Schriftliche Anfrage betreffend die Besteuerung der Partnerwerke der Elektrizitätswirtschaft
Session: 29.01.2001
Der Wegfall der Vermögensbesteuerung der Kraftwerke und die ausgebliebene Anwendung der in Art. 79 St.G. vorgesehenen Anpassung der Veranlagungsgrundlagen für die Partnerwerke verursacht dem Kanton und den betroffenen Gemeinden jährliche Steuerausfälle im Rahmen von ca. 20 Mio. Franken.
Die Annahme des Postulates Cathomas (GR Protokoll März 98) durch die Regierung und deren Überweisung durch den Grossen Rat sowie der durch die Regierung am 22.12.98 gefasste Beschluss betreffend die Anwendung des “Bündner Modells” mit der damit vorgesehenen Gewinnkorrektur haben die betroffenen Gemeinden zuversichtlich gestimmt. Diese Haltung wurde auch durch die neue Vorsteherin des Finanzdepartements mit der Fragebeantwortung vom 26.5.99 (GR Protokoll Mai 99) bestätigt.
In der Zwischenzeit sind 2 Jahre vergangen. Die Steuerausfälle bei den Gemeinden verlangen Gegenmassnahmen um den Finanzhaushalt im verantwortbaren Rahmen halten zu können. Umgekehrt ist es politisch jedoch nicht verantwortbar, eine wesentliche Steuererhöhung vorzunehmen, sofern noch Aussichten auf eine Korrektur der Kraftwerkbesteuerung und auf höhere Steuereinnahmen bestehen.
Aus obengenannten Gründen und im Hinblick auf die durch einzelne Kraftwerkgesellschaften neu beabsichtigte massive Kürzung der Liegenschaftenbesteuerung sind die Gemeinden auf konkrete Aussagen über die zukünftige kantonale Praxis der Besteuerung der Kraftwerkgesellschaften angewiesen.
Der Unterzeichnende ersucht die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie weit sind die Verhandlungen mit den Vertretern der Kraftwerkgesellschaften gediehen?
2. Welche Resultate haben die Verhandlungen gebracht; mit welchem Steueraufkommen können die Gemeinden und der Kanton zukünftig rechnen?
3. Sind rückwirkende Korrekturen der Steuerrechnungen und die Verrechnung von Verzugszinsen für die Jahre 1999 und 2000 vorgesehen; wie hoch sind diese für die einzelnen Gemeinden und wann sollen diese Zahlungen erfolgen?
4. Beabsichtigt die Regierung immer noch ein Entscheid durch das Bundesgericht, sofern die Verhandlungen mit den Kraftwerkgesellschaften nicht zufriedenstellend abgeschlossen werden können?
Chur, 29. Januar 2001
Namen: Cathomas
Session: 29.01.2001
Vorstoss: dt SchriftlicheAnfrage
Antwort der Regierung
Im Dezember 1998 hat die Regierung entschieden, dass für die Kraftwerkbesteuerung das sogenannte Bündner Modell zur Anwendung gelangen solle. Sie verwarf dabei eine vom Finanzdepartement ausgehandelte Übergangslösung, die auf einer stark erhöhten Pflichtdividende basierte. Grund für diesen Entscheid der Regierung war nicht zuletzt der politische Druck, der von Seiten der Gemeinden ausgeübt wurde.
Schon bald nach diesem Entscheid zeigte die bevorstehende Öffnung des Strommarktes erste Auswirkungen auf die Branche. Grossabnehmer forderten massive Preisnachlässe, die ihnen auch gewährt wurden. Die Elektrizitätswirtschaft begann, sich auf die neue Situation einzurichten, woraus hohe Abschreibungen und Kosteneinsparungen resultierten. In diesem Umfeld wurde auch die Frage der Besteuerung der Partnerwerke neu aufgeworfen. Der Entscheid der Regierung wurde vor dem Hintergrund der neuen Entwicklungen hinterfragt. Die Vertreter der Elektrizitätswirtschaft erklärten sich bereit, ein zukunftsorientiertes Modell für die Kraftwerkbesteuerung durch einen unabhängigen Experten entwerfen zu lassen. Dieses Modell soll für die Veranlagung ab der Steuerperiode 2000/2001 Anwendung finden. Die heute offenen Steuerjahre (endend) 1997 bis 2000 würden nach der ursprünglich vorgesehenen Methode einer erhöhten Dividendenleistung veranlagt.
Dieses Modell wurde den Vertretern des Finanzdepartementes im Dezember 2000 vorgestellt und am 2. Februar 2001 diskutiert. Finanzdepartement und Steuerverwaltung sind der Auffassung, dass der marktorientierte Ansatz des Modells richtig ist. Das Modell muss aber in verschiedenen Punkten angepasst werden, um vom Kanton Graubünden akzeptiert werden zu können. Das Finanzdepartement hat die geforderten Änderungen und Anpassungen den Vertretern der Elektrizitätswirtschaft mit Schreiben vom 19. Februar mitgeteilt und diese aufgefordert, bis zum 15. März schriftlich Stellung zu beziehen.
Die konkret gestellten Fragen kann die Regierung wie folgt beantworten:
1. Die Verhandlungen sind in der Endphase. Sollte auf der nun als Gegenvorschlag unterbreiteten Grundlage keine Einigung zu Stande kommen, muss auf weitere Verhandlungen verzichtet werden.
2. Da das Verhandlungsresultat noch nicht bekannt ist und zudem ein marktorientiertes Modell zur Diskussion steht, bei dem künftig der Markt die Steuererträge vorgibt, können zum Steueraufkommen von Gemeinden und Kanton keine Aussagen gemacht werden.
3. Für die zurückliegenden Jahre würde die ursprünglich vorgesehene Gewinnbesteuerung aufgrund der erhöhten Dividende zur Anwendung gelangen. Die Verzugszinsen würden gemäss Gesetz erhoben. Konkrete Angaben über die genauen Steueranteile der einzelnen Gemeinde und über den Zeitpunkt des Zahlungseinganges können heute noch nicht gemacht werden.
Wird auf dem nun eingeschlagenen Weg rasch eine einvernehmliche, für Kanton und Gemeinden zufriedenstellende Lösung gefunden, kann eine gerichtliche Beurteilung der Kraftwerkbesteuerung vermieden werden. Ist dies nicht der Fall, wird die Steuerverwaltung die Gesellschaften veranlagen. Es wird dann an den Kraftwerkgesellschaften liegen, die Veranlagungsverfügungen zu akzeptieren oder Rechtsmittel zu ergreifen.
27. Februar 2001