedenken mit einer griffigeren Regelung Rechnung getragen werde.
Zu den einzelnen Fragen nimmt die Regierung wie folgt Stellung:
Frage 1:
Mit den Interpellanten ist die Regierung der Auffassung, dass bei der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen grösste Vorsicht geboten ist. Ein absolutes zehnjähriges Moratorium für den Anbau solcher Pflanzen erscheint allerdings nicht als sinnvoll. Es geht insbesondere auch darum, die Forschung sicher zu stellen, damit sie sich mit den Chancen und Risiken der Gentechnik in der Landwirtschaft auseinander setzen kann. Die in Versuchen gewonnenen Erkenntnisse können langfristig zu einer höheren Sicherheit führen, als ein vorübergehendes Verbot. Deshalb ist die Regierung für ein differenziertes Vorgehen, wie es vom Schweizerischen Bauernverband gefordert wird. Ein zeitlich befristeter Stopp für kontrollierte Forschungsprojekte ist abzulehnen. Die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen im Rahmen der Forschung ist zuzulassen, falls die Versuche für Mensch, Tier und Umwelt als unbedenklich zu betrachten sind.
Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im Freiland darf erst erfolgen, wenn auf Grund der Ergebnisse im Labor, im Gewächshaus und auf kontrollierter Freilandparzelle alle Sicherheitsfragen positiv beantwortet worden sind. Ein fünfjähriger Verzicht auf den kommerziellen Anbau im Freiland erscheint deshalb als angebracht.
Zudem ist zu gewährleisten, dass Saatgut zur Verfügung steht, welches die Anforderungen der Bio-Landwirtschaft erfüllt. Grundsätzlich geht es darum, dass sich die Schweizer Landwirtschaft auf dem inländischen und europäischen Markt als Produzentin traditioneller Agrarprodukte ohne Gentechnik profiliert.
Frage 2:
Die Regierung ist bereit, diese in der Beantwortung der Frage 1 geäusserte Auffassung Herrn Bundesrat Couchepin zur Kenntnis zu bringen.