Die Regierung teilt die Auffassung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Interpellation, dass die Anforderungen an die Lehrpersonen in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Dies trifft bei vielen anderen Berufen ebenso zu. Viele der Neuerungen und Änderungen, welche die Anforderungen an die Lehrerinnen und Lehrer ansteigen liessen, sind im Text der Interpellation aufgeführt und haben Diskussionen betreffend Anpassungen im Bereich der Anstellungsbedingungen zur Folge.
Heute erhält eine fest angestellte Lehrperson für die verschiedenen Leistungen, welche sie für die Schule erbringt, einen Jahreslohn. Dieser basiert auf einer bestimmten Anzahl von Lektionen, welche während 38 Schulwochen unterrichtet werden. Die heutige Berechnungsgrundlage führt in der Öffentlichkeit immer wieder zur falschen Annahme, eine Lehrperson mit einem Vollpensum von 30 Wochenlektionen beziehe den Lohn für 38 x 30, d.h. für total 1140 im Laufe eines Jahres erteilte Lektionen. Vorbereitung, Nachbereitung, Korrekturen, Aufgaben im Bereich der Schulleitung, Weiterbildung etc. gehen bei der Angabe der Lehrerverpflichtung in Lektionen oft verloren. Dass Lehrpersonen aller Schulstufen einen hohen Arbeitsaufwand erbringen und bezüglich ihrer Arbeitszeit den Vergleich mit derjenigen anderer Berufe nicht scheuen müssen, hat eine von Professor Hermann Forneck im Jahr 2000 im Kanton Zürich durchgeführte Untersuchung deutlich gezeigt.
Damit die Lehrerinnen und Lehrer ihre Arbeit optimal leisten können, brauchen sie gute Arbeitsbedingungen. Der Lohn spielt dabei sicher eine bedeutende, aber nicht die einzige wichtige Rolle. Mindestens so wichtig sind andere Faktoren, wie eine gezielte Weiterbildung oder die Wertschätzung des Berufes in der Gesellschaft.
Zu den konkreten Fragen der Interpellation kann Folgendes festgehalten werden:
1. Im interkantonalen Vergleich ist das Verhältnis von Arbeit und Entlöhnung bei den Bündner Lehrpersonen im Bereich der zweiten Hälfte der Rangreihe anzusiedeln. Unter Berücksichtigung der Finanzkraft im interkantonalen Vergleich ist diese Rangierung vertretbar.
2. Eine generelle Lohnerhöhung oder eine generelle Reduktion der Pflichtpensen drängen sich nach Ansicht der Regierung zur Zeit nicht auf. Hingegen sind in diesem Zusammenhang die momentan gesamtschweizerisch laufenden Veränderungen der Lehrerinnen- und Lehrergrundbildung im Auge zu behalten. Ausserdem ist geplant, in den kommenden Jahren die Weiterbildungsangebote zur Sicherung der Schulqualität (u.a. auch für den Bereich Schulleitung) kontinuierlich auszubauen.
3. Die Regierung unterstützt Bestrebungen, die ganze Palette von Leistungen, welche die Lehrpersonen erbringen, in der Öffentlichkeit transparenter zu machen. Darzulegen ist, dass die Jahresarbeitszeit von Lehrpersonen wie jene anderer Arbeitnehmender - bei rund 2000 Jahresarbeitsstunden liegt. Eine Lehrperson leistet diese Stunden zum Teil in Form von Lektionen, zum Teil in Form von Elternarbeit, Teamarbeit, Kontakten mit Behörden sowie in Form von Weiterbildung. Während die Arbeitszeit im "Normalfall" 48 Wochen zu 42 Stunden umfasst, verteilt sich die Jahresarbeitszeit einer Lehrperson auf weniger Wochen mit einem grösseren Pensum. Als weitere Massnahme wird derzeit ein gezielter Ausbau der Weiterbildung geprüft.
Die Regierung hofft, dass diese Massnahmen mithelfen, das Selbstbild der Lehrpersonen, das Lehrerbild in der Öffentlichkeit und damit die Attraktivität des Lehrerinnen- und Lehrerberufs allgemein zu stärken und zu verbessern.
27. Februar 2001