In den letzten paar Jahren hat sich der Telekommunikationsmarkt in Technik und Struktur grundlegend geändert. Auch die zur Verfügung stehenden ”Transportmittel”, also die Grundinfrastruktur wie Leitungen usw. wurden mit der Privatisierung der Swisscom zugeführt. Verschiedene Anbieter bewerben sich seither um diesen Markt, allerdings nur dort, wo auch genügend Abnehmer bzw. Kunden sind.
Es ist damit zu rechnen, dass es für den Kanton Graubünden, mit seinen vielen Tälern und Talschaften, zu wenig oder keine Bewerber und Interessenten gibt, welche die Grundinfrastruktur - viele sprechen von der sogenannten Datenautobahn - aufbauen und zur Verfügung stellen und dies über den Markt finanzieren können.
Die Regierung des Kantons Graubünden hat dies erkannt. Im Regierungsprogramm 2001 2004 unter dem Politbereich 8, Ziffer 42, Förderung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien zur Erhöhung der Standortattraktivität, führt sie aus, dass es darum gehe, ”den Anschluss an den Telekommunikationshighway zu schaffen”. Im Jahresprogramm 2001 ist dann die Ziffer 42 insofern konkretisiert, dass es um die Beurteilung der Zweckmässigkeit und Dringlichkeit der Förderstrategie in diesem Bereich geht.
Es ist wohl unumstritten, dass die Grundinfrastruktur für die Datenübermittlung in einem so speziellen Kanton wie Graubünden, nur dann alleine dem Markt überlassen werden kann, wenn dieser auch funktioniert. Sofern dies nicht möglich ist, so muss der Staat bzw. der Kanton flankierend eingreifen, damit für den Kanton als Wirtschaftsstandort Chancengleichheit mit den im Unterland ansässigen Firmen und Haushalten besteht. Aber auch für Telekommunikationsanbieter und Unternehmen im Medienbereich wie Fernsehen und Radio muss der speziellen Topographie unseres Kantons wegen Rechnung getragen werden. Ansonsten läuft unser Kanton nämlich Gefahr, dass eine ungenügende Verbreitung dieser Medien die Folge davon ist.
Die Wirtschaft und Bevölkerung unseres Kantons ist darauf angewiesen, moderne Technik in der Telekommunikation beanspruchen zu können. Mit der Tele Rätia AG und deren Tochterunternehmung Net Com Graubünden AG verfügt der Kanton bereits über zwei Firmen, welche versuchen, die Grundinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Damit alleine lässt sich aber das Grundproblem nicht lösen. Ob und wie der Kanton sich mit seinen beiden Gesellschaften engagiert, ist eine Frage.
Die ganz übergeordnete Frage ist aber, welche Mittel er direkt - oder indirekt über eidg. Subventionen dem Markt zur Verfügung stellen kann und will, und wie er sich die Investition und Bewirtschaftung der Grundinfrastruktur in der Telekommunikation für den Kanton Graubünden vorstellt. Darüber hat auch der Grosse Rat klar Stellung zu beziehen.
Aus diesem Grund genügt es nicht, bloss eine Beurteilung der Zweckmässigkeit und Dringlichkeit in Fragen der Telekommunikation vorzunehmen. Es geht darum, bedingt durch die Revision des RTVG (Radio- und Fernsehgesetz) und FMG (Fernmeldegesetz) heute absehbare Defizite aus dem liberalisierten Markt aufzufangen und gezielt rasch entgegenzuwirken. Dazu bedarf es aber einer gesetzlichen Grundlage.
Wir stellen daher der Regierung des Kantons Graubünden den Antrag, ein Telekom-munikationsgesetz auszuarbeiten und dem Grossen Rat vorzulegen.
Chur, 30. Januar 2001
Namen: Marti, Cavigelli, Nigg, Ambühl, Arquint, Bär, Barandun, Battaglia, Beck, Berther (Disentis/Mustér), Berther (Sedrun), Bühler, Büsser, Cahannes, Casanova (Chur), Casanova (Vignogn), Catrina, Cavegn, Caviezel, Christ, Claus, Crapp, Dalbert, Deplazes, Farrér, Federspiel, Feltscher, Frigg, Furrer, Giacometti, Giuliani, Gross, Gunzinger, Hanimann, Hardegger, Hartmann, Hess, Hübscher, Jäger, Janett, Joos, Juon, Kehl, Kessler, Koch, Lardi, Loepfe, Luzio, Maissen, Meyer, Michel, Nick, Noi, Parpan, Patt, Pizzi, Robustelli, Roffler, Sax, Scharplatz, Schmid (Splügen), Stiffler, Suenderhauf, Suter, Telli, Thomann, Toschini, Tramèr, Tremp, Trepp, Walther, Wettstein, Zanolari, Zinsli
Session: 30.01.2001
Vorstoss: dt Motion