Das neue Elektrizitätsmarktgesetz soll Wettbewerb in den Strommarkt bringen. Vor allem Grosskonsumenten versprechen sich davon günstigere Strompreise. Im Bereiche des Netzbetriebs soll der Wettbewerb eingeschränkt sein. In diesem Bereich werden die zum Strompreis hinzu gerechneten Entschädigungen für die Durchleitung des Stroms für die dünn besiedelten Regionen von erheblicher Bedeutung sein. Erwartet werden deutliche Kostenunterschiede, je nach dem, wo die Stromverteilung erfolgt. Nach heutiger Rechtslage sind im Kanton Graubünden grundsätzlich die Gemeinden für die Stromversorgung auf ihrem Gebiet zuständig. Das EMG gibt anderseits den Kantonen Instrumente in die Hand, in einem offenen Strommarkt die Grundversorgung sicherzustellen.
Gegen das EMG wurde bekanntlich das Referendum ergriffen. Trotzdem interessiert die Interpellanten, wie der Kanton unter den neuen Verhältnissen die Grundversorgung sicherstellen kann. Die Regierung wird eingeladen, zu den nachfolgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Wie problematisch beurteilt die Regierung die unterschiedlichen Netzbenutzungspreise und woher stammen diese?
2. Was für konkrete Möglichkeiten hat der Kanton, die Versorgung der nicht dicht besiedelten Gebiete zu angemessenen Preisen zu gewährleisten?
3. Wie gedenkt die Regierung, für den Fall des Inkrafttretens des EMG vorzugehen, um den Service Public in der Stromversorgung zu garantieren?
Chur, 27. März 2001
Namen: Heinz, Schmid (Splügen), Tuor (Disentis/Mustér), Arquint, Bachmann, Bär, Battaglia, Beck, Berther (Disentis/Mustér), Bischoff, Bucher, Büsser, Capaul, Casanova (Vignogn), Catrina, Cavegn, Caviezel, Christ, Claus, Conrad, Dalbert, Farrér, Frigg, Giacometti, Giovannini, Gross, Hartmann, Hess, Jeker, Joos, Kehl, Kessler, Koch, Lemm, Luzi, Märchy, Marti, Montalta, Nick, Nigg, Noi, Parolini, Patt, Peretti, Pfiffner, Portner, Ratti, Rizzi, Robustelli, Sax, Scharplatz, Stiffler, Suter, Thöny, Thurner, Tramèr, Trepp, Vetsch, Zarro, Zinsli
Session: 27.03.2001
Vorstoss: dt Interpellation