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Session: 30.01.2001

Mit dem Bundesgesetz zur Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs auf die Schiene (Verkehrsverlagerungsgesetz) vom 8. Oktober 1999 wurde das Strassenverkehrsgesetz durch einen Artikel 53a ergänzt, dessen Absatz 2 folgenden Wortlaut hat:

"Die Kantone nehmen dem Ziel des Verkehrsverlagerungsgesetzes und der erhöhten Gefährdung angepasste Schwerverkehrskontrollen auf der Strasse vor"

Dabei wird auch festgehalten, dass der Bund den Kantonen Beiträge an Schwerverkehrskontrollen leistet. Der Bund beabsichtigt, im Sinne des Gesetzes nur Schwerverkehrskontrollen zu subventionieren, die über das bisher geleistete Mass hinausgehen. Es sollen dazu Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen abgeschlossen werden.

Auch unser Kanton liegt an einer der vom Alpentransitverkehr betroffenen Routen, wo aufgrund des Landverkehrsabkommen mit zusätzlichem Schwerverkehr zu rechnen ist.

Wir bitten daher die Regierung um Auskunft zu folgenden Fragen:

1. Wieviele Schwerverkehrskontrollen wurden in den letzten Jahren in unserem Kanton durchgeführt? Wieviele davon an der Alpentransitachse San Bernardino und am Julier? Wieviele Fahrzeuge wurden dabei erfasst?

2. Die Einhaltung welcher Vorschriften (Tempo, Nacht, Sonntagsfahrverbot, Masse, Gewicht, technischer Zustand, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtauglichkeit des Fahrers, Gefahrgut, Gefahrgutausrüstung, etc.) wurden geprüft?

3. Hat der Kanton bereits mit dem Bund eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen?

4. Wieviele zusätzliche Kontrollen gedenkt die Regierung im laufenden Jahr durchzuführen?

5. Welches sind die Kosten der zusätzlichen Kontrollen? Wieviel wird vom Bund finanziert?

6. Ist für die zusätzlichen Kontrollen zusätzliches Personal nötig? Wann wird es eingestellt? Wenn nicht, bei welchen andern Aufgaben wird Aufwand eingespart?

Chur, 30. Januar 2001

Namen: Looser, Pfenninger, Arquint, Bucher, Frigg, Jäger, Locher, Meyer, Noi, Pfiffner, Schmutz, Schütz, Trepp, Zindel

Session: 30.01.2001
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung


1. Die Kantonspolizei unterscheidet verschiedene Arten von Schwerverkehrskontrollen: Einerseits Kontrollen, die im Rahmen routinemässiger Patrouillentätigkeit situativ erfolgen, und andererseits solche, die entweder interkantonal koordiniert oder innerkantonal organisiert werden. Statistische Angaben liegen nur über die zwei letztgenannten Kontrollarten vor. In den letzten drei Jahren wurden im ganzen Kanton Graubünden durchschnittlich ca. 75 solche Kontrollen durchgeührt, wovon rund die Hälfte auf der A13 und etwa 15 % auf der Julierstrecke. Die Zahl der bei allen Kontrollen gesamthaft erfassten Fahrzeuge liegt im Schnitt zwischen 4'700 und 5'300 Lastwagen, Anhängerzügen und Sattelmotorfahrzeugen.

2. Bei den koordinierten Schwerverkehrskontrollen werden nach Möglichkeit alle massgebenden Vorschriften kontrolliert, insbesondere die Fahrberechtigung und -tüchtigkeit der Chauffeure, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeit sowie die Sicherheit der Fahrzeuge, die Beachtung von Verkehrsregeln bezüglich Gewichte, Masse, Geschwindigkeit, Nacht- und Sonntagsfahrverbot, Ladungssicherung sowie Beförderung gefährlicher Güter und die Entrichtung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Zu diesen Kontrollen werden vielfach auch Angehörige des Strassenverkehrsamtes, des Zollfahndungsdienstes, des Bundesamtes für Kommunikation, des kantonalen chemischen Labors usw. beigezogen.

3. Am 19. Dezember 2000 (Prot. Nr. 2116) hat die Regierung die Leistungsvereinbarung über die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen zwischen dem Bund und dem Kanton Graubünden genehmigt. Am 19. Dezember 2000 bzw. am 19. Januar 2001 unterschrieben der Bündner Regierungspräsident und der Bundesrat diese für das Jahr 2001 gültige Leistungsvereinbarung.

4. In der Leistungsvereinbarung verpflichtet sich der Kanton Graubünden, im Jahr 2001 zusätzlich mindestens 1000 Schwerverkehrskontrollen-Stunden zu leisten. Die Kontrollen sollen hauptsächlich auf den Hauptverkehrsachsen stattfinden.

5. Die zusätzlichen Kontrollen erfolgen mit der bestehenden Infrastruktur und ohne Personalaufstockung, womit sich für den Kanton keine direkten Mehrkosten ergeben. Für die vertraglich vereinbarten 1000 zusätzlichen Kontrollstunden sowie für eine einmalige Rückerstattung der erforderliche Ausbildungskosten bezahlt der Bund dem Kanton Graubünden im Jahre 2001 insgesamt Franken 103'500.

6. Für den gemäss Leistungsvereinbarung vorgesehenen Kontrollaufwand wird noch kein zusätzliches Personal benötigt. Eine weitere Steigerung der Kontrolltätigkeit im Kanton Graubünden ist allerdings mit dem bestehenden Personalbestand der Kantonspolizei nicht möglich. Entscheidend für die zukünftige Kontrollintensität wird die Entwicklung der Verkehrsmenge bzw. die Zunahme des Schwerverkehrs sein. Eine erhebliche Intensivierung der Schwerverkehrkontrollen mit besonderer Berücksichtigung der A13 wird jedoch nur mit einer entsprechenden personellen Verstärkung der Verkehrspolizei zu realisieren sein.

Trotz der Verpflichtung der Kantonspolizei zu Zusatzleistungen im Zusammenhang mit den Schwerverkehrskontrollen wird versucht, vorderhand auf grössere Reduktionen anderer polizeilicher Einsätze und Aufgaben zu verzichten. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass im Rahmen der Verkehrsüberwachung der Einsatz von Verkehrspatrouillen und personalintensivere Verkehrskontrollen teilweise etwas reduziert werden müssen.

14. Februar 2001