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Session: 27.03.2001

Für den Kanton Graubünden ist die verkehrsmässige Erschliessung von existentieller Bedeutung. Gute und sichere Zufahrtsstrassen bzw. Bahnlinien sind Voraussetzungen für die dezentrale Be-siedlung und eine florierende Volkswirtschaft.

Angesichts des nach wie vor angespannten Finanzhaushaltes des Kantons und der veränderten Anforderungen an unser Strassennetz, z.B. massiv erhöhtes Verkehrsaufkommen, massiv höherer LKW-Anteil haben sich die Grundbedingungen in bezug auf den Strassenunterhalt, insbesondere für die Verbindungsstrassen, markant verändert.

In bezug auf den Finanzhaushalt konnten in den letzten Jahren trotz aufgelaufener Teuerung nicht entsprechend mehr Geldmittel für den Strassenunterhalt zur Verfügung gestellt werden. Die Regie-rung hat gezwungenermassen Prioritäten beim Ausbau und Unterhalt des Strassennetzes gesetzt. Diese Abstriche im Vergleich zu früher sind teilweise offensichtlich und geben den Unterzeichneten im Hinblick auf die qualitative Erhaltung des Strassennetzes zu Besorgnis Anlass.

Die Postulanten fordern die Regierung auf, dem Grossen Rat zu berichten, wie sie den aktuellen Zustand sowie die Zukunftsperspektiven der Verkehrsanlagen im Kanton Graubünden beurteilt. Insbesondere sollen folgende Fragen beantwortet werden:

1.Besteht im Kanton Graubünden ein Inventar über alle Strassen nach Kategorien aufgeteilt inkl. dem aktuellen Zustand; wenn nicht, ist die Regierung bereit, ein solches zu erstellen?

2.Wie hoch ist der jährliche finanzielle Bedarf, um die Wertbeständigkeit der Strassen zu erhalten und welcher Betrag steht heute zur Verfügung?

3.Weisen Erschliessungsanlagen heute Mängel auf, die früher oder später bedeutende Sanie-rungsprojekte erfordern?

4.Besteht im Bereich der verkehrsmässigen Erschliessungsanlagen - sowohl im Strassen- als auch im Bahnbereich - ein Investitions- und Finanzplan?

5.Strassen, welche mit schweren Fahrzeugen (28 t-, 32 t- oder 40 t-Fahrzeugen) befahren werden dürfen, haben einen erhöhten Unterhaltsbedarf zur Folge. Werden diese Mehrkosten durch die LSVA vollumfänglich abgegolten?

Chur, 27. März 2001

Namen: Hardegger, Walther, Tuor (Disentis/Mustér), Bär, Battaglia, Beck, Brüesch, Butzerin, Casanova (Chur), Catrina, Caviezel, Christoffel, Donatsch, Göpfert, Gross, Hartmann, Heinz, Hess, Kessler, Koch, Luzi, Marti, Montalta, Nick, Patt, Plozza, Ratti, Rizzi, Robustelli, Roffler, Scharplatz, Schmid (Splügen), Sfiffler, Thomann, Tramèr, Vetsch, Zarro, Zinsli

Session: 27.03.2001
Vorstoss: dt Postulat

Antwort der Regierung


Die Vernachlässigung der Instandhaltung des bestehenden Strassennetzes wirkt sich in mehrfacher Hinsicht problematisch aus. Gut erhaltene Strassen tragen wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Ungenügender Unterhalt und nicht rechtzeitig ausgeführte Sanierungen von Strassen und Kunstbauten lassen zudem die Kosten für die Instandsetzung rasch und überproportional ansteigen. Die Zunahme des Verkehrs, breitere und vor allem schwerere Fahrzeuge beanspruchen unsere Strassen zunehmend stärker. Weil ein grosser Teil des bündnerischen Strassennetzes sehr alt, kaum entwässert und nicht frostsicher ist sowie eine ungenügende Koffer- und Belagsstärke aufweist, kann es den teilweise neuen Ansprüchen nicht mehr überall und voll genügen. Die Regierung unterstützt deshalb grundsätzlich die Stossrichtung des Postulates, soweit es die Bedeutung des Strassenunterhaltes und der Werterhaltung unterstreicht. Eine Verbesserung der unbefriedigenden Situation ist jedoch langfristig nur möglich, wenn zusätzliche Mittel für die Instandhaltung verfügbar sind oder aber im Bereiche der Neubauprojekte Abstriche in Kauf genommen werden.

Im Einzelnen äussert sich die Regierung zu den Fragen wie folgt:

1. Das Tiefbauamt verfügt über ein nach Strassenkategorien aufgeteiltes Inventar der Strassenzüge. Die Zustandsaufnahmen erfolgen systematisch im Rahmen des Systems MSE (Management der Strassenerhaltung). Die Resultate dieser aufwändigen Erhebungen stellen ein wichtiges und wertvolles Hilfsmittel zur Festlegung der Prioritäten für die Sanierungen der Kantonsstrassen und ihrer Kunstbauten dar.

2. Gestützt auf allgemein anerkannte Studien müssten jährlich in die Substanzerhaltung unseres kunstbautenreichen Strassennetzes etwa 1.5 % - 2 % des Wiederbeschaffungswertes investiert werden. Auch wenn für die Instandhaltung neben den Mitteln für den baulichen Unterhalt der Kantonsstrassen wesentliche Teile der Ausbaumittel im Haupt- und Verbindungsstrassenbau aufgerechnet werden, liegt der entsprechende Wert in Graubünden heute bei knapp 1.0 %. Nur für die Werterhaltung der Strasseninfrastruktur wären jährlich zusätzlich mindestens 40 Mio. Franken erforderlich.

3. Das bestehende Strassennetz weist viele erkennbare aber auch versteckte Schäden auf, die dringend behoben werden sollten. Ohne den Ersatz schadhafter, abgefahrener Deckbeläge sowie die Sanierung und den Schutz der durch Tausalzeinwirkungen beschädigten Kunstbauten wird der Anteil ungenügender Strecken und Bauwerke auf dem gesamten kantonalen Strassennetz rasch zunehmen.

4. Jeweils auf 4 Jahre ausgerichtete Mehrjahresprogramme für alle Strassenkategorien bilden die Planungsgrundlage für den Strassenausbau und -unterhalt. Sie sind zugleich die Basis für den Finanzplan und den Voranschlag als politische Führungsinstrumente von Regierung und Grossem Rat, welchem zudem alle 2 Jahre ein Strassenbauprogramm unterbreitet wird.

5. Es ist heute schwer abzuschätzen, in welchem Umfang die Kosten der Instandhaltung, verursacht durch den Schwerverkehr, steigen werden. Jeweils im Rahmen der Budgetberatung wird entschieden, ob und wie viele der LSVA-Einnahmen über den zweckgebunden Anteil für die Wegekosten hinaus der Strassenrechnung zugewiesen werden.

Mit der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen erweist sich das Postulat bereits als vollzogen, womit beantragt wird, das Postulat gemäss Art. 45a Abs. 3 der Geschäftsordnung des Grossen Rates mit der Überweisung als erfüllt abzuschreiben.