Der angesprochene Bericht des Bundes zum Risikoprofil der Schweiz liegt erst im Entwurf vor. Dieser Bericht stellt eine Planungsgrundlage dar und richtet sich in erster Linie an jene Stellen der Bundesverwaltung, die sich mit sicherheitspolitischen Massnahmen befassen. Er soll zu gegebener Zeit auch den Kantonen als Grundlage für die Aufgaben in den Bereichen Sicherheitspolitik und Bevölkerungsschutz dienen.
In das Regierungsprogramm 2001 - 2004 wurde als eines der Ziele das Projekt „Optimierung der Strukturen, Verkürzung der Entscheidungswege, Nutzung von Synergien in den Bereichen Zivilschutz und Katastrophenhilfe, Sanität und Feuerwehr" nicht zuletzt deshalb aufgenommen, um eine Koordination mit den Projekten „Armee XXI“ und „Bevölkerungsschutz“ des Bundes sicherzustellen. Die Leitbilder und die gesetzlichen Grundlagen für diese beiden Projekte hat der Bundesrat jedoch noch nicht verabschiedet. Sobald die neuen Bundesgesetze vorliegen, die die Aufgaben und Kompetenzen der Kantone enthalten, kann mit der Umsetzung in den Kantonen begonnen werden.
Einen ersten Schritt hat der Kanton Graubünden dennoch in diesem Zusammenhang bereits getan. Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Katastrophenhilfe sind die drei Regionalen Führungsstäbe aufgehoben worden. Damit können die Entscheidungswege für Massnahmen und Hilfeleistungen entscheidend verkürzt werden.
Die Fragen beantwortet die Regierung wie folgt:
1. Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus den Departementssekretären des Bau- Verkehrs- und Forstdepartementes und des Finanz- und Militärdepartementes (Vorsitz) sowie aus dem Kommandanten der Kantonspolizei, dem Direktor der Gebäudeversicherungsanstalt, dem Feuerwehrinspektor, dem Kantonsarzt, dem Vorsteher des Amtes für Zivilschutz und Katastrophenhilfe, dem Kreiskommandanten (Mitglieder) sowie einem Stabsmitarbeiter des Amtes für Zivilschutz und Katastrophenhilfe (Protokollführer). In der Arbeitsgruppe sind keine Frauen vertreten, da keine der beigezogenen Dienststellen von einer Frau geführt wird.
2. Der Auftrag der Arbeitsgruppe ergibt sich aus dem von den Interpellanten zitierten Punkt 10 des Regierungsprogramms 2001 - 2004. Es geht darum, die Strukturen zu optimieren, die Entscheidungswege zu verkürzen und Synergien unter den Partnern zu nutzen. Die Arbeitsgruppe hatte jedoch nicht den Auftrag, eine weitere Gefahrenanalyse vorzunehmen oder im Bereich der Prävention Vorschläge zu machen. Gefahrenanalyse und Prävention entsprechen seit vielen Jahren einem Dauerauftrag an die einzelnen Partner des Bevölkerungsschutzes (Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienst, Zivilschutz). Dass dabei die Interessen aller Bevölkerungsschichten berücksichtigt werden, liegt auf der Hand.
Mögliche Strukturreformen werden unabhängig von Eigeninteressen objektiv analysiert und beurteilt. Notwendig werdende Reformen im Kanton sollen in Angriff genommen werden, sobald die vom Bund zu erlassenden Rechtsgrundlagen vorliegen.
3. Die Arbeitsgruppe hat Kenntnis vom Entwurf des Berichtes „Risikoprofil Schweiz“. Da er aber noch nicht verbindlich verabschiedet worden ist, weist er lediglich provisorischen Charakter auf.
4. Sobald die Analyse „Risikoprofil Schweiz“ definitiv vorliegt, wird die Regierung diesen Bericht prüfen und dessen Schlussfolgerungen in ihre Überlegungen einbeziehen.
5. Die Regierung hat den Bericht der Arbeitsgruppe „Bevölkerungsschutz“ bereits zur Kenntnis genommen. Ausgehend von diesem Bericht sind der Arbeitsgruppe weiterführende Aufträge erteilt worden, die im laufenden Jahr zu erledigen sind. Da die Arbeiten im Kanton jedoch mit jenen der Bundesprojekte zu koordinieren sind, kann im heutigen Zeitpunkt nicht verbindlich mitgeteilt werden, wann der Grosse Rat informiert werden kann.
20. Februar 2001