Gegen das World Economic Forum (WEF) 2001 wurde trotz Verbotes zu einer Demonstration auf den 27. Januar 2001 in Davos aufgerufen. Aufgrund der Informationslage musste dabei mit massiven Gewaltausschreitungen gerechnet werden. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Davoser Bevölkerung, der WEF Teilnehmer und insbesondere des Schutzes von Vertretern fremder Staaten musste die Kantonspolizei ein umfassendes Sicherheitsdispositiv erstellen. Beigezogen wurden Kräfte des Bundes und aus allen Kantonen. Obschon die verschiedenen Einheiten unter der Gesamtleitung des Bündner Polizeikommandanten standen, waren gewisse „kantonale Eigenheiten und Vorgehensweisen“ nicht zu vermeiden. Ausserdem fehlten teilweise gewisse Kenntnisse über lokale Gegebenheiten und Persönlichkeiten. Dies musste aber bei einem so komplexen Einsatz und der föderalistischen Organisation der Polizei in der Schweiz in Kauf genommen werden.
1. Die Sicherheitsorgane hatten den Auftrag, alle Personen zu kontrollieren und zurückzuführen, welche an die unbewilligte Demonstration nach Davos reisen wollten. Sie waren darüber im Bild, dass in Davos das World Economic Forum und ein sogenannter Gegenkongress abgehalten wurde. In Erfüllung des polizeilichen Auftrages kam es leider auch dazu, dass Personen, welche an die Gegenveranstaltung nach Davos wollten, als potenzielle Demonstranten identifiziert und deshalb zurückgewiesen wurden.
2. Die Überprüfung von Personen im Sinne der Identitätsfeststellung geschieht häufig unter grossem zeitlichen Druck. Die Personalien werden regelmässig im Fahndungssystem überprüft und auf entsprechende Ausschreibungen abgeklärt. Damit bei der Dateneingabe zur Abfrage nach Ausschreibungen keine unnötigen Fehler gemacht werden oder bestehende Personalien exakt überprüft werden können, werden gelegentlich Ausweiskopien erstellt.
3. Die Kopien der Personalausweise werden nach den entsprechenden Abfragen immer dann vernichtet, wenn die Überprüfung keine konkreten Fahndungshinweise oder Zusammenhänge zu möglichen strafbaren Handlungen oder sicherheitspolizeilichen Risiken ergeben. Fällt die Abfrage in diesem Sinn negativ aus, wird kein Registereintrag erstellt. Ergibt eine Anfrage indessen mögliche Hinweise auf strafbare Handlungen, Zusammenhänge zu solchen oder sicherheitspolizeiliche Risiken und kann die Verdachtslage nicht sofort geklärt werden, so wird ein Eintrag erstellt, der ohne weitere Erkenntnisse nach maximal drei Jahren gelöscht wird.
4. Zur Zeit ist lediglich ein Fall bekannt, in dem Adressen kopiert wurden. Nach der polizeilichen Überprüfung im Nachgang zur Personenkontrolle wurde festgestellt, dass diese Person in keinen Zusammenhang zu irgend welchen illegalen Handlungen gebracht werden musste. Sämtliche Einträge und Unterlagen wurden, ebenso wie die fraglichen Adressen, bereits vernichtet.
5. Ja, siehe Antwort auf Fraaggee 33.
27. Februar 2001