Das Schulgesetz des Kantons Graubünden wurde kürzlich einer umfassenden Revision unterzogen. Die in Artikel 1 genannten Bildungsziele blieben dabei unverändert. Die Schule solle u.a. die Kinder ”nach christlichen Grundsätzen zu selbständigen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gemeinschaft heranbilden”.
Der Religionsunterricht selbst wird in unserem Kanton durch die öffentlich-rechtlichen Landeskirchen erteilt. Die Schulträger haben lediglich unentgeltlich Schulräume zur Verfügung zu stellen. Zwar zählt der Religionsunterricht zu den obligatorischen Unterrichtsfächern der Schule, die Erziehungsberechtigten können ihre Kinder allerdings abmelden.
In der Praxis gibt es auch in Graubünden immer mehr Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Religionsunterricht besuchen. Ganz allgemein hat die Bedeutung der Religion in unserer Gesellschaft und somit auch in den Schulen in den vergangenen Jahren spürbar abgenommen. Zudem wird die konfessionelle Trennung des Unterrichtes heute oft nicht mehr verstanden. Sie führt in vielen Fällen auch zu immer grösseren organisatorischen Problemen.
In einer Zeit zunehmender religiöser Sprachlosigkeit und ethischer Orientierungslosigkeit muss die Schule mit neuer Kraft die Bedeutung des Religionsunterrichtes im Sinne von Art. 1 des Schulgesetzes aufnehmen. Dabei muss die religiöse Grundbildung in der Schule in einem umfassenden, das heisst jüdisch-christlichen, ökumenischen und multikulturellen Sinn verstanden werden. Als positiver Schritt in diese Richtung darf die Neugestaltung des Religionsunterrichtes am Untergymnasium der Kantonsschule Chur bezeichnet werden.
Die Regierung wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. Wie hat sich der ökumenische Religionsunterricht an der Bündner Kantonsschule bewährt?
2. Teilt die Regierung die Auffassung, dass im Sinne des Zweckartikels des Schulgesetzes der Religionsunterricht an unseren Schulen neu gestärkt, aber auch weitgehend ökumenisch erteilt werden soll?
3. In welcher Form könnte sich die Regierung ein Obligatorium vorstellen?
4. Unterstützt die Regierung die Idee, es sei ein längerfristig anzustrebendes Ziel, dass der Religionsunterricht wie die übrigen Fächer auch von den Schulträgern selbst oder in geeigneter Partnerschaft mit den Landeskirchen geführt würde?
5. Ist die Regierung bereit, diesbezüglich Verhandlungen mit den Landeskirchen zu führen?
6. Setzt sich die Regierung dafür ein, dass an der PFH die zukünftigen Lehrpersonen für die Erteilung eines evtl. staatlich verantworteten Religionsunterrichtes ausgebildet werden?
Chur, 30. Januar 2001
Namen: Jäger, Locher, Arquint, Battaglia, Beck, Brüesch, Butzerin, Cathomas, Catrina, Cavegn, Caviezel, Christ, Christoffel, Claus, Dalbert, Dermont, Feltscher, Frigg, Giuliani, Gross, Hardegger, Jäger, Janett, Joos, Lardi, Loepfe, Looser, Luzi, Mani, Meyer, Noi, Patt, Pedrini, Pfenninger, Pfiffner, Ratti, Robustelli, Sax, Scharplatz, Schmid (Splügen), Schmutz, Schütz, Stiffler, Thomann, Trepp, Valsecchi, Walther, Zanolari, Zindel, Zinsli
Session: 30.01.2001
Vorstoss: dt Interpellation